BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5463 21. Wahlperiode 09.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 01.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger Ausgaben für Wissenschaft und Forschung: Wollen die Koalitionspartner die Hamburger Hochschullandschaft weiter stärken? (III) In der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/3891 wurden neben den Gesamt-, den Sach- und Fachausgaben sowie den Investitionsausgaben auch die Personalausgaben der Hamburger Hochschulen abgefragt. Zudem wurden in der nachfolgenden Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/5369 in den Fragen 3. und 4. hinsichtlich der Tarifsteigerungen und deren Ausgleich durch den Senat lediglich die prozentualen Steigerungen angegeben und es wurde in allgemeiner Form auf die Hochschulvereinbarungen verwiesen sowie auf die Umsetzung der Personalvereinbarungen. Dies beantwortet die gestellten Fragen jedoch nicht, da explizit nach den absoluten Tarifsteigerungen sowie nach den Tarifausgleichen in absoluten Zahlen gefragt wurde. Dies macht eine erneute Anfrage nötig, um die in den Fragen 3. und 4. der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/5369 abgefragten absoluten Werte, jedoch nicht die prozentualen Werte zu erfahren. So verwiesen mehrere Urteile des Hamburgischen Verfassungsgerichts (HVerfG) (etwa HVerfG 6/12 – verkündet am 28.11.2013, HVerfG 1/13 – verkündet am 28.11.2013, HVerfG 1/10 – verkündet am 21.12.2010) in diesem Zusammenhang auf das Recht der Abgeordneten auf die umfangreiche Beantwortung ihrer Schriftlichen Kleinen Anfragen nach Artikel 25 Absatz 1 und 3 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV). Ich bitte darum, die Fragen ohne Verweis auf andere Drucksachen zu beantworten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der staatlichen Hamburger Hochschulen, des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und der Staats- und Universitätsbibliothek Carl-von-Ossietzky (SUB) wie folgt: 1. Wie hoch waren die durch die Tarifsteigerungen im Bereich der Beschäftigungsentgelte und der Beamtenbezüge der einzelnen staatlichen Hamburger Hochschulen, des UKE und der Staats- und Universitätsbibliothek jeweils entstanden Mehrkosten in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016? Wann genau traten diese jeweils in Kraft? Bitte differenziert nach Jahren und in absoluten Zahlen beziehungsweise Beträgen, also in Euro, auflisten. Eine über die Angaben in den Wirtschaftsplänen beziehungsweise Jahresabschlüssen der Einrichtungen und der Drs. 21/5369 hinausgehende Darstellung der Tarifsteige- Drucksache 21/5463 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 rungen im Bereich der Beschäftigungsentgelte und der Beamtenbezüge der einzelnen staatlichen Hamburger Hochschulen, des UKE und der der Staats- und Universitätsbibliothek jeweils entstanden Mehrkosten in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 ist ohne eine Einzelfallprüfung der Personalakten nicht möglich, da die eingesetzten IT-Systeme und Statistiken dieses Merkmal nicht erfassen. Die Universität Hamburg hat beispielsweise mitgeteilt, dass für die detaillierte Beantwortung eine manuelle Auswertung von insgesamt rund 26.000 Einzelfällen aus rund6.500 Beschäftigungsverhältnissen beziehungsweise Personalmaßnahmen pro Jahr notwendig werden würde. Dies würde unter anderem alle Einstellungsvorgänge (rund 1.000 p.a.) sowie eine manuelle Prüfung aller Beschäftigungsverhältnisse (rund 5.500 p.a.) ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Tarifanpassung umfassen, um denjenigen Kostenanteile zu identifizieren, welche zum Beispiel aufgrund von Höhergruppierungen, Arbeitszeitänderungen oder Stufenaufstiegen resultieren. In der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit kann dies nicht geleistet werden. 2. Welcher Anteil der Tarifsteigerungen der einzelnen staatlichen Hamburger Hochschulen, des UKE und der Staats- und Universitätsbibliothek in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 wurden in welcher Höhe ausgeglichen ? Bitte differenziert nach Jahren und in absoluten Zahlen beziehungsweise Beträgen, also in Euro, und ohne Verweis auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages und/oder auf die Hochschulvereinbarungen auflisten. Gemäß § 6 Absatz 1 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) erhalten die Einrichtungen ein Globalbudget. Dieses entsprach in den nachgefragten Jahren den bis 2020 für alle Einrichtungen abgeschlossenen Hochschulvereinbarungen und wurde entsprechend in den Haushaltsplänen 2013/2014 und 2015/2016 von der Bürgerschaft beschlossen. Es erfolgte beziehungsweise erfolgt kein zusätzlicher Ausgleich von Anteilen der Tarifsteigerungen bei den Einrichtungen in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016. 3. Welchen Steigerungsraten sehen die Hochschulvereinbarungen je Hochschule bezogen auf die Tarifausgaben und/oder bezogen auf die Globalbudgets ab 2013 vor? Wie lauten die jeweiligen Formulierungen in den jeweiligen Vereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen? Und welche Erhöhungen der Zuschüsse in absoluten Zahlen resultierten daraus in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 jeweils für die Hochschulen? Bitte differenziert nach Hochschulen und Hochschulvereinbarungen, Jahren und in absoluten Zahlen beziehungsweise Beträgen, also in Euro, und ohne allgemeinen Verweis auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages auflisten. Die Hochschulvereinbarungen sehen bezogen auf die Tarifausgaben keine separate Steigerungsrate und für das Globalbudget eine Steigerung um 0,88 Prozent p.a. vor. Die entsprechend steigenden Zuführungen an die Einrichtungen sind den Haushaltsplänen 2013/2014 und 2015/2016 zu entnehmen. Auf die detaillierte Darstellung im Vorwort des Einzelplans 3.2 wird verwiesen. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Hochschulen in ihrer Wirtschaftsführung und ihrem Rechnungswesen eigenständig sind (siehe § 109 Hamburgisches Hochschulgesetz) und in ihren Wirtschaftsplänen beziehungsweise in der Bewirtschaftung – wie auch die SUB als Landesbetrieb (siehe §§ 26 und 106 LHO) – entsprechend Vorsorge für Tarifsteigerungen vorzunehmen haben.