BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5466 21. Wahlperiode 09.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 01.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Unentgeltliche Überlassung des Börsengrundstücks an die Handelskammer Die Handelskammer Hamburg hat ihren Sitz direkt hinter dem Hamburger Rathaus auf einem städtischen Grundstück. Viele sehen darin ein Symbol für die enge Verflechtung von Kaufmannschaft und Politik. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist Eigentümerin des Grundstücks und des Gebäudes. Das Börsengebäude am Adolphsplatz sowie die später angebauten Erweiterungsflügel waren von Anfang an der Handelskammer beziehungsweise der Commerz-Deputation zur mietfreien Nutzung überlassen. Bis 1970 wurden Feuerkassenbeiträge, Grundsteuer und Abgaben nach dem Lastenausgleichgesetz von der Freien und Hansestadt Hamburg getragen. Mit Überlassungsvertrag vom 16. März 1971 (Drs. VII/829) trägt die Handelskammer die Lasten des Grundeigentums, zahlt aber weiterhin kein Nutzungsentgelt beziehungsweise Miete für ihre Räumlichkeiten. Im Erdgeschoss befinden sich Commerzbibliothek, Service-Center für die Wirtschaft, Welcome Center für Hamburger Neubürger, die repräsentativen Säle Börsensaal und Commerzsaal , das Restaurant Pfeffersack und von außen erreichbar der Info- Point-Europa. Der Albert-Schäfer-Saal (inklusive Foyer), das Alster-Zimmer, das Elbe- Zimmer, das Hamburg-Zimmer, das Börsen-Zimmer, das Hanse-Zimmer, das Merkur-Zimmer der Börsensaal und der Commerzsaal können gegen ein Nutzungsentgelt für Galaabende, Firmenjubiläen, et cetera angemietet werden , obwohl diese und sonstige Vermietungsaktivitäten nicht mit dem Überlassungsvertrag vereinbar sind. Laut Überlassungsvertrag mit der Handelskammer kann die Überlassung des Börsengrundstücks eingeschränkt beziehungsweise beendet werden, wenn die Handelskammer nur noch teilweise oder nicht mehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben und für Zwecke der Börse nutzt oder ohne Einwilligung der Stadt für andere Zwecke nutzt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Aus den Bestimmungen des oben genannten Überlassungsvertrages ergibt sich im wirtschaftlichen Sinne eine eigentümerähnliche Stellung der Handelskammer Hamburg (siehe Drs. 20/2865). Sie trägt damit alle öffentlichen Lasten des Grundstücks und auch alle erheblichen Unterhaltungskosten beziehungsweise Kosten für bauerhaltende Maßnahmen an dem in die Denkmalliste der Freien und Hansestadt Hamburg eingetragenen historischen Gebäude. Drucksache 21/5466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Handelskammer Hamburg und der Handwerkskammer Hamburg wie folgt: 1. Wie viele Quadratmeter Nutzfläche/Bruttogeschossfläche weist der Gesamtkomplex der Handelskammer Hamburg am Adolphsplatz/Große Johannisstraße/Alter Wall aus? 18.493 m². 2. Welchen Verkehrs- oder Buchwert haben Grundstück und Gebäude am Adolphsplatz/Große Johannisstraße/Alter Wall? Das Flurstück 1658, auf dem sich die Handelskammer Hamburg und das Rathaus befinden, hat einen Buchwert von rund 90 Millionen Euro. Wegen der historisch bedingten besonderen Rechtsverhältnisse (siehe Vorbemerkung) durch die Regelungen des Überlassungsvertrages wurde das Gebäude in der Bilanz der Freien und Hansestadt Hamburg nicht aktiviert. Für die Handelskammer Hamburg wurde ein Verkehrswert nach dem Sachwert der durch die Handelskammer Hamburg vorgenommenen aktivierungsfähigen Einbauten ermittelt. Dieser beträgt nach Abschreibungen zum 31. Dezember 2015 11,1 Millionen Euro. 3. Welche weiteren städtischen Grundstücke beziehungsweise Immobilien wurden der Handelskammer Hamburg a) zur Leihe, b) zur Miete, c) zur Pacht überlassen und zu welchen Konditionen? Bitte jeweiligen Standort und Fläche des Grundstücks beziehungsweise Liegenschaft in Quadratmeter angeben. Aktuell keine. Der Handelskammer Hamburg wurde allerdings ein Sondernutzungsrecht für das Erweiterungsgebäude der Handelskammer Hamburg „Handelskammer Innovation Campus“ eingeräumt, siehe Drs. 20/2653, 20/2733 und 20/2944. 4. Welche städtischen Grundstücke und Liegenschaften wurden der Handwerkskammer Hamburg unentgeltlich überlassen? Bitte jeweiligen Standort und Fläche des Grundstücks beziehungsweise Liegenschaft in Quadratmeter angeben. Das Grundstück für den „Seniorenwohnpark der Handwerkskammer Hamburg – Johann und Pauline Reimer Stiftung“, Ratsmühlendamm 65 – 73, Niedernstegen 26 – 42 und Eschenweg 2 – 16 mit einer Größe von circa 13.689 m². 5. Welche städtischen Grundstücke und Liegenschaften wurden Körperschaften des öffentlichen unentgeltlich überlassen? Bitte jeweiligen Standort und Fläche des Grundstücks beziehungsweise Liegenschaft in Quadratmeter angeben. Siehe Anlage. 6. Trifft es zu, dass die Handelskammer Hamburg das Gebäude am Adolphsplatz/Große Johannisstra-ße/Alter Wall nur teilweise nutzt? Wenn ja, warum hat die Freie und Hansestadt Hamburg eine entsprechende Einschränkung des Überlassungsvertrags bisher nicht in Erwägung gezogen? 7. Welche Nutzflächen des Gebäudekomplexes Adolphsplatz/Große Johannisstraße /Alter Wall werden nach Auffassung des Senats zweifellos zur Erfüllung der Kammer-Aufgaben genutzt? Bitte um Benennung der Nutzfläche inklusive Quadratmeter. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5466 3 Die gesamte Fläche mit Ausnahme der 475,4 m² die an die Freie und Hansestadt Hamburg für das Hamburg Welcome Center vermietet wurden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und Drs. 20/2865. 8. Das Gebäude am Adolphsplatz beherbergt nur noch drei kleine Einzelbörsen , da der Zweig der Wertpapierbörse Ende 2005 neue Räumlichkeiten am Rathausmarkt bezog. Dabei ist die Getreidebörse die einzige noch aktive Warenbörse am Adolphsplatz. Welche Nutzflächen des Gebäudekomplex Adolphsplatz/Große Johannisstraße/Alter Wall werden zweifellos zur Erfüllung von Börsenzwecke genutzt? Bitte um Benennung der Nutzfläche inklusive Quadratmeter, jeweilige Börse und Zeitraum der Flächennutzung. Der Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse nutzt sowohl die 227 m2 großen , an den Commerzsaal angrenzenden Büroflächen im Börsenkontor 24 als auch einen circa 30 m2 großen Lagerraum im Keller. Die Präsenztreffen der Getreidebörse (Gemeinschaftsbörsen) finden darüber hinaus anlassbezogen im Commerzsaal statt. Der Versicherungsbörse steht die circa 250 m2 große Versammlungsfläche im Arkadenbereich zwischen Effekten- und Börsensaal für ihre Versammlungen sowie angrenzend zwei zusammen circa 24 m2 große Dienst- beziehungsweise Besprechungsräume zur Verfügung. Diese Flächen werden ausschließlich für Börsenzwecke und insbesondere während der wöchentlichen Börsentreffen genutzt. In diesem Zusammenhang stehen den Versicherungen drei weitere Börsenbüros im Arkadenbereich (jeweils 9 m2) zur Verfügung. Die Allgemeine Börse verfügt über keine eigenen Flächen, sondern nutzt einen Bereich auf der regulären Verkehrsfläche im Effektensaal für ihre wöchentlichen Treffen . Einzelne Börsenteilnehmer verfügen zudem über mit einem Börsenschild belegte Börsenplätze an den Pfeilern im nordöstlichen Bereich des Effektensaals. Die Betreuung der Börsen erfolgt durch die Handelskammer Hamburg aus den Räumen des Handelskammer-Gebäudes heraus. Zudem ist auch das Restaurant „Pfeffersack“ historisch auf die Börsentätigkeit im Handelskammergebäude zurückzuführen. 9. Gemäß Ziffer 2 des Überlassungsvertrags nutzt die Handelskammer das Grundstück zur Erfüllung ihrer Aufgaben und für Zwecke der Börse. Gegenwärtig werden mindestens circa 2.000 m2 Nutzfläche des Gebäudekomplexes Adolphsplatz/Große Johannisstraße/Alter Wall von der Handelskammer nicht zu dem vertraglich vereinbarten Zweck genutzt beziehungsweise an Dritte vermietet. Wann wurde von wem die schriftliche Einwilligung erteilt, dass die oben genannten Nutzflächen nur noch teilweise beziehungsweise gar nicht zu dem vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden? Bitte die jeweiligen Einwilligungen beifügen. 10. Der Albert-Schäfer-Saal (inklusive Foyer), das Alster-Zimmer, das Elbe- Zimmer, das Hamburg-Zimmer, das Börsen-Zimmer, das Hanse-Zimmer, das Merkur-Zimmer der Börsensaal und der Commerzsaal können gegen ein Nutzungsentgelt für Galaabende, Firmenjubiläen et cetera angemietet werden. Entspricht die Vermietung der oben genannten Räumlichkeiten dem vertraglich – Überlassungsvertrag vom 16. März 1971 – vereinbarten Zweck? Wenn nein, weshalb hat der Senat gemäß § 13 Überlassungsvertrag die Überlassung nicht eingeschränkt? Wenn ja, weshalb ist der Senat der Auffassung, dass die nach § 1 Industrie- und Handelskammergesetz und § 3 des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Rechtsverhältnisse der Handelskammer zugewiesene Aufgabe in den oben genannten Räumlichkeiten wahrgenommen werden? 11. Entspricht die Nutzung der Räumlichkeiten für ein Restaurant (Pfeffersack ) der nach § 1 Industrie- und Handelskammergesetz und § 3 des Drucksache 21/5466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Gesetzes über die vorläufige Regelung der Rechtsverhältnisse der Handelskammer zugewiesenen Aufgabe der Handelskammer Hamburg? Wenn nein, weshalb hat der Senat gemäß § 13 Überlassungsvertrag die Überlassung nicht eingeschränkt? Wenn ja, weshalb ist der Senat der Auffassung, dass die nach § 1 Industrie- und Handelskammergesetz und § 3 des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Rechtsverhältnisse der Handelskammer zugewiesene Aufgabe in den oben genannten Räumlichkeiten wahrgenommen wird? 12. In den Ebenen 4 und 5 der Handelskammer befinden sind Börsenclub, Restaurant und Lounge und auf dem Dach des Börsengebäudes die Merkur-Terrasse. Entsprechen die oben genannten Einrichtungen dem vertraglich – Überlassungsvertrag vom 16. März 1971 – vereinbarten Zweck? Wenn nein, liegt diesbezüglich eine schriftliche Einwilligung der Freie und Hansestadt Hamburg vor und wer hat diese Einwilligung wann erteilt? Wenn ja, weshalb ist der Senat der Auffassung, dass die nach § 1 Industrie- und Handelskammergesetz und § 3 des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Rechtsverhältnisse der Handelskammer zugewiesene Aufgabe in den oben genannten Räumlichkeiten wahrgenommen wird? In der Vergangenheit, soweit sie für die zuständige Behörde rekonstruierbar ist, und auch heute gab und gibt es eine konstruktive einvernehmliche Verständigung zwischen Senat und Handelskammer Hamburg über die Frage der Überlassung von Räumen an Dritte. Dies gilt auch für den Betrieb der traditionellen Restauration, die es bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Überlassungsvertrages gab und bis heute in Gestalt des Restaurants „Pfeffersack“ gibt. Die zuständige Behörde ging und geht daher von einer vereinbarungsgemäßen Nutzung des Gebäudes durch die Handelskammer aus. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. und 7. sowie Drs. 20/2865. 13. Welche jährlichen Umsätze hat die Raumvermietung seit 2010 generiert ? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Die folgenden Einnahmen wurden durch die Raumvermietung innerhalb des Handelskammer -Gebäudes erwirtschaftet: Jahr Mietzahlungen (ohne Nebenkosten) 2010 442.349,61 € 2011 461.395,74 € 2012 457.395,57 € 2013 529.321,83 € 2014 489.001,07 € 2015 467.658,16 € 14. Laut Drs. 18/3426 befindet sich das Welcome Center (HWC) in Räumen der Handelskammer. Im Wartebereich besteht ein Durchgang zu den Räumen der Handelskammer. Dabei übernimmt das HWC hoheitliche Aufgaben eines bezirklichen Kundenzentrums und einer Ausländerdienststelle und bietet außerdem nicht hoheitlichen Leistungen an. a) Wer ist Eigentümer der HWC-Räumlichkeiten? b) Wer ist Vermieter/Verpächter der HWC-Räumlichkeiten? c) Sind die HWC-Räumlichkeiten Gegenstand des Überlassungsvertrags (Drs. VII/829) mit der Handelskammer Hamburg? Siehe Vorbemerkung, im Übrigen siehe Drs. 20/2865. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5466 5 d) Wie hoch sind die jährlichen Miet-/Pachtzahlungen und Nebenkosten für das HWC? Jahr Mietzahlungen Nebenkosten 2015 81.060,00 € 15.003,60 € e) Wie hoch ist der Quadratmeterpreis (ohne Nebenkosten)? Aktuell 16,84 Euro/m². f) Wie hoch sind die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten für das HWC-Grundstück für die Freie und Hansestadt Hamburg? Die Handelskammer Hamburg hat der Freien und Hansestadt Hamburg folgende Reinigungskosten in Rechnung gestellt: Jahr Reinigungskosten 2015 13.658,96 € g) Welche Laufzeit hat der Miet-/Pachtvertrag? Der aktuelle Mietvertrag läuft bis zum 31. Januar 2017. Eine Verlängerung des Mietvertrages bis zum 31. Januar 2022 ist beabsichtigt. h) Gibt es Nebenabreden im Vertrag? Wenn ja, welche und welchem Inhalt? Die Freie und Hansestadt Hamburg beteiligt sich anteilig an Kosten für Umbaumaßnahmen zum Betrieb des Hamburg Welcome Center, siehe Drs. 20/2865. Im Jahr 2015 wurde darüber hinaus, aufgrund weiterer umfangreicher Umbauarbeiten im Hamburg Welcome Center, ein Zuschuss von rund 130.000 Euro geleistet. i) An wen gingen die jährliche Miet-/Pachtzahlungen und seit wann in welcher Höhe? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. An die Handelskammer Hamburg, siehe Antwort zu 14. d). 15. Wurden seitens der Freien und Hansestadt Hamburg in den letzten zehn Jahren gegenüber der Handelskammer Hamburg Miet-/Pachtzahlungen geleistet? Wenn ja, wann, in welcher Höhe, für welche Räumlichkeiten/Liegenschaften und für welchen Zweck? Bitte nach Jahren jeweils aufschlüsseln . Siehe Antwort zu 14. d) sowie Drs. 20/2865. 16. Welche strittigen Fragen wurden wann gemäß Ziffer 10 Überlassungsvertrag erledigt? Meinungsverschiedenheiten, die zu einer Einberufung des gemischten Ausschusses geführt haben könnten, hat es in der bisherigen Vertragslaufzeit nicht gegeben. Standort Fläche des Grundstücks bzw. Liegenschaft in m² Farmsen, Bramfelder Weg 23a 2.486 Am Schleusengraben 0,45 Am Schleusengraben 24 1.498 Armgartstraße 24 9.080 Berliner Tor 5 29.137 Finkenau 35 20.788 Lohbrügger Kirchstraße 65 2.252 Lohbrügger Kirchstraße 65 225 Lohbrügger Kirchstraße 65 57.068 Stiftstraße 69 8.751 Überseeallee 16 9.171 Lerchenfeld 2 8.768 Uhlandstraße 68 470 Wartenau 15 755 Harvestehuder Weg 10 14.942 Harvestehuder Weg 10 67 Harvestehuder Weg 11 283 Am Schwarzenberg-Campus 1, 2 6.885 Am Schwarzenberg-Campus 1, 2 2.946 Am Schwarzenberg-Campus 1, 2 5.332 Denickestraße 15 44.972 Denickestraße 22 8.112 Harburger Schloßstraße 20 2.546 Harburger Schloßstraße 36 3.980 Kasernenstraße 260 Kasernenstraße 10.870 Kasernenstraße 3.366 Kasernenstraße 10 850 Kasernenstraße 12 3.948 Neßpriel 5 600 Neßpriel 5 5.400 Schlossmühlendamm 30/ 32 742,39 Allende-Platz 506 Allende-Platz 13 Allende-Platz 1 3.153 Allende-Platz 2 696 Am Osdorfer Born 2.252 Bertrand-Russel-Straße 5 22.615 Binderstraße 34 5.960 Bundesstraße 45-55 40.930 Edmund-Siemers-Allee 1 18.099 Feldbrunnenstraße 58 2.084 Feldbrunnenstraße 70 1.250 Gojenbergsweg 112 60.486 Gojenbergsweg 112 3.155 Gojenbergsweg 112 9.397 Grindelallee 117 3.579 Grindelallee 46/ 48 371 Grindelallee 46/ 48 220 Heilwigstraße 116 1.633 Helgoland, Mittelland 345 Isekai 1b 2.075 Jungiusstraße 9 - 11 11.044 Luruper Chaussee 149 13.200 Luruper Chaussee 149 64.899 unentgeltliche Überlassung an andere Körperschaften des öffentlichen Rechts Drucksache 21/5466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage Standort Fläche des Grundstücks bzw. Liegenschaft in m² unentgeltliche Überlassung an andere Körperschaften des öffentlichen Rechts Martin-Luther-King-Platz 3 10.235 Martin-Luther-King-Platz 6 35.868 Mollerstraße 10 1.577 Moorweidenstraße 18 1.655 Neue Rabenstraße 13 1.177 Notkestraße 11.198 Notkestraße 1.359 Notkestraße 431 Notkestraße 987 Notkestraße 237 Ohnhorststraße 18 237.032 Olbersweg 24 743 Rothenbaumchaussee 33 7.373 Rothenbaumchaussee 33 südwestl. 150 Rothenbaumchaussee 45 578 Rupertistraße 67 2.359 Schlüterstraße 70 3.364 Turmweg 2 34.796 Vogt-Kölln-Straße 30 80.253 Von-Melle-Park 11 1.869 Von-Melle-Park 3 15.743 Von-Melle-Park 4 - 8 51.450 Von-Melle-Park 5 1.904 Von-Melle-Park 5 677 Von-Melle-Park 9 685 Von-Melle-Park 9 1.950 Ochsenwerder Landscheideweg 275, 21037 Hamburg, (Überlassung 1.1.2009 bis 30.4.2013) ca. 65.000 Brennerhof 121a +123, 22113 Hamburg (Überlassung ab 01.03.2013) ca. 12.200 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5466 7 5466ska_Text 5466ska_Anlage Tabelle1