BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5473 21. Wahlperiode 09.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 02.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Für Süderelbe alles geregelt! Wie geht es weiter mit der Unterbringung von Flüchtlingen in Harburg-Kern und Umgebung? Der Bezirk Harburg erfüllt den Anteil untergebrachter Flüchtlinge mit 3,3 Prozent überproportional im Vergleich mit den anderen Hamburger Bezirken (Königsteiner Schlüssel sieht für Hamburg 2,5 Prozent vor). Der Vertrag der Volksinitiative mit dem Senat sieht nun eine gerechtere Verteilung in Form von Kontingenten auf die Bezirke und sogar auf die Stadtteile vor. Der Vertrag mit der Volksinitiative beinhaltet auch den Bürgervertrag der BI Neugraben -Fischbek, der nur Ziele und Vereinbarungen für den Süderelberaum vorsieht . Der Bereich Harburg-Kern und Umgebung findet keine Berücksichtigung . Dabei darf nicht vergessen werden, dass gerade im Bereich Harburg- Kern und dem direkt angrenzenden Neuland – in einem Umkreis um den Harburger Bahnhof von 2,5 Kilometern – über 3.200 Plätze für Flüchtlinge in Erst- und Folgeunterbringung vorgehalten werden. Von diesen ist bisher nicht ein Platz abgebaut worden und nach den Plänen des Senats ist dieses auch nicht mehr für dieses Jahr geplant. Harburg kommt mit dem Schwarzenberg erst in der 2. Tranche bis Ende 2017 in den Planungen vor. Aufgrund der sinkenden Ankunftszahlen von Flüchtlingen in Hamburg sollte auch an einen Abbau von Unterbringungen in Harburg-Kern und Umgebung gearbeitet werden. Da Erstaufnahmen (EA) weniger Zulauf haben, ist die Frage der Schließung oder der Umwandlung von EA in Folgeunterbringungen eine wichtige Frage für die Zukunft. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Zuge der sinkenden Zugangszahlen von Asylsuchenden wurden im Jahr 2016 bisher prekäre Unterkünfte der Erstaufnahme in den Standorten Rugenbarg (Osdorf), Kurt-A.-Körber-Chausse (Bergedorf), Hörgensweg (Eidelstedt) und Wiesendamm (Barmbek-Süd) geschlossen, die Einrichtungen Reichspräsident-Ebert-Kaserne (Iserbrook ), Blomkamp (Osdorf) und der Ohlstedter Platz (Wohldorf-Ohlstedt) werden noch in diesem Jahr geschlossen. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden in andere Einrichtungen der Erstaufnahme oder Folgeunterkünfte verlegt. Für die Stadt Hamburg ist im Rahmen der Gesamtplanungen ein Entwicklungskonzept der Unterkünfte erstellt worden, in dem auch die Unterkünfte im Kernbereich Harburg berücksichtigt wurden. Dieses Konzept wird ausgehend von den fortlaufenden Entwicklungen weitergeführt und gegebenenfalls angepasst. Im Bezirk Harburg mit circa 160.000 Einwohnern existieren mit Stand 4. Juli 2016 Unterkünfte mit einer Kapazität für 3.745 Personen. Damit beträgt das Verhältnis der unterzubringenden Asylsuchenden zu der Gesamtbevölkerung Harburgs derzeit 2,3 Prozent. Angesichts der derzeitigen Belegungssituation wird über die Belegungssteuerung bereits eine geringere Belegung vor allem in den Einrichtungen mit prekären Unterbringungsbedingungen vorgenommen. Drucksache 21/5473 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Auch in den anderen EA liegt die Belegung teilweise unterhalb der Kapazität. Die zuständigen Behörden erarbeiten gemäß dem Auftrag der Drs. 21/5231 aus dem Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ einen kriteriengestützten und bedarfsgerechten Hamburger Verteilungsschlüssel. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch sind nach heutigem Stand die Belegungszahlen der Harburger EA im Vergleich zu deren Kapazitäten? Die Angaben sind der nachfolgenden Übersicht zum Stand 3. August 2016 zu entnehmen : Standort Kapazität Belegungszahlen Eißendorfer Pferdeweg 90 78 Geutensweg 500 355 Harburger Poststraße 420 307 Neuland I 400 373 Neuland II 900 527 Schwarzenberg 400 419* * Die Belegung wird perspektivisch der Soll-Kapazität angepasst. 2. In welchen EA sind nach heutigem Stand wie viele Überresidenzen (> sechs Monate) zu verzeichnen? Bisher erfolgte die Auswertung zu den sogenannten Überresidenten aus einer beim Einwohner-Zentralamt geführten Datenbank, in die von f & w zugelieferte Belegungsund Veränderungsmeldungen eingepflegt wurden. Dies konnte zu zeitversetzten Erfassungen und damit nicht aktuellen Sachständen führen. Die zuständige Behörde überprüft derzeit auf Grundlage des neu eingeführten Quartiersmanagements die Anzahl der Überresidenten in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Diese Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen. 3. Wie viele Plätze in Harburger EA fallen derzeit unter prekäre Unterbringungen (bitte nach Zelten und Baumarkthallen differenzieren)? Wann werden die Baumarktkapazitäten von Neuland II (ehemaliger Baumarkt Fegro) beziehungsweise die Zelte am Neuländer Platz abgebaut? Zu den Plätzen siehe Drs. 21/5453, zu den Kapazitäten von Neuland II siehe Drs. 21/4940 und 21/4943. Die Zelte am Neuländer Platz (Harburger Poststraße 1) sind bereits seit Februar 2016 abgebaut. 4. Wie wird vor dem Hintergrund des Vertrages mit der Volksinitiative eine gerechtere Verteilung der Unterbringungszahlen pro Bezirk insbesondere mit Blick auf eine überproportionale Belegung in den Stadtteilen Harburgs vorgegangen? Was sind die ersten Schritte für Harburg und wann werden diese umgesetzt? Siehe Vorbemerkung. 5. Welche Bürgerinitiativen sind dem Senat in Harburg bekannt? Die Dachverbands-Initiative „Hamburg integriert“ und die Bürgerinitiativen Neugraben- Fischbek, Marmstorf-Sinstorf und Wetternstraße engagieren sich im Bezirk Harburg. Neben der direkten Kommunikation mit den Bürgerinitiativen vor Ort in Harburg ist ein regelmäßiger Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des neu gegründeten Bündnisses Hamburger Flüchtlingsinitiative (BHFI) vereinbart. Das BHFI vertritt mehr als 90 Bürgerinitiativen und Vereine, die in allen Bezirken zum Thema Flüchtlingshilfe und -integration tätig sind. 6. Wann wird es ein umfassendes Konzept für die Flüchtlingsunterbringung in Harburg-Kern und Umgebung geben, das dem Detailgrad im Süderelberaum (Bürgervertrag NF) entspricht? Die Entwicklung der Unterkunftssituation für den Kernbereich Harburg erfolgt im Rahmen des Gesamtkonzeptes für die Freie und Hansestadt Hamburg. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5473 3 7. Wann ist die Umsetzung der Schließung der EA Schwarzenberg vorgesehen , die ursprünglich schon für April 2015 vom Bezirksamtsleiter zugesagt war? Siehe Drs. 21/4940. 8. Sind die Prüfungen nun abgeschlossen, welche EA in Harburg für eine Umwandlung in Folgeunterbringungen infrage kommen? Die Prüfungen sind abgeschlossen. Für die Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Folgeunterkunft (örU) ist keine der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) in Harburg geeignet. 9. Erfüllt konkret die EA Neuland II die grundlegenden Anforderungen (vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/4153) für eine Umwandlung zur Folgeeinrichtung? Nein. Um die Eignung der Umwandlung einer EA in eine örU festzustellen, muss die Unterbringung für einen länger dauernden Aufenthalt mit weitgehend selbstständiger Haushaltsführung möglich sein. Bei der EA Neuland II handelt es sich um eine Unterbringung in einer ehemaligen Großmarkthalle, die die Voraussetzungen für eine Umwandlung nicht erfüllt. 10. Wie ist der Stand der geplanten und geprüften Flächen in Sinstorf/ Marmstorf? Für den geplanten Standort Sinstorfer Kirchweg ist ein Bauantrag gestellt. Anlässlich der Vereinbarung mit der Bürgerinitiative Sinstorf-Marmstorf vom 28. Juli 2016 ist jedoch eine Umplanung erforderlich und eine entsprechende Änderung des Bauantrages in Vorbereitung. Geplant ist nunmehr eine Einrichtung mit 300 Unterbringungsplätzen und einer Laufzeit von zehn Jahren. Mit einem Baubeginn wird im Herbst 2016 gerechnet. Derzeit in Prüfung befinden sich im Stadtteil Marmstorf Flächen an der Elfenwiese sowie am Haanbalken. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. 11. Inwiefern ist die Gemeinde Seevetal mit Blick auf die mögliche Einrichtung von Folgeunterbringungen nahe der Landesgrenze in die Planung miteinbezogen, beispielsweise um Auswirkungen auf die Infrastruktur zu berücksichtigen? Die zuständige Behörde erörterte mit der Gemeinde Seevetal die mögliche Nutzung einer an der Gemeindegrenze liegenden Fläche, deren Umsetzung nicht weiter verfolgt wird. Weitere Planungen in unmittelbarer Nähe zur Gemeindegrenze von Seevetal bestehen nicht, Auswirkungen der geplanten Einrichtungen in Harburg auf die Infrastruktur von Seevetal sind nicht ersichtlich. 12. Sind die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen über die Übernahme der Verbindlichkeiten von bereits fest gepachteten/gemieteten Unterkünften im Landkreis Harburg mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann wird mit einem Ergebnis gerechnet? 13. Über welche bis dato leeren Aufnahmekapazitäten werden Verhandlungen geführt? Welche Kosten stehen dahinter? 14. Werden die gegebenenfalls niedersächsischen Kapazitäten für das Kontingent der Unterbringungsplätze des Bezirkes speziell für Harburg-Kern und Umgebung als Kompensation angerechnet? Wenn ja, in welcher voraussichtlichen Höhe? Wenn nein warum nicht? Die Unterbringung von Hamburg zugewiesenen Asylsuchenden in Niedersachsen ist in Prüfung. Es werden verschiedene Objekte in Betracht gezogen. Eine Entscheidung, auch vor dem Hintergrund der derzeit niedrigen Zugangszahlen Asylsuchender, steht derzeit noch aus.