BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5478 21. Wahlperiode 09.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 02.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Macht Dataport weiter Verluste? (II) Aus der Antwort des Senats in Drs. 21/5159 sowie zu dem von Dataport vor Kurzem vorgelegten Geschäftsbericht 2015 ergeben sich weitere Fragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In der Drs. 21/5159 wird ausgeführt, dass Synergieeffekte aus dem 2013 erfolgten Beitritt Sachsen-Anhalts erst ab dem Jahr 2019 erwartet werden . Dabei hatte der Senat den Beitritt in der Drs. 20/9615 und den entsprechenden Ausschussberatungen mit positiven finanziellen Effekten für die Trägerländer von Dataport begründet und die erwarteten Synergieeffekte konkret mit 30,7 Millionen Euro beziffert, von denen 14,9 Millionen Euro auf die Freie und Hansestadt Hamburg entfallen sollten. Gemäß „vorsichtiger Schätzung“ des Senats im Unterausschuss IuK- Technik und Verwaltungsmodernisierung am 6. Dezember 2013 sollten die Synergieeffekte ab dem Jahr 2015 eintreten. Da Dataport bereits 2014 rund 10 Prozent des Umsatzes mit Sachsen-Anhalt erlöst hat und auch im Geschäftsbericht 2015 an vielen Stellen Projekte mit Sachsen- Anhalt erwähnt werden, ist es mehr als fragwürdig, dass die Synergieeffekte erst ab dem Jahr 2019 eintreten. a. Warum genau sollen die in Drs. 20/9615 aufgeführten Synergieeffekte durch den Beitritt von Sachsen-Anhalt erst ab dem Jahr 2019 eintreten? b. In welcher Höhe gab es bis jetzt bereits positive Synergieeffekte? In welcher Form und in welcher Höhe hat die Freie und Hansestadt Hamburg davon profitiert? c. In welcher Höhe werden derzeit, insgesamt sowie aufgeteilt auf die verschiedenen Aufgabenbereiche von Dataport, Synergieeffekte durch den Beitritt von Sachsen-Anhalt erwartet? Wie hoch ist der Anteil, der auf die Freie und Hansestadt Hamburg entfällt? d. Waren die Angaben des Senats zu den Synergieeffekten in Drs. 20/9615 unzutreffend? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? e. Welche Änderungen haben sich im Einzelnen bezüglich der Umsetzung des Beitritts von Sachsen-Anhalt gegenüber den Planungen zum Zeitpunkt der Beratung der Drs. 20/9615 ergeben? Drucksache 21/5478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 f. Seit wann sind dem Senat sowie der zuständigen Fachbehörde genau bekannt, dass die mit dem Beitritt von Sachsen-Anhalt in Drs. 20/9615 detailliert dargestellten Synergieeffekte erst deutlich später realisiert werden als geplant? Wirtschaftliche Synergieeffekte treten nicht durch den formalen Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zum Dataport-Verbund, sondern mit der Inanspruchnahme entsprechender Leistungsangebote von Dataport ein. Die Angaben in Drs. 20/9615 stellen den damaligen Planungsstand zutreffend dar. Die erwarteten Synergieeffekte „BS2000“ und „Host“ sind jeweils anteilig und bezogen auf die zugrunde liegende Leistungsabnahme 2013 eingetreten. In Leistungsbereichen, die 2013 noch nicht absehbar waren (Kooperation zum Thema Asylbewerber, Aufrüstung Nachrichtenbroker , Zentraler Meldebestand), sind durch die Einbeziehung des Landes Sachsen- Anhalt zusätzliche Synergieeffekte im Umfang von circa 200.000 Euro für die Freie und Hansestadt Hamburg eingetreten. Die erwarteten Synergien aus Beschaffungsvorgängen und dem Basisbetrieb haben sich aufgrund des noch ausstehenden Beitritts des Landes Sachsen-Anhalt zum gemeinsamen Beschaffungsvertrag beziehungsweise zum gemeinsamen Basisbetrieb bisher nicht ergeben und können bei entsprechenden Entscheidungen des Landes Sachsen-Anhalts gegebenenfalls ab 2019 realisiert werden. Im Übrigen rechnen Dataport beziehungsweise die zuständige Behörde weiterhin mit den in Drs. 20/9615 dargestellten Synergieeffekten. 2. Im Geschäftsbericht 2015 von Dataport wird erwähnt, dass im laufenden Jahr das Zielbild mit den strategischen Zielen von Dataport für die Jahre 2017 – 2021 fortgeschrieben wird. a. Wie sind der konkrete Sachstand sowie der genaue Zeitplan für die Fortschreibung des Zielbildes? b. Wann soll das aktualisierte Zielbild durch welches Gremium beschlossen werden? c. Wann und in welcher Form wird die Bürgerschaft über das neue Zielbild von Dataport informiert? d. Welche Stellen der Hamburger Verwaltung sind im Einzelnen in jeweils welcher Form an der Fortschreibung des Zielbilds beteiligt? Das Zielbild liegt dem Verwaltungsrat im Entwurf vor, soll von diesem bis Ende 2016 beschlossen und unter Beteiligung der für E-Government und IT-Steuerung zuständigen Abteilung der Finanzbehörde fortgeschrieben werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 3. Warum genau veröffentlicht der Senat in seinem jährlichen Beteiligungsbericht keine Angaben zu Dataport? Plant der Senat, diese Praxis zu ändern? Der Beteiligungsbericht erstreckt sich bisher nicht auf Anstalten, die wie Dataport überwiegend oder ausschließlich für öffentliche Gebietskörperschaften tätig sind. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen.