BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5479 21. Wahlperiode 09.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 02.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Neue Aufgaben für die Stadtreinigung − Nachfragen zur Senatsantwort in Drs. 21/5305 Aus den Angaben des Senats in Drs. 21/5305 zur Übernahme der Zuständigkeit für öffentliche Toiletten durch die Stadtreinigung (SRH) ergeben sich einige Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH), wie folgt: 1. Warum enthält die am 12. Juli 2016 veröffentlichte „Verordnung zur Übertragung der Aufgabe Bau, Unterhaltung und Betrieb öffentlicher Toiletten auf die Stadtreinigung Hamburg“ vom 5. Juli 2016 weder ein Datum für den Übergang der Aufgabe an die SRH noch ein Datum für das Inkrafttreten? Nach Artikel 54 Satz 1 der Hamburger Verfassung treten Gesetze und Verordnungen, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist, mit dem auf die Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes folgenden Tag in Kraft. 2. Ist die Verordnung damit bereits in Kraft getreten und die Aufgabe an die SRH übertragen? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die Verordnung ist in Kraft getreten. SRH wird für Bau und Betrieb am 1. Januar 2017 zuständig. Siehe Antwort zu 5. 3. Auf Basis welcher Regelungen und Vereinbarungen erhält die HOCH- BAHN derzeit Mittel für den Betrieb öffentlicher Toiletten? Der HOCHBAHN wurde für das Jahr 2016 auf Antrag und Grundlage einer Kostenberechnung mit Finanzierungsplan eine Zuwendung zur Projektförderung bewilligt. 4. Welche Vereinbarungen im Einzelnen gibt es mit der HOCHBAHN zur Übertragung ihrer öffentlichen Toilettenanlagen an die SRH? Siehe Drs. 21/5143. 5. Zu welchem genauen Datum übernimmt die SRH den Betrieb der Toilettenanlagen von JCDecaux? Zum 1. Januar 2017. 6. Lagen dem Aufsichtsrat der SRH bei Beschlussfassung am 30. Juni 2016 Angaben zu den erwarteten Betriebskosten der zu übernehmenden öffentlichen Toiletten vor? Drucksache 21/5479 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, in welcher Höhe werden im Jahr 2017 Betriebskosten für die gemäß Senatsverordnung übertragene neue Aufgabe erwartet? Wenn nein, warum nicht? Ja. Zur Höhe der erwarteten Betriebskosten siehe Drs. 21/5305. 7. Bei der Frage nach Erstattungsmitteln an die SRH für die Übernahme von Bau, Unterhaltung und Betrieb der öffentlichen Toiletten in den einzelnen Jahren bis 2018 verweist der Senat lediglich auf die noch ausstehende Umsetzung von Anpassungsermächtigungen zum vom Senat beschlossenen Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018. a. Ist die Prüfung und Umsetzung der vom Senat beschlossenen Anpassungsermächtigungen inzwischen abgeschlossen? Wenn nein, warum nicht? b. Für welche Einzelpläne ist die Prüfung und Umsetzung der vom Senat beschlossenen Einzelpläne bereits abgeschlossen? c. Gab es für die Prüfung und Umsetzung der vom Senat beschlossenen Anpassungsermächtigungen zeitliche Vorgaben? Wenn ja, welche genau? d. In welcher Höhe sind derzeit vom Senat oder der zuständigen Fachbehörde Erstattungsmittel an die SRH für die mit Verordnung vom 5. Juli 2016 an die SRH übertragenen neuen Aufgaben im Zuge der Drs. 21/5143 in den Jahren 2017 und 2018 vorgesehen? e. Lagen dem Aufsichtsrat der SRH bei Beschlussfassung am 30. Juni 2016 genaue Angaben zu den für die Jahre 2017 und 2018 geplanten Erstattungskosten der Freien und Hansestadt Hamburg für die Übernahme der neuen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Toiletten vor? Die Umsetzung der Anpassungsermächtigung dauert insbesondere im Hinblick auf die Erstellung des Finanzberichtes noch an. Der Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 wird der Bürgerschaft rechtzeitig zu ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause zugeleitet . Einzelheiten zu den erfragten Ansätzen ergeben sich aus dem Haushaltsplan- Entwurf 2017/2018. Im Übrigen ist der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 30. Juni 2016 insoweit über die Beratungen des Senats zum Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 informiert worden.