BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5480 21. Wahlperiode 09.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten David Erkalp (CDU) vom 02.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgs Fernsehturm als Tourismusmagnet wiederbeleben und nutzen (III) Laut jüngster Berichterstattung wird erneut um eine mögliche Wiedereröffnung des Hamburger Fernsehturms gerungen. Das „Hamburger Abendblatt“ titelte am 22. Juli 2016, dass „Hamburg den Fernsehturm wieder eröffnen wolle“. Danach habe die Senatskanzlei bestätigt, dass Gespräche mit den Eigentümern des Fernsehturms – der DFMG Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) – geführt würden. Nach Abendblatt-Informationen forciere diese gemeinsam mit der TV Turm Alexanderplatz Gastronomiegesellschaft mbh, die den Fernsehturm in Berlin mit 1,3 Millionen Besuchern pro Jahr betreibt, eine Prüfung, inwieweit eine Bewirtschaftung des Heinrich-Hertz-Turmes wirtschaftlich sein könnte. Zudem wurde berichtet, dass sich die Sanierungskosten des Fernsehturms inzwischen auf 25 Millionen belaufen könnten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Trifft es zu, dass sich Hamburg nun selbst um die Sanierung des Fernsehturms kümmern möchte? Nein. Die Sanierung obliegt grundsätzlich dem Eigentümer. 2. Trifft es zu, dass die DFMG gemeinsam mit der TV Turm Alexanderplatz Gastronomiegesellschaft mbH prüft, inwiefern eine Bewirtschaftung des Fernsehturms profitabel wäre? Wenn ja, wie lange werden diese Prüfungen andauern und werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich sein? 3. Welche Bemühungen hat der Senat in den letzten zwölf Monaten unternommen , um den Fernsehturm wiederzubeleben? 4. Welche Gespräche haben zwischen dem Senat, der DFMG und der TV Turm Alexanderplatz Gastronomiegesellschaft mbH und möglichen weiteren Akteuren jeweils wann stattgefunden und mit welchem Ergebnissen ? Sollen die Verhandlungen fortgeführt werden? Wenn ja, mit welchem Zeitplan? Wenn nein, warum nicht? 5. Welche Gespräche hat es zwischen dem Senat, der DFMG und der TV Turm Alexanderplatz Gastronomiegesellschaft mbH und möglichen weiteren Akteuren jeweils wann im Hinblick auf die Finanzierung der Sanierung des Fernsehturms gegeben? Mit welchem Ergebnis? 6. Gibt es seitens der Stadt Hamburg zumindest eine grundsätzliche Bereitschaft, sich an den Sanierungskosten zu beteiligen? Drucksache 21/5480 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? 7. Wie positioniert sich der Senat gegenüber dem Vorschlag, dass die Stadt den Fernsehturm pachtet und diesen an einen Betreiber vermieten würde? 8. Aus welchen Gründen verhandelt die DFMG mit der TV Turm Alexanderplatz Gastronomiegesellschaft mbH? Hatte diese zuvor Interesse bekundet, den Fernsehturm in Hamburg zu betreiben? Sind der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden an diesen Prüfungen beteiligt ? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? 9. Aus welchen Gründen ist die bis dato als sehr engagiert in Erscheinung getretene Stiftung „Fernsehturm HAMBURG AUFWÄRTS“ nicht mit in die Verhandlungen eingebunden worden? a. Ist geplant, die Stiftung in die Verhandlungen zwischen DFMG, Senat und der TV Turm Alexanderplatz Gastronomiegesellschaft mbH miteinzubinden? b. Sammelt die Stiftung auch weiterhin Spenden zur Wiedereröffnung des Fernsehturms? c. Auf welche Höhe belaufen sich die bisher eingenommenen Spenden ? d. Inwiefern hat der Senat die Stiftung „Fernsehturm HAMBURG AUFWÄRTS“ bei dem Vorhaben unterstützt, den Fernsehturm zu sanieren? Wurde der Senat aktiv um Unterstützung bei der Suche nach einer Lösung für die Sanierung und Wiedereröffnung der Aussichtsplattform gebeten? 10. Aus welchen Gründen ist der Stiftung „Fernsehturm HAMBURG AUF- WÄRTS“ die/der zuvor vonseiten der DFMG erteilte Absichtserklärung/ Pachtvertragsentwurf widerrufen worden? 11. Gibt es neue Erkenntnisse darüber, welche Kosten für eine Sanierung des Fernsehturms inzwischen anfallen würden? Wenn ja, von welchen Kosten geht der Senat inzwischen aus und auf welche Erkenntnisse stützen sich die Annahmen des Senats? Siehe Drs. 21/5460 und 21/4590. 12. Trifft es zu, dass der Fernsehturm abgetragen werden müsste, sofern keine weiteren Investitionen in Instandsetzungs- beziehungsweise Erhaltungsmaßnahmen vorgenommen werden würden? Wenn ja, wann und liegen dem Senat für diesen Fall konkretere Erkenntnisse beziehungsweise Pläne vor? Zu dieser Frage liegen den zuständigen Behörden keinerlei Informationen beziehungsweise Erkenntnisse vor.