BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5483 21. Wahlperiode 09.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 02.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Ehemaliges Fernmeldeamt an der Schlüterstraße Der AStA der Universität Hamburg fordert Senatorin Fegebank auf, das Gebäude des ehemaligen Fernmeldeamtes an der Schlüterstraße der Universität zur Verfügung zu stellen. Ich frage den Senat: 1. Wer ist derzeit Eigentümer des Gebäudes? Das Gebäude befindet sich in Privateigentum. 2. Welche Gutachten oder sonstigen Untersuchungen gab es bisher zu der Frage, ob das Gebäude von der Universität Hamburg genutzt werden kann? Die zuständige Behörde hat zwei Untersuchungen beauftragt: Oktober 2001, Untersuchung des Gebäudebestandes, Januar 2011, Untersuchung des Gebäudes in Hinblick auf die Eignung für Bibliotheksnutzung und geisteswissenschaftliche Institute. 3. Welche Ergebnisse hatten diese Gutachten? Vorbehaltlich vertiefender baulicher Gutachten wird die Nutzung des Gebäudes für wissenschaftliche Zwecke grundsätzlich für möglich gehalten. 4. Hat Senatorin Fegebank Gespräche mit dem Eigentümer bezüglich eines Ankaufs oder einer Anmietung des Gebäudes oder Teilen davon aufgenommen? Wenn ja: Wann fanden diese Gespräche statt und welche Ergebnisse hatten sie? Wenn nein: warum nicht? Die für Wissenschaft und Forschung zuständige Behörde hat gemeinsam mit der Universität Hamburg Gespräche mit dem Eigentümer über mögliche Nutzungen geführt. 5. Wann werden welche Maßnahmen zur Sanierung des Philosophenturms durchgeführt? 6. Wie viele Räume des Philosophenturms sind wann wegen der Sanierung nicht nutzbar? 7. Wo sollen Ersatzräume geschaffen werden? Liegen hierfür schon bindende Vereinbarungen vor? Wenn nein: Wäre nicht eine Nutzung des ehemaligen Fernmeldeamtes möglich? Die Fragen sind Gegenstand der Bauablaufplanung, die noch nicht abgeschlossen ist.