BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5484 21. Wahlperiode 09.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 02.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Transport- und Genehmigungsmanagement Das Transport- und Genehmigungsmanagement ist ein operatives Fachgebiet /eine Abteilung des Landesbetriebs Verkehr (LBV) und hat laut Lagebericht des LBV im Jahre 2014 einen Überschuss von 1,7 Millionen Euro erwirtschaftet . Ich frage den Senat: Der Bereich Fahrzeug-Zulassung des Landesbetriebs Verkehr (LBV) erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Diese wird auf Grundlage der Ermächtigungsnorm in § 6a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) von der Bunderegierung erlassen und geändert. Der Landesbetrieb Verkehr ist an die dort festgelegten, bundesweit geltenden Gebührensätze gebunden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Dienstleistungen werden vom Transport- und Genehmigungsmanagement angeboten? Als Dienstleistung erfolgen beim LBV – Abteilung Transport- und Genehmigungs- Management (TGM) – die Erteilung von Ausnahmen/Genehmigungen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO), der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV). 2. Wer nimmt diese Dienstleistungen in Anspruch? Die Dienstleistungen des LBV werden von allen Antragstellern in Anspruch genommen , für die eine sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Regelhaft fallen hierunter Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und juristische Personen, die ihren ersten Wohnsitz beziehungsweise einen Unternehmens-/ Betriebssitz in Hamburg haben. 3. Welche Gebühren werden nach welcher Vorschrift im Einzelnen für die verschiedenen Leistungen erhoben? Die Gebühren für die Dienstleistungen der Abteilung TGM ergeben sich aus dem 1. Abschnitt (Gebührennummern 151 und 152), sowie dem 2. Abschnitt (Gebührennummern 213, 255, 263, 264 und 271) der Anlage zu § 1 der bundesweit gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 25. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie viele und welche Dienstleistungen genau wurden in den Jahren 2014 und 2015 erbracht? Drucksache 21/5484 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es wurden 86.812 Dienstleistungen im Jahr 2014 und 87.164 Dienstleistungen im Jahr 2015 erbracht. Darüber hinaus siehe Drs. 21/5482. 5. Wie haben sich die Gebühren in den letzten zehn Jahren entwickelt? Siehe Drs. 21/5482. 6. Welche Kosten entstehen durch die verschiedenen Dienstleistungen? Bitte aufschlüsseln nach Personalkosten und sonstigen Kosten. Die Anträge zu den Dienstleistungen gemäß Antwort zu 4. variieren sehr stark, abhängig zum Beispiel von der Übereinstimmung von beantragten und technisch möglichen Verkehrsrouten für Großraum- und Schwertransporte (zum Beispiel bei einer größeren Anzahl oder kurzfristig eingerichteten Baustellen), von der Antragssituation bei Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften über das Mindestalter bei der Fahrerlaubniserteilung (zum Beispiel bei Berufskraftfahrern , Jugendlichen in der Landwirtschaft sowie jungen Leistungssportlern unter 18 Jahren), von der jeweiligen Gewerbeausübung der beantragenden Firma hinsichtlich der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften zum Halten und Parken gemäß StVO. Insofern können keine detaillierten Angaben zu Kosten/Aufwendungen hinsichtlich der einzelnen Dienstleistungen gegeben werden. 7. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2014 und 2015 Umsatzerlöse erzielt? Was passiert mit den Gewinnen? Es wurden durch LBV TGM 3.308.000 Euro im Jahr 2014 und im Jahr 2015 3.292.000 Euro als Forderungen den Antragstellern in Rechnung gestellt. Darüber hinaus siehe Drs. 21/5482. 8. Welche externen Dienstleistungen werden durch das Transport- und Genehmigungsmanagement in Anspruch genommen und wie lauten die Kosten? Siehe Drs. 21/5482.