BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5487 21. Wahlperiode 09.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 03.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Haushaltsplanaufstellung 2017/2018: Welche Mittel erhält die HPA und wie ist deren konkrete Verwendung? Laut Drs. 21/4782 hat der Senat vorgesehen, dass im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017/2018 der HPA rund 189 Millionen Euro pro Jahr für die Hafeninfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Die Planung sieht vor, dass die Hafenverwaltung ab 2017 zusätzlich 65 Millionen Euro erhält. Bisher setzte sich die Finanzierung aus den durch die Finanzbehörde bereitgestellten 100 Mio. Euro sowie den vom Bund bezuschussten 24 Millionen Euro im Zuge des Investitionsprogramms „Hafenlasten“ zusammen. Laut Berichterstattung sei geplant, mit den zusätzlich bereitgestellten Geldern die gestiegenen Kosten beim Kampf gegen den Hafenschlick und bei den Betriebskosten aufzufangen. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung der HPA, die auf Basis des Wirtschaftsplans 2016 eine Vorschau für den Zeitraum 2017 – 2021 abbildet, wird ab 2016 noch von negativen Bilanzergebnissen ausgegangen . In Drs. 21/2368 heißt es: „Hierfür sind anhaltend hohe Aufwendungen für die Erhaltung der Wassertiefen im Hafen ursächlich. Es wird davon ausgegangen, dass erst ab 2019 eine Reduzierung dieser Maßnahmen möglich sein wird.“ Im vergangenen Jahr 2015 waren allein die entstandenen Kosten für die Schlickbaggerung (Erhaltung der Wassertiefen) auf 85 Millionen Euro gestiegen. Laut Berichterstattung habe die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nun als „Gegenleistung“ für die zusätzlich zugewiesenen Mittel die HPA zu Kosteneinsparungen angehalten (vergleiche http://www.bild.de/regional/hamburg/hamburger-hafen/millionen-spritzegegen -schlick-46692764.bild.html). Die Finanzplanung der HPA, die in Drs. 21/2368 vom Senat dargelegt wurde, gilt es daher aktualisiert zu erfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen im Juni 2016 den Haushaltsplan- Entwurf 2017/2018 mit redaktionellen Ermächtigungen sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beratungen beschlossen. Im Rahmen dieser Anpassungsermächtigungen werden Änderungen im Haushaltsplan-Entwurf derzeit noch geprüft beziehungsweise umgesetzt. Bis zum Abschluss dieses Prozesses gibt der Senat keine Auskunft über lediglich vorläufige Stände. Dies gilt auch für die erfragten Daten über die Ansätze 2017 bis 2019. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt: 1. Wie sieht die mittelfristige Finanzplanung der HPA aus beziehungsweise welche Einnahmen und Ausgaben lassen sich bei der HPA gegenüberstellen ? Bitte sowohl Einnahmen und Ausgaben als auch die Projektund Investitionsplanung der HPA angeben. Drucksache 21/5487 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/2368. Über mögliche Änderungen kann erst mit Vorlage des durch den Aufsichtsrat genehmigten Wirtschaftsplans 2017 berichtet werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie hoch ist das Eigenkapital der HPA auf Basis der testierten Geschäftsberichte zum 31.12.2015? 3. Welche Einnahmequellen hat die HPA laut testierter Abschlüsse in 2015 erwirtschaftet? Siehe Geschäftsbericht der HPA 2015. Der Geschäftsbericht wurde der Hamburgischen Bürgerschaft zugestellt. 4. Auf welche Höhe belaufen sich die geplanten öffentlichen Mittel, die der HPA jährlich bis zum Jahr 2020 zufließen? Aus welchen Investitionen setzt sich diese Summe zusammen? Bitte die veranschlagten Kosten der jeweiligen Projekte einzeln und getrennt nach Investitionen und Betriebskosten aufführen. Siehe Drs. 20/13000 und 21/1395. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes an die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für Seehäfen sieht vor, dass Hamburg bis zum Jahr 2019 bis zu rund 21 Millionen Euro p.a. vom Bund für Investitionen in die allgemeine Hafeninfrastruktur erhält. a) Wie sollen nach Ansicht des Senats zusätzliche Finanzierungspotenziale für den Hafen erschlossen werden? b) Auf welchem Stand befindet sich der Diskussionsprozess mit dem Bund in Bezug auf die Bereitstellung von Investitionen über das Jahr 2019 hinaus? Siehe Drs. 21/2368. 6. Auf welche Höhe beläuft sich der gesamte Investitionsbedarf für den Hamburger Hafen in den kommenden fünf Jahren? Bitte pro Jahr aufschlüsseln . Siehe Antwort zu 1. 7. Wie verhält sich die Höhe der geplanten Hafeninvestitionen sowohl im Vergleich zu den Gesamtinvestitionen als auch im Vergleich zu den speziellen Investitionen aus dem Wirtschaftsressort in den kommenden fünf Jahren? Bitte die fünf größten für jedes Jahr aufführen. Siehe Vorbemerkung. 8. Welche Investitionen für neue Infrastruktur und Anlagen stehen im Hafen in den nächsten fünf Jahren grundsätzlich an? Mit welchen Projekten und Maßnahmen ist die HPA betraut? Bitte alle HPA-Projekte benennen. 9. Welche Anlagen der Hafeninfrastruktur weisen nach derzeitigem Stand Sanierungs-, Grundinstandsetzungs-, Standardverbesserungs-, Kapazitätserweiterungs - und/oder Modernisierungsbedarfe auf beziehungsweise bei welchen dieser Anlagen wird in den kommenden fünf Jahren ein entsprechender Bedarf fällig? Mit welchen Kosten für die jeweiligen Anlagen rechnen Senat beziehungsweise zuständige Behörde? Siehe Antwort zu 1. 10. Welche jährlichen Kosten sind mit diesen Projekten und Maßnahmen verbunden? Inwieweit ist die Finanzierung der aufgeführten Bedarfe in der künftigen Finanzplanung im Kernhaushalt beziehungsweise in der Finanzplanung der HPA enthalten? Bitte die Planung für die einzelnen Jahre aufführen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5487 3 Siehe Vorbemerkung. 11. Welche Zeitabläufe sind für diese Projekte und Maßnahmen derzeit vorgesehen und wie sieht der jeweilige aktuelle Projektfortschritt aus? 12. Wie haben sich die Zeitpläne für diese Projekte seit Projektbeginn entwickelt ? Bitte ursprüngliche Zeitplanung und den aktuellen Zeitplan darstellen . Für den Fall, dass es zu Verzögerungen gekommen ist: Weshalb war die ursprüngliche Zeitplanung nicht ausreichend? 13. Wie haben sich die Kosten für diese Projekte jeweils seit Projektbeginn entwickelt? Bitte ursprüngliche Kostenschätzung und aktuelle Kostenplanung benennen. Im Falle von Kostensteigerungen: Weshalb war die ursprüngliche Kostenplanung nicht ausreichend? 14. Wie teilt sich der Gesamtinvestitionsbedarf in den kommenden zehn Jahren auf die oben genannten unterschiedlichen Bedarfsarten auf? 15. Wie groß ist die Differenz zwischen den Investitionsbedarfen und den bereits in den Finanzplanungen der Freien und Hansestadt Hamburg und der HPA vorgesehenen Investitionen? Siehe Antwort zu 1. 16. In welchen Bereichen sieht die HPA ein mögliches Kosteneinsparungspotenzial ? Bitte um detaillierte Darstellung. Grundsätzlich gehören der sorgsame Umgang mit Finanzmitteln und damit einhergehend auch die Identifizierung möglicher Einsparpotenziale zur ständigen Aufgabe von Geschäftsführern öffentlicher Unternehmen. Darüber hinaus richtet sich die HPA bei der Durchführung ihrer Investitionsvorhaben nach den Vorgaben der Drucksache „Kostenstabiles Bauen“. Mit zunehmender Planungstiefe werden die Projektkosten konkretisiert. Standardmäßig wird dabei innerhalb der einzelnen Planungsschritte auch nach Einsparpotenzialen gesucht und werden diese, wo sinnvoll und möglich, realisiert. Dies erfolgt beispielsweise durch den Einsatz innovativer Bautechniken oder mit einer Verknüpfung von mehreren Projekten beziehungsweise Teilprojekten mit dem Ziel Synergieeffekte zu nutzen. 17. Laut Wirtschaftsplan 2016 der HPA wird in Bezug auf die hohen Aufwendungen für die Erhaltung der Wassertiefen im Hafen davon ausgegangen , dass erst ab 2019 eine Reduzierung dieser Maßnahmen möglich sein wird. Sieht die HPA bei den Aufwendungen für die Erhaltung der Wassertiefen im Hafen derzeit das Potenzial, Kosten einzusparen? Wenn ja, wie und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Die Höhe der Kosten für die Wassertiefenunterhaltung im Hamburger Hafen ist größtenteils abhängig von Bedingungen, die außerhalb des Einflussbereichs der HPA liegen . Hierzu zählt insbesondere der natürliche Oberwasserabfluss, der starken Schwankungen unterliegen kann. Gleichwohl kann durch die Intensivierung des Austrags von Sedimenten, welcher durch die neue Genehmigung zur Verbringung von Sedimenten aus Hamburg in die Nordsee zur Tonne E3 nun effektiver möglich ist, mittelfristig auch eine Sediment-Entlastung des Tideelbesystems und damit tendenziell auch eine Reduzierung der Baggermengen erfolgen. Dessen Höhe und die dadurch mögliche Kostenreduzierung sind aufgrund der natürlichen Schwankungen der Randbedingungen nicht vorhersagbar oder zu beziffern.