BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5489 21. Wahlperiode 09.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 03.08.16 und Antwort des Senats Betr.: HSV-Star Bakery Jatta: Warum geht in Bremen, was in Hamburg nicht geht? Die „Hamburger Morgenpost“ (MOPO) berichtete am 02.08.2016, dass HSV- Star Bakery Jatta vonseiten der Behörden und des DFB untersagt wird, für die U21 des HSV in der Regionalliga zu spielen. Der 18-jährige Gambier hatte erst kürzlich einen Vertrag beim Hamburger Sportverein unterschrieben und gilt als große Hoffnung für den Erstligisten. Gleichzeitig berichtet die MOPO, dass in einem ähnlichen Fall – die Rede ist vom ebenfalls aus Gambia stammenden Ousman Manneh – der Einsatz in der Regionalliga möglich ist, weil „die Bremer Behörden mitspielten.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist der oben genannte Sachverhalt zutreffend? 2. Welche Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise des Bundes sind mit dem Fall betraut und welchen Grund gibt es, dass Bakery Jatta der Einsatz in der Regionalliga verwehrt wird? Welche Rolle spielt gegebenenfalls der DFB? Wie haben die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise des Bundes bezüglich des Aufenthaltes beziehungsweise der Arbeitserlaubnis bisher beschieden beziehungsweise wann wird voraussichtlich eine Entscheidung getroffen sein? 3. Ist dem Senat bekannt, weshalb in einem ähnlichen Fall der Bremer Jungstar Ousman Manneh Einsätze in der Regionalliga absolvieren konnte, während es bei Bakery Jatta nicht der Fall ist? 4. Was hat der Senat bisher getan, um dem HSV-Star den Einsatz zu ermöglichen beziehungsweise in dieser Sache zu unterstützen? Gab es Gespräche zwischen dem HSV und den Hamburger Behörden? Falls ja, wie sind sie verlaufen und wie ist der aktuelle Stand? Der genannte Sachverhalt ist in Hinsicht auf die Hamburger Behörden nicht zutreffend wiedergegeben. Die Akte liegt der Ausländerbehörde in Hamburg erst seit dem 5. August 2016 vor. Eine entsprechende ausländerbehördliche Entscheidung ist in diesem Fall noch nicht ergangen.