BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/549 21. Wahlperiode 29.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 21.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Tag der deutschen Patrioten in Hamburg? Unter dem Label „Tag der deutschen Patrioten – gemeinsam sind wir Stark“ wird im Internet für eine Demonstration am 12. September 2015 in Hamburg geworben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Inwiefern trifft es zu, dass eine entsprechende Veranstaltung in Hamburg angemeldet wurde? Ja, eine entsprechende Veranstaltung wurde als Demonstration in Hamburg angemeldet . 2. Welche Demonstrationsroute beziehungsweise Alternativroute wurde wann bei der Versammlungsbehörde angemeldet? Bitte detailliert die Plätze und Straßennamen der Demonstrationsrouten sowie die angemeldeten Anfangskundgebungen, Zwischenkundgebungen und Abschlusskundgebungen mitteilen. Die Anmeldung vom 12. Mai 2015 beinhaltet folgenden Streckenverlauf: Heidi-KabelPlatz – Kirchenallee – Steintordamm – Steintorwall – Steinstraße – Alter Fischmarkt – Brandstwiete – Bei St. Annen – Brooktorkai – Deichtorplatz – Klosterwall – Steintorwall – Steintordamm – Kirchenallee – Heidi-Kabel-Platz. Die Anfangskundgebung soll in der Zeit von 12 Uhr bis 13 Uhr auf dem Heidi-KabelPlatz stattfinden. Eine Zwischenkundgebung ist für circa 60 Minuten auf der Oberbaumbrücke in Höhe Ericuspromenade geplant. Die Schlusskundgebung soll für circa 60 Minuten auf dem Heidi-Kabel-Platz stattfinden und voraussichtlich gegen 20 Uhr beendet sein. 3. Welche Personen beziehungsweise Organisationen sind Anmelder/- innen, Veranstalter/-innen und Versammlungsleiter/-innen? Bei dem Anmelder, Veranstalter und Leiter des Aufzugs handelt es sich um eine Privatperson . Über personenbezogene Daten werden aus Gründen des Datenschutzes keine Auskünfte erteilt. 4. Inwiefern prüft die Versammlungsbehörde ein Verbot der Versammlung? a. Falls ja, in welchem Zeitraum und zu welchem Ergebnis ist die Versammlungsbehörde gekommen? 5. Welche beschränkenden Auflagen hat die Versammlungsbehörde gegen die Demonstration verfügt? Bitte detailliert im Wortlaut darlegen. Drucksache 21/549 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Eine zuverlässige Gefahrenprognose zum Verlauf der Versammlung liegt der Polizei derzeit noch nicht vor. Aus diesem Grund ist bisher weder ein Verbot des Aufzugs geprüft noch sind Auflagen seitens der Versammlungsbehörde erlassen worden. 6. Wie viele Neonazis aus welchen Szenen der extremen Rechten und aus welchen Bundesländern werden nach Einschätzung der Polizei an der Versammlung teilnehmen? Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden wird für die Veranstaltung bundesweit über das Internet, darunter auch über den Facebook-Account „PEGIDA Hamburg“, mobilisiert. Bisher haben mehrere Hundert Personen zugesagt, an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen. Einschätzungen zur Teilnahme von Personen, für die Erkenntnisse zu rechtsextremistischen Zusammenhängen vorliegen, können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend sicher vorgenommen werden. 7. Welche Personen beziehungsweise Organisationen der extremen Rechten in Hamburg unterstützen die Demonstration beziehungsweise rufen nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde zur Teilnahme auf? 8. Welche sonstigen Personen beziehungsweise Organisationen in Hamburg unterstützen die Demonstration beziehungsweise rufen nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde zur Teilnahme auf? Nach Angaben der Veranstalter wird die Demonstration durch einen „Zusammenschluss von Einzelpersonen“ organisiert. Der Aufruf wurde auf den Internetseiten der rechtsextremistischen Gruppierung „AG Nordheide“ und der „Nationalen Presse Agentur “ (NPA) veröffentlicht. Weitere Erkenntnisse hierzu würden Rückschlüsse auf laufende und zukünftige Maßnahmen des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg (LfV) zulassen und können daher aus Gründen des Staatswohls nur dem nach § 24 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschuss (PKA) mitgeteilt werden. 9. Wie viele Kooperationsgespräche hat die Innenbehörde beziehungsweise Versammlungsbehörde mit dem/der Anmelder/-in und/oder dem/der Veranstalter/-in über die in Hamburg geplante Kundgebung wann geführt? Welchen wesentlichen Inhalt hatten die Kooperationsgespräche ? Es wurden bislang keine Kooperationsgespräche geführt.