BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5492 21. Wahlperiode 09.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 03.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Gestaltungsleitfaden für die Außengastronomie in der HafenCity: Notwendige Vorgaben oder Benachteiligung der ansässigen Gastronomen ? Nach Berichten der Presse müssen Unternehmer den sogenannten Gestaltungsleitfaden für die HafenCity beachten. In einem Schreiben des Bezirksamtes Mitte an alle Gastronomen werden Vorgaben für Möblierung oder Fremdwerbung thematisiert. Betroffene Gastronomen bemängeln insbesondere die im Vergleich zu anderen Stadtteile des Bezirks strengen Auflagen und Vorschriften des Leitfadens. Vor allem kleinere Betriebe in der HafenCity könnten unter dieser Wettbewerbsverzerrung leiden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Existiert ein Gestaltungsleitfaden für die Außengastronomie in der HafenCity? Wenn ja, auf welcher Grundlage, seit wann und aus welchem Grund (den Gestaltungsleitfaden bitte beifügen)? 2. Welches Ziel verfolgt das Bezirksamt Mitte mit den Vorgaben für die Außengastronomie in der HafenCity? Der Gestaltungsleitfaden findet seit 2007 Anwendung bei der Vermietung von nicht gewidmeten Flächen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) in der HafenCity für Außengastronomie. Er dient der Gestaltung und Aufrechterhaltung eines qualitätsvollen , ansprechenden Stadtbildes. Im Übrigen siehe http://www.hamburg.de/mitte/ 6684042/gestaltungsleitfaden-aussengastronomie-hafencity. 3. Existieren neben dem Gestaltungsleitfaden für die Außengastronomie in der HafenCity ähnliche Gestaltungsleitfäden für andere Stadtteile oder Bezirke in Hamburg? a. Wenn ja, welche und warum gelten für die HafenCity andere Auflagen und Vorschriften? b. Wenn nein, warum nicht? Im Bezirk Hamburg-Mitte gibt es: - den Gestaltungsleitfaden Hansaplatz, - Regelungen für die Sommergastronomie in den Colonnaden (zwischen Esplanade und Gustav-Mahler-Platz) sowie - die Merkblätter Außengastronomie für die Business Improvement Districts (BIDs) Passagenviertel, Opernboulevard und Hohe Bleichen. Drucksache 21/5492 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Bezirk Altona gilt für den Stadtteil Sternschanze, dass der Lageplan über die Außengastronomiefläche nach außen sichtbar aushängen muss. Um ein einheitliches Straßenbild in der Susannenstraße zu erreichen müssen zur Lärmminderung Schallschutzschirme verwendet werden, die aus hellem, unifarbenen Material bestehen. In allen Straßen der Wertstufe I des Bezirksamtsbereiches muss eine Restgehwegbreite von 2 m vorhanden sein. Darüber hinaus ist im gesamten Bezirksamtsbereich das Aufstellen und Betreiben von Heizstrahlern aller Art untersagt . Im Bezirk Bergedorf gibt es das Gestaltungshandbuch für die Außengastronomie. Es gilt für den Innenstadtbereich von Bergedorf. c. Bestehen durch die Regelung eines Gestaltungsleitfadens für die HafenCity beziehungsweise durch die Existenz von mehreren Gestaltungsleitfäden mit unterschiedlichen Auflagen Wettbewerbsverzerrungen zwischen Gastronomen in der HafenCity sowie in anderen Stadtteilen beziehungsweise Bezirken? Nein. Die Regelungen sind auf die besonderen Gegebenheiten der jeweiligen Örtlichkeit abgestellt. 4. Wie ist der Inhalt des Gestaltungsleitfadens für die Außengastronomie in der HafenCity zustande gekommen und welche Behörden beziehungsweise zuständigen Stellen haben daran mitgewirkt? Wurden die betroffenen Gastronomen beziehungsweise Verbände in den Entstehungsprozess einbezogen? Der Gestaltungsleitfaden wurde durch die HafenCity Hamburg GmbH (HCH) entwickelt und mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) sowie dem Bezirksamt Hamburg-Mitte abgestimmt. 5. In wie vielen Fällen nimmt das zuständige Bezirksamt an, dass Gastronomen in der HafenCity nicht den Vorgaben aus dem Gestaltungsleitfaden für die HafenCity entsprechen? Das zuständige Bezirksamt sieht von entsprechenden Spekulationen ab. 6. Wie viele Genehmigungen sind in 2016 nicht erteilt worden beziehungsweise werden nicht erteilt, weil aus Sicht des Bezirksamtes den Vorgaben aus dem Gestaltungsleitfaden für die HafenCity nicht entsprochen wurde? Keine. 7. In wie vielen Fällen müssen Gastronomen aufgrund des Gestaltungsleitfadens zur Außengastronomie in der HafenCity auf Aufschriften von Werbepartnern auf ihrer Möblierung verzichten? Das ausschließliche Recht zur Werbung auf öffentlichem Grund hat die HCH durch die Werberechtsverträge an Ströer/Deutsche Städte Medien (DSM) beziehungsweise dem Unternehmen für Stadtmöblierung und Transportwerbung „JCDecaux“ vergeben. 8. Gelten in anderen deutschen Großstädten ähnliche Regelungen zur Gestaltung der Außengastronomie? Hierzu liegen keine vollständigen Erkenntnisse vor. Es gibt jedoch im Bundesgebiet Beispiele von Regelungen zur Gestaltung der Außengastronomie, wie zum Beispiel - Leitfaden zur Beantragung und zum Betreiben von Wirtschafts- und Sommergärten in Frankfurt am Main (2015), - Leitfaden zur Gestaltung von Sondernutzungen in Mülheim an der Ruhr (2011), - Tisch und Stuhl auf Münsters Pflaster, Möblierungselemente für die Außengastronomie in Münsters Altstadt (2009) und - Außengastronomie – Gestaltungsrichtlinien für die Altstadt, Ingolstadt (2008).