BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5494 21. Wahlperiode 09.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 03.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Die Wettbewerbsfähigkeit Hamburgs ist in Gefahr! Wie steht es um die öffentlichen Investitionen in unserer Stadt? Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sind die öffentlichen Investitionen von Bund und Ländern zu niedrig. Das Verhältnis von öffentlichen Investitionen zum Bruttoinlandsprodukt wurde vom IW bis auf die kommunale Ebene heruntergerechnet. Dabei kam heraus, dass Hamburg sich im Ländervergleich mit einer Investitionsquote von unter 10 Prozent im unteren Viertel befindet. Damit wird nicht einmal jeder zehnte Euro im städtischen Haushalt für Investitionen verwendet. Investitionen sind notwendig, um dem Wertverlust durch Abnutzung entgegenzusteuern , Wachstum zu stimulieren und damit Einkommen und Wohlstand zu fördern. In der Stadt lassen sich die Folgen einer zu geringen Investitionsquote bereits erkennen. Der Hafen verliert zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit durch mangelnde Infrastruktur, durch beschädigte Straßen und Brücken werden Staus und damit unnötige Kosten verursacht und die Schul- beziehungsweise Hochschulgebäude sind zum Teil marode, womit der Lehrauftrag zunehmend erschwert wird. Für die Aufgaben der digitalen Infrastruktur fehlen Mittel und ein Plan. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Unter anderem aufgrund der unterschiedlichen Rechnungslegungssysteme werden im Rahmen amtlicher Statistiken keine Investitionsquoten für die Haushalte der Gebietskörperschaften ermittelt beziehungsweise veröffentlicht. Zu den Besonderheiten, die sich für Hamburg durch die Strategische Neuausrichtung des Haushaltswesens (SNH) ergeben, siehe Drs. 20/13000 (Finanzbericht 2015/2016, Kapitel 5.6.2.2 „Investitionstätigkeit im Kernhaushalt und ausgelagerten Einheiten“). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch war die Investitionsquote der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) von 2011 – 2015 jeweils? Welcher Anteil entfällt dabei jeweils auf die einzelnen Aufgabenbereiche in den Einzelplänen? 2. Wie viel Euro wurden von 2011 – 2015 jeweils investiert und wie viel Euro entfallen dabei auf die jeweiligen in Nummer 1. genannten Aufgabenbereiche ? 3. Wie hoch war die Investitionsquote der Freien und Hansestadt Hamburg im bundesweiten Vergleich von 2011 – 2014 jeweils? (Bitte dabei die Investitionsquoten der übrigen Bundesländer mit angeben.) Drucksache 21/5494 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Was sind die Gründe, dass die Freie und Hansestadt Hamburg im Ländervergleich der öffentlichen Investitionen im Jahr 2015 im unteren Viertel rangiert? 5. Gibt es Aufgabenbereiche in denen Hamburg im Ländervergleich besonders gut dasteht, welche Bereiche sind das? Die Ausgaben für Investitionen des Gesamthaushalts sowie in den Aufgabenbereichen beziehungsweise Titeln der Einzelpläne ergeben sich aus den jeweiligen Haushaltsrechnungen (siehe Drs. 20/6286, 20/10091, 20/13300 und 21/2438. Die Haushaltsrechnung 2015 liegt noch nicht vor. Im Übrigen: siehe Vorbemerkung. 6. Wie hoch waren die Abschreibungen von 2011 – 2015 jeweils und wie hoch waren die Abschreibungen in den in Nummer 1. genannten Aufgabenbereichen jeweils? (Bitte für die Jahre 2011 – 2015 angeben.) Die Abschreibungen für die Kernverwaltung ergeben sich jeweils aus den Geschäftsberichten (siehe Drs. 20/6206, 20/10256, 20/13677 und 21/2281) beziehungsweise aus den Haushaltsrechnungen (siehe Antwort zu 2. bis 5.). Der Geschäftsbericht 2015 liegt noch nicht vor. 7. In welchen in Nummer 1. genannten Aufgabenbereichen befindet sich derzeit ein Investitionsrückstand in welcher Höhe? 8. Bei welchen Aufgabenbereichen setzt der Senat zukünftig Prioritäten bei geplanten Investitionen? 9. Welche Investitionsquote wird zukünftig angestrebt und welche Bedeutung haben die öffentlichen Investitionen für den Senat? Die in den Haushaltsplänen ausgewiesenen beziehungsweise veranschlagten Investitionsvorhaben werden vom Senat grundsätzlich konsequent und vollständig umgesetzt . Investive Reste werden zu diesem Zweck gegebenenfalls in die Folgejahre übertragen. Die aktuellen Prioritäten des Senats im Investitionsbereich hat der Erste Bürgermeister in der Regierungserklärung vom 6. Mai 2015 (siehe Plenarprotokoll Nummer 21/4) dargestellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. bis 5.