BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5496 21. Wahlperiode 09.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 03.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Finanzierung von Klassenfahrten und Austauschprogrammen Gemäß einer Ankündigung der Schulbehörde sollen zukünftig Klassenfahrten stärker gefördert werden.1 Fraglich ist allerdings, ob diese Förderung zulasten anderer Programme, wie den Austausch- und Auslandsprogrammen, gehen wird. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Die Schulbehörde kündigte an, den Schulen 600.000 Euro zusätzlich für Klassenreisen zur Verfügung zu stellen. Wie viel Geld stellt die Schulbehörde künftig insgesamt den Schulen für Klassenreisen zur Verfügung? Für Schulfahrten werden den Schulen ab dem Jahr 2016 Mittel in Höhe von 1.586.000 Euro zur Verfügung gestellt (2015: 966.000 Euro). 2. Laut Mitteilung der Schulbehörde berechnet sich die Zuweisung künftig ausschließlich durch die Zahl der Schüler. Wie oft und nach welchem Schlüssel werden die Zuweisungen künftig berechnet und ausgezahlt? Die Zuweisung der Mittel je Schule erfolgt ab dem Jahr 2016 nach der Anzahl der Schulklassen. Die Mittel werden in voller Höhe zu Beginn des Kalenderjahres zugewiesen . Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der jeweils aktuellen Schuljahreserhebung (Anzahl der Schulklassen je Stufe) und der gemäß „Richtlinien für Schulfahrten“ vorgesehenen Schulfahrten und Kostensätze (siehe http://www.hamburg.de/ bsb/schulfahrten/). 3. Können die Schulen nach Zuweisung eigenständig und dauerhaft über die ausgezahlte Summe verfügen oder verfällt diese Summe, wenn sie nicht in Anspruch genommen wird? Darf das Geld von den Schulen auch für andere Aufgaben verwendet werden oder ausschließlich für Klassenfahrten ? Die Schulen verfügen eigenständig und dauerhaft über die für Schulfahrten zugewiesenen Mittel. 4. Wie viel Geld hat die Schulbehörde darüber hinaus für Austauschprogramme und Auslandsprogramme an Schulen bislang jährlich zur Verfügung gestellt? 1 „Hamburger Schulen bekommen mehr Geld für Klassenfahrten“, „Hamburger Abendblatt“ vom 24.3.16, http://www.abendblatt.de/hamburg/article207280161/Hamburger-Schulenbekommen -mehr-Geld-fuer-Klassenfahrten.html. Drucksache 21/5496 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für Städtepartnerschaften und sonstige internationale schulische Austauschprojekte stehen jährlich 64.500 Euro zur Verfügung. Für die Förderung des Schulbesuchs im Ausland werden jährlich 1.300.000 Euro bereitgestellt. 5. Wie viele und welche Austausch- und Auslandsprogramme an Schulen werden durch die Schulbehörde gefördert? 6. Wie werden diese Programme (nach Frage 5.) von den Schulen ausgenutzt ? (Bitte um Angabe von 2012 – 2016.) Anzahl der geförderten Hamburger Schulen im Rahmen von Städtepartnerschaften: 2012 2013 2014 2015 2016 (bis 31.07.) Chicago 3 4 3 1 1 Marseille 2 2 2 0 0 Prag 0 2 1 2 1 Shanghai 7 8 6 6 3 St. Petersburg 5 8 5 7 1 Dar Es Salaam 0 2 2 0 2 Léon 0 0 2 0 1 Anzahl der Schülerinnen und Schüler, deren Schulbesuch im Ausland gefördert wurde beziehungsweise nach derzeitigem Stand noch gefördert wird (Schuljahr 2016/2017): Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 308 294 244 249 221 Anzahl der an Austauschprogrammen in Kooperation mit anderen Ländern teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (zwei bis zwölfwöchige Austausche auf Gegenseitigkeit ): 2012 2013 2014 2015 2016 Australien 27 30 22 20 22 Frankreich 39 42 31 26 22 Kanada 13 10 18 16 14 Schweiz *) *) 6*) 33 25 *) Beginn als Pilotprojekt in 2014 Die Behörde für Schule und Berufsbildung fördert diese Austauschprogramme durch administrative Unterstützung sowie durch die Übernahme der Dienstreise-Kosten der begleitenden Lehrkräfte. 7. Aus welchen Mitteln fördert die Schulbehörde Austausch- und Auslandsprogramme an Schulen? Die Mittel für Städtepartnerschaften und sonstige internationale schulische Austauschprojekte werden aus dem Kontenbereich „Kosten aus Verwaltungstätigkeit“ der Produktgruppe 238.01 „Steuerung und Service“ (Plankostenart 97063001 „Übrige Aufwendungen für Verwaltungsbedarf“) bereitgestellt, die Mittel für die Förderung des Schulbesuchs im Ausland aus dem Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ der Produktgruppe 240.01 „Soziale Dienstleistungen“ (Plankostenart 97081001 „Aufwendungen für Transferleistungen an Dritte ohne öffentlichen Bereich“). 8. Werden aus den Mitteln (nach Frage 7.) noch weitere Programme gefördert ? Nein. 9. Plant die Schulbehörde eine Änderung der Förderung nach Fragen 4. – 5.? a) Wenn ja: Aus welchen Gründen ist eine Änderung geplant? Wie wird diese konkret aussehen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5496 3 Das Austauschprogramm mit Australien wird nicht fortgesetzt, weil es vonseiten Australiens keine hinreichenden Bewerberzahlen gibt. b) Wenn nein: Aus welchen Gründen ist keine Änderung geplant? Entfällt.