BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5501 21. Wahlperiode 09.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien und Dietrich Wersich (CDU) vom 03.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Überresidenten – Beschulung von Flüchtlingskindern Wie der Senat selbst betont, sind Bildung und Sprache zentrale Schlüssel zur Integration. Aus diesem Grund werden schulpflichtige Flüchtlinge auch bereits wenige Tage nach Ankunft in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Lerngruppen auf den schulischen Alltag vorbereitet. Jedoch erhalten die Flüchtlingskinder nach Angaben des Senats in der Drs. 21/2644 erst dann einen Platz in einer Regeklasse, Basisklasse oder IVK, wenn ihnen ein Wohnplatz in einer Folgeunterkunft zugewiesen wurde. Mit Stand Ende Juni 2016 lebten nach Angaben des Senats in der Drs. 21/5124 10.231 Flüchtlinge länger als sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen , von denen schätzungsweise rund 25 Prozent schulpflichtig sind. Gerade im Hinblick auf das bevorstehende neue Schuljahr ist es im Sinne einer gelingenden Integration und unter Beachtung des kindlichen Zeitempfindens dringend erforderlich, dass diese „Überresidenten-Flüchtlingskinder“ von den Lerngruppen aus in eine Basisklasse oder IVK an einer Regelschule wechseln. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele schulpflichtige Flüchtlinge, die länger als sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben, gibt es aktuell in Hamburg? (Bitte pro Erstaufnahmeeinrichtung darstellen.) 2. Wie viele dieser schulpflichtigen Flüchtlinge besuchen Lerngruppen in Erstaufnahmeeinrichtungen? (Bitte pro Erstaufnahmeeinrichtung darstellen .) Bisher erfolgte die Auswertung zu den sogenannten Überresidenten aus einer beim Einwohner-Zentralamt geführten Datenbank, in die von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) zugelieferte Belegungs- und Veränderungsmeldungen eingepflegt wurden. Dies konnte zu zeitversetzten Erfassungen und damit nicht aktuellen Sachständen führen. Die zuständige Behörde überprüft derzeit auf Grundlage des neu eingeführten Quartiersmanagements die Anzahl der Überresidenten in den Erstaufnahmeeinrichtungen . Diese Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Lerngruppen in den Erstaufnahmeeinrichtungen werden von den 6- bis 15-jährigen Flüchtlingen besucht. Die Dauer des Aufenthalts in einer Erstaufnahmeeinrichtung wird seitens der für Bildung zuständigen Behörde nicht gesondert erfasst. 3. Wie viele Stunden Unterricht erhalten sie dort täglich? 4. Besteht die Möglichkeit für schulpflichtige Flüchtlinge, die länger als sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben, eine Basisklasse oder IVK zu besuchen? Drucksache 21/5501 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Falls ja, wie viele von ihnen besuchen eine Basisklasse oder IVK? 5. Wie beurteilt die zuständige Behörde im Hinblick auf die Integration der Kinder den Umstand, dass schulpflichtige Flüchtlinge auch über sechs Monate hinaus lediglich in Lerngruppen unterrichtet werden? 6. Welche Planungen bestehen hier vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der Überresidenten zwischen Januar und Juni 2016 von 2.744 um 272 Prozent auf 10.231 Flüchtlinge gestiegen ist seitens der zuständigen Behörde im Hinblick auf das kommende Schuljahr? In den Lerngruppen der Erstaufnahmeeinrichtungen werden regelhaft bis zu sechs Stunden Unterricht täglich erteilt. Um dauerhaft eine integrationsfördernde wohnortnahe Beschulung gewährleisten zu können und mehrfache Umschulungen zu vermeiden , werden die Kinder in der Regel erst nach dem Umzug in eine öffentlichrechtliche -Unterkunft in eine IVK eingeschult. Im Ausnahmefall können Flüchtlingskinder , die nach sechs Monaten im Spracherwerb besonders weit fortgeschritten sind und gute Leistungen und ein gutes Lernverhalten zeigen, aus den Erstaufnahmeeinrichtungen eine IVK besuchen. Die zuständige Lehrkraft der Lerngruppe kann eine entsprechende Empfehlung aussprechen und wägt dabei ab, ob die Nachteile durch eine nach dem Umzug in eine Wohnunterkunft eventuell notwendige Umschulung in Kauf genommen werden sollten. Die Anzahl der Kinder aus Erstaufnahmeeinrichtungen , die eine IVK besuchen, wird nicht gesondert erfasst. Durch binnendifferenzierten Unterricht wird sichergestellt, dass die Flüchtlingskinder auch in den Lerngruppen einen adäquaten und leistungsgerechten Unterricht erhalten. Der „Deutsch als Zweitsprache“-Unterricht wird dabei mit zehn (zirkulär wiederkehrenden ) grundlegenden Sachthemen verbunden, die Möglichkeiten zu handlungsorientierten und sprachanregenden Erweiterungen (kleine Projekte, Ausflüge, Spiele) und vom Anspruch differenzierte Aufgabenstellungen bieten (siehe entsprechende Unterrichtseinheiten des LI unter http://li.hamburg.de/contentblob/4616024/data/pdfunterrichtseinheiten -zea.pdf. Weitere Lerninhalte sind Mathematik und – in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten – Bewegung/Sport, Musik und Bildende Kunst. Wie auch im vergangenen Schuljahr wird auf der Basis aktueller Zahlen regelmäßig geprüft werden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Derzeit wird aber davon ausgegangen, dass sich die Zahl der Überresidenten im zweiten Halbjahr 2016 durch die Fertigstellung weiterer Wohnunterkünfte deutlich verringert.