BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5507 21. Wahlperiode 12.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 04.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Schaffung von Wohnraum für Auszubildende − Hält der Senat an seinem Minimalziel fest? Am 1. August 2016 − dem Tag, an dem das neue Ausbildungsjahr begann − ist das erste Wohnheim für Auszubildende in Wandsbek eröffnet worden, das auch minderjährige Auszubildende aufnimmt. Die Finanzierung der 156 sozialpädagogisch betreuten Wohnplätze teilen sich Handelskammer, BASFI und Senatskanzlei. In Drs. 21/576 hatte der Senat im Mai 2015 bereits zugesagt, bis zum 1. August 2016 insgesamt 500 Wohnplätze für Auszubildende zu schaffen. Zusätzlich sollten die bereits im Jahr 2014 bis zu 180 Wohnmöglichkeiten für Auszubildende in Studentenwohnheimen besser ausgelastet werden. Im Jahr 2015 war die vorhandene Kapazität kaum genutzt worden. Von 70 Plätzen des Studierendenwerks waren beispielsweise an den zwei zur Verfügung gestellten Standorten nur vier der 70 Plätze an Auszubildende vermietet. Außerdem sollte der Bekanntheitsgrad der Förderrichtlinie „Wohnen für Studierende und Auszubildende“ gesteigert werden. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss zur Miete in den Fördergebieten „Veddel“, „Wilhelmsburg“, „Hamburg-Süd“ und „Mümmelmannsberg“, der in Drs. 21/2056 im November 2015 sogar verlängert, erhöht und erweitert worden war. Der Zuschuss erfolgt an den Vermieter und zur Mietsicherheit wird eine Ausfallbürgschaft übernommen. Da der Senat selbst davon ausgeht, dass pro Jahr 2.200 bis 2.400 Auszubildende aus anderen Bundesländern auf den engen Hamburger Wohnungsmarkt drängen, ist allerdings das Ziel, 500 kostengünstige Plätze insgesamt zur Verfügung zu stellen, wenig ambitioniert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Azubiwerk Objektgesellschaft Wandsbek gemeinnützige UG, des Berufsförderungswerks Hamburg, der ab ausblick hamburg gmbH, des Studierendenwerks Hamburg und der GBI AG wie folgt: 1. Hat der Senat bis zum 1. August 2016 insgesamt 500 Wohnplätze für Auszubildende geschaffen? Wenn ja, wo? Bitte unter Angabe des Standortes, der jeweiligen Platzzahl sowie der jeweiligen Mietkonditionen auflisten. Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/5507 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Folgende Wohnplätze für Auszubildende wurden geschaffen: Azubiwerk Objektgesellschaft Wandsbek gemeinnützige UG (Azubiwerk): Auszubildendenwohnheim Hammer Straße: 156 Wohnplätze, die Kaltmiete beträgt für ein Einzelapartment 246 Euro, für einen Wohnplatz im Zwei-Zimmer-Apartment 235 Euro und in den Drei- und Vierzimmer-Apartments jeweils 226 Euro. Nebenkosten werden in Höhe von 124 bis 164 Euro erhoben. Berufsförderungswerk: Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat 60 Wohnplätze für Auszubildende gesichert, dieses Kontingent wurde aktuell um zehn weitere Wohnplätze aufgestockt. Die Miete für das Ein-Zimmer- Apartment beträgt 305 Euro, hinzukommen Nebenkosten in Höhe von 75 Euro. Das Studierendenwerk stellt zudem gemäß Vereinbarung mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) in den Wohnanlagen für Studierende in Kiwittsmoor und Rahlstedt insgesamt 70 Plätze für die Belegung an Auszubildende zur Verfügung, soweit diese Plätze nicht von immatrikulierten Studierenden nachgefragt werden. Die Miete beträgt 283 bis 361 Euro inklusive pauschaler Nebenkosten. In Neuallermöhe entsteht zurzeit eine neue Wohnanlage des Studierendenwerks im Sophie-Schoop-Weg mit insgesamt 266 Plätzen. Die Fertigstellung ist für Mitte/ Ende 2017 vorgesehen. Dabei werden bis zu 70 Plätze für Auszubildende eingeplant . Vermietet werden möblierte Zimmer in Wohngemeinschaften und Ein- Zimmer-Appartements. Die Bruttomiete, warm möbliert, basiert auf der von der Investitions- und Förderbank (IFB) vorgegebenen Nettokalt-Miete und wird nach derzeitiger Kalkulation circa 355 Euro betragen. SMARTments: Mit der GBI AG, die die SMARTments-Wohnheime am Hühnerposten und in der Borgfelder Allee errichtet hat, wurde vereinbart, dass im Haus am Hühnerposten bis zu 50 und ab dem 1. Oktober im Haus Borgfelder Allee bis zu 25 Wohnplätze an Auszubildende vermietet werden sollen. Die Mieten inklusive Nebenkosten betragen am Hühnerposten im Zweier-Apartment ab 490 und im Einzelapartment ab 510 Euro, in der Borgfelder Allee ab 495 Euro. Damit stehen 441 Wohnplätze zur Verfügung. Im Übrigen siehe Antwort zu 10. und 11. 2. Wie viele Auszubildende starteten zum 1. August 2016 ihre Ausbildung? Wie viele davon kamen aus anderen Bundesländern? Zahlen zu den Auszubildenden, die zum 1. August 2016 eine Ausbildung beginnen, werden mit der Schuljahresstatistik 2016 im September 2016 erhoben und stehen daher derzeit nicht zur Verfügung. 3. Wie viele der 156 Wohnplätze im „College Quartier Wandsbek“ sind bereits vermietet? Alle 156 Wohnplätze sind nach Angaben des Azubiwerks vermietet. a. Wie viele Bewerbungen lagen/liegen für die 156 Plätze für das neu eröffnete Azubi-Wohnheim in Wandsbek vor? Nach Angaben des Azubiwerks lagen zum 15. Juli 2016 insgesamt 1.421 Bewerbungen vor. b. Wer hat nach welchen Kriterien entschieden, ob der Bewerber einen Wohnheimplatz erhält oder nicht? Zum Belegungsverfahren siehe Drs. 21/576 sowie: http://www.hamburg.de/ contentblob/4501710/ad3e7084ab97ba6eb2c435e96acce684/data/foerderrichtliniecollege -quartier-wandsbek.pdf. c. Wie viele minderjährige Auszubildende haben nach jetzigem Stand einen Platz in dem Wohnheim erhalten? 83. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5507 3 4. Wie viele Wohnplätze stehen bei Kooperationspartnern wie dem Studierendenwerk Hamburg, der BFW Vermittlungskontor GmbH und gegebenenfalls welchen anderen Partnern für Auszubildende zur Verfügung? Siehe Antwort zu 1. a. Wie war die Auslastung der zur Verfügung stehenden Plätze an den einzelnen Standorten? Die ab ausblick hamburg gmbh (vormals Vermittlungskontor) hat zum Stand 26.7.2016 insgesamt 68 Räume vermietet. Mit Stand August 2016 wohnen insgesamt 21 Auszubildende in Wohnanlagen des Studierendenwerkes, 13 in der Wohnanlage Kiwittsmoor und acht in der Wohnanlage Rahlstedt. Für das SMARTments-Wohnheim am Hühnerposten kann die GBI urlaubsbedingt kurzfristig keine aktuellen Zahlen erheben. b. Sind seit Mai 2015 weitere Kooperationspartner hinzugekommen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 10. und 11. 5. Welche Mittel flossen mit welchem Ziel/Zweck aus welcher Produktgruppe im Jahr 2015 und bisher im Jahr 2016 an diese Kooperationspartner? An den Träger ab ausblick hamburg gmbh wurden aus der Produktgruppe 255.02 „Arbeitsmarktpolitik“ des Einzelplans 4.0 im Jahr 2015 86.957,84 Euro und für das Jahr 2016 bis zum 3. August 2016 114.528,46 Euro für den Vermietungsaufwand und die pädagogische Begleitung gezahlt. 6. Hat der Senat die Förderrichtlinie „Wohnen für Studierende und Auszubildende “ verstärkt beworben, um deren Bekanntheitsgrad zu erhöhen? Wenn ja, wo und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Im Oktober 2013 wurde die Internetseite „Wohnen für Studierende und Auszubildende “ (http://www.hamburg.de/mieten/4049334/wohnen-studierende-auszubildende/) veröffentlicht, die über die gleichnamigen Förderrichtlinien informiert. Weiterhin informiert SAGA GWG auf ihrer Internetseite (https://www.saga-gwg.de/fuer-unseremieter /service-center/studentenwohnungen) und mithilfe von Flyern über die Förderrichtlinien . Den folgenden Institutionen wurden im April 2016 die Förderrichtlinien „Wohnen für Studierende und Auszubildende“ schriftlich bekannt gegeben: - Hamburger Institut für Berufliche Bildung, - Studierendenwerk Hamburg, - Handwerkskammer Hamburg, - Handelskammer Hamburg, - Deutscher Gewerkschaftsbund Hamburg, - Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der Universität Hamburg und - Hamburg Welcome Center. Zudem wurden folgende wohnungswirtschaftlichen Verbände und Unternehmen über die Förderrichtlinien schriftlich benachrichtigt: - Behrendt Gruppe GmbH & Co. KG, - VNW – Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V., - Grundeigentümer-Verband Hamburg von 1832 e.V., Drucksache 21/5507 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 - Immobilienverband Deutschland IVD Nord e.V., - BFW Landesverband Nord e.V., - SAGA GWG, - Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG, - Zentrum für Energie, Architektur, Bauen und Umwelt (ZEBAU) GmbH, - Struck Wohnungsunternehmen GmbH, - StöbenWittlinger GmbH, - Bauverein der Elbgemeinden eG, - Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V., - Mieter helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V., - Bau-Innung Hamburg, - Bund Deutscher Architekten und Architektinnen BDA der Freien und Hansestadt Hamburg e.V. und - Hamburgische Architektenkammer KdöR. 7. Wie viele Vermieter erhielten im Jahr 2015 und im Jahr 2016 hiernach einen Zuschuss? Wie hoch waren im Jahr 2015 die hierfür verwendeten Mittel und wie hoch waren sie bis zum 30. Juni 2016? Der Zuschuss zur Miete im Rahmen der Förderrichtlinien „Wohnen für Studierende und Auszubildende“ wird direkt an den Vermieter gezahlt. Die Inanspruchnahme der Förderung wird jedoch an der Anzahl der geförderten Personen gemessen, nicht an der Anzahl der Vermieter: 2015 2016 Anzahl geförderte Personen 139 Personen (Stand: 31.12.) Es liegen noch keine Zahlen vor. Ausgezahlte Fördermittel 91.589,54 Euro (Stand: 31.12.) Es liegen noch keine Zahlen vor. Quelle; IFB Hamburg, Stand: 05. August 2016 8. Was hat die in Drs. 21/2056 geforderte Prüfung zur möglichen Aufnahme von Steilshoop in die Förderrichtlinie ergeben? Zum 1. Oktober 2016 beabsichtigt die zuständige Fachbehörde, eine neue Förderrichtlinie „Wohnen für Studierende und Auszubildende in Steilshoop“ zu erlassen. 9. Wofür wurden die Mittel aus dem Azubi-Fonds im Jahr 2015 und bisher im Jahr 2016 jeweils verwendet? Neben der ab ausblick hamburg gmbh hat das Azubiwerk Mittel für die Realisierung des pädagogischen Begleitkonzeptes sowie die Umsetzung des Belegungsverfahrens erhalten. Darüber hinaus hat die BASFI Mittel für Erstinvestitionen bereitgestellt. 10. Sind derzeit weitere Projekte für die Schaffung von Wohnplätzen für Auszubildende in Planung? Wenn ja, welche? Bitte unter Angabe des Standortes, der jeweiligen Platzzahl, des jeweiligen Zeitplans und der jeweiligen Mietkonditionen auflisten. Wenn keine Projekte in Planung sind, warum nicht? 11. Bei Bedarf sagte die BASFI in der Drs. 21/576 eine zweite Befragung von Ausbildungsanfängern zu Beginn des Ausbildungsjahres 2016/2017 zu. Sieht die BASFI den Bedarf? Wenn ja, wann beginnt die Befragung und liegt das Ergebnis dieser vor? Wenn nein, warum sieht die BASFI keinen Bedarf? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5507 5 Die Teilprojektgruppe „Wohnraum für Auszubildende“ des Fachkräftenetzwerks hat sich darauf verständigt, noch in diesem Jahr eine weitere Befragung in Auftrag zu geben. Die Ergebnisse werden in die weitere Planung von Wohnangeboten einfließen.