BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5508 21. Wahlperiode 12.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 04.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Erweitertes Schwimmkursangebot auch für Kinder aus sozial schwächeren Familien – „Schwimmen für ALLE“ auch in Hamburg? Ende Juli verkündete der rot-grüne Senat, dass er den Vereinen und Verbänden zusätzliche 35.000 Euro zur Verfügung stellen werde, damit diese in den Sommer- und Winterferien ein erweitertes Schwimmkursangebot einrichten können. 5.000 Euro der Gesamtsumme sind allerdings speziell für die Finanzierung von Schwimmkursen für Flüchtlinge reserviert. Völlig unklar ist aber, inwieweit die an Schwimmkursen interessierten Kinder von den zusätzlichen Geldern tatsächlich profitieren können. Da der verpflichtende Schwimmunterricht in den Schulen in zwei Phasen jeweils erst in der dritten und vierten Klasse stattfindet, allerdings jedes Jahr etwa 50 Kinder in Deutschland ertrinken, viele davon in ganz jungen Lebensjahren , ist eine frühzeitigere Schwimmförderung nicht nur sinnvoll, sondern in manchen Fällen sogar lebensrettend. Da ein Schwimmkurs für Kinder im Kindergartenalter allerdings ungefähr 50 Euro für acht bis zehn Schwimmstunden kostet, können sich vor allem Eltern aus sozialschwächeren Kreisen diesen in der Regel nicht leisten. In Berlin gibt es daher das Programm „Schwimmen für ALLE“. Es bietet Kindern aus sozial schwächeren Familien die Möglichkeit, die regulären Ferienschwimmkurse der Berliner Bäder- Betriebe zu besuchen. Familien mit Kindern im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren können bei dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ihres Bezirks einen solchen Platz im Schwimmkurs beantragen. Für die Teilnahme an den Schwimmkursen kann eine Finanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch genommen werden. Außerdem kann die Finanzierung über Sponsoren, die „Schwimmen für ALLE“ unterstützen, erfolgen. Das Projekt wird neben vielen anderen Kooperationspartnern unter anderem von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales des Landes Berlin unterstützt . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Schwimmfähigkeit und Wassersicherheit gerade der Kinder ist ein wichtiges Ziel des Senats, welchem er, ebenso wie der Bereitstellung von Wasserflächen für das breiten- und leistungssportliche Schwimmangebot, eine hohe Bedeutung beimisst. Dies ist sowohl in der Dekadenstrategie HAMBURGmachtSPORT (Drs.20/2948) als auch im Arbeitsprogramm des Senats der 21. Legislaturperiode ausdrücklich festgehalten . Um einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels zu leisten, wurden den Schwimmsport anbietenden Verbänden Mittel in Höhe von 30.000 Euro zur Anmietung von zusätzlichen Wasserzeiten in der regelhaft angebotsfreien Sommer- und Winterpause zur Verfügung gestellt. Drucksache 21/5508 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Sportbundes wie folgt: 1. Werden die mit den 30.000 Euro zusätzlich geschaffenen Schwimmkursplätze für Kinder den Schwimmschülern kostenlos oder verbilligt (wenn ja, in welcher Höhe) angeboten? Wenn ja, wie viele Kinder welcher Altersklassen können davon in welcher Form profitieren? Wer ist anspruchsberechtigt für einen Schwimmkursplatz ? Wie ist das diesbezügliche Verfahren, um einen solchen Platz zu beantragen? Die dem Vereins- und Verbandsschwimmen zur Verfügung gestellten Mittel dienen den Verbänden und Vereinen dazu, ihr Angebot im Schwimmsport auch in den Sommer - und Winterferien zu gestalten und damit ihre satzungsgemäßen Aufgaben erfüllen zu können. Aus den Mitteln können die Vereine und Verbände ihren Mitgliedern Schwimmlernkurse anbieten; es werden aber beispielsweise auch Zeiten dem Wasserballsport gewidmet, um den Vereinsmannschaften eine Vorbereitung auf die unmittelbar nach den Sommerferien beginnende Bundesliga-Saison zu ermöglichen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Angebote können diese zu den üblichen Konditionen , welche von den durchführenden Verbänden und Vereinen im Rahmen der Sportselbstverwaltung festgelegt werden, wahrnehmen. Eine vorherige Anmeldung ist im Regelfall aufgrund der begrenzten Schwimmbahn-Kapazitäten erforderlich. 2. Laut Drs. 21/4882 waren im Jahr 2015 genau 73.974 Minderjährige aus dem vom Bund finanzierten Bildungs- und Teilhabepaket leistungsberechtigt . Allerdings haben nur 7.901 Minderjährige diese Leistungen beantragt und empfangen. Bewirbt der Senat bei der Zielgruppe, zu der auch Flüchtlingskinder zählen, das Bildungs- und Teilhabepaket? Wenn ja, wie und wo? Wenn nein, warum nicht? Von den 73.974 potenziell leistungsberechtigten Minderjährigen im Jahr 2015 haben 12.967 Kinder und Jugendliche das Angebot der soziokulturellen Teilhabe im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) in Anspruch genommen. Davon haben 7.901 Kinder und Jugendliche ihren Teilhabeanspruch bei Vereinen, die bei der Hamburger Sportjugend organisiert sind, verwirklicht (siehe Drs. 21/4882). Der Senat bewirbt aktiv die Inanspruchnahme der Leistungen für BuT. Dies erfolgt durch folgende Maßnahmen: Es werden Informationsschreiben zum BuT erstellt, die an die potenziell Leistungsberechtigten versandt werden. Es werden Flyer in den Fachämtern für Grundsicherung und Soziales, bei Jobcentern des team.arbeit.hamburg, bei den ASD-Dienststellen, den Wohngeldstellen, bei den Erstaufnahme- und Folgeeinrichtungen von fördern und wohnen, im Schulinformationszentrum und den Kindertageseinrichtungen ausgelegt. Die Flyer stehen , unter anderem auch auf der Internetseite der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, in folgenden Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Sorani, Tigrinya, Albanisch, Bulgarisch, Farsi, Kroatisch, Portugiesisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch. Die Leistungen für BuT sowie die Verfahren zur Inanspruchnahme werden auf der Internetseite http://www.hamburg.de/bildungspaket erläutert. Es gibt eine jährliche „Ranzenpost“ in der Schule. Hierbei werden in der Schule zum neuen Schuljahr BuT-Flyer an alle Erst- und Fünftklässler verteilt. Das Thema BuT“ wird auf dem Hamburger Familientag vertreten. Im Hamburger Ferienpass wird auf die Leistungen für BuT hingewiesen. Es gibt eine Kooperation mit den Bücherhallen Hamburg. Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf die soziokulturelle Teilhabe können einen kostenlosen Mitglieds- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5508 3 ausweis erhalten. In diesem Zusammenhang wirbt auch die Bücherhalle Hamburg für die Leistungen für BuT. Es werden Schulungen zu den Leistungen für BuT durchgeführt, so zum Beispiel vor Kurzem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsaußenstellen in den Erstaufnahmen. Weiterhin werden derzeit Schulungen für die Sozialmanagerinnen und -manager sowie Lehrkräfte in den Unterkünften von Fördern und Wohnen organisiert. 3. Wie bewertet der Senat das Berliner Projekt „Schwimmen für ALLE“? Beabsichtigt er, dieses auch in Hamburg einzuführen? Wenn ja, zu wann und mit welchen Kooperationspartnern? Wenn nein, warum sieht der Senat hier keine Notwendigkeit? In Hamburg gibt es seit dem Jahr 2010 das von Senat, der Bäderland Hamburg GmbH, dem Hamburger Schwimmverband e.V. und der Deutschen Lebens-Rettungs- Gesellschaft Landesverband Hamburg e.V. initiierte Projekt „Ab in`s Wasser – aber sicher“. Dieses bietet Kindern in Hamburger Kindertagesstätten, die im Elementarbereich einen dringlichen sozial oder pädagogisch bedingten Förderbedarf haben, die Möglichkeit, kostenfreie Schwimmangebote im Rahmen der Kita-Betreuung wahrzunehmen . Darüber hinaus nimmt der Senat grundsätzlich keine Bewertung von Initiativen anderer Länder vor.