BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5510 21. Wahlperiode 12.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 04.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Massengutumschlag im Universalhafen Hamburg – Optimaler Umschlagsplatz für Agrargüter? (II) Die Antworten des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/4802 machen weitere Nachfragen erforderlich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. In der Antwort auf die Fragen 1. und 2. (Drs. 21/4802) führt der Senat aus, dass dieser für Neuansiedlungen aufgrund der Marktsituation im Massengut derzeit „keinen Bedarf“ sehe. a. Wie rechtfertigt der Senat seinen Standpunkt? Bitte um ausführliche Begründung. b. Welche konkreten Flächenanfragen hat es seit 2011 für Neuansiedlungen gegeben und wie wurde diesen jeweils entsprochen? c. Welche konkreten Flächenanfragen hat es seit 2011 von bereits in Hamburg ansässigen Unternehmen gegeben, wie wurde diesen jeweils entsprochen? Seit dem Jahr 2011 hat es eine Grundstücksanfrage eines Interessenten gegeben, der neben anderen Massengütern auch Agrarmassengüter umschlagen wollte. Diese geringe Nachfrage steht im Einklang mit der Prognose des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL), welche nur ein leichtes Wachstum in diesem Segment prognostiziert. Vor dem Hintergrund des begrenzten Flächenangebots im Hafen wird daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Bedarf für Neuansiedlungen in diesem Bereich gesehen. 2. In Drs. 21/4802 führt der Senat zudem aus, dass die zuständige Behörde und die HPA „die Umschlagsunternehmen im Bereich Agrarmassengüter weiterhin unterstützen und ihren Ausbau im Bestand fördern“. Was versteht der Senat im Einzelnen darunter? Die HPA wird im Rahmen ihres Auftrags die verkehrliche Anbindung sicherstellen und Erweiterungswünsche der Unternehmen konstruktiv begleiten. 3. Bei welchen der in Frage 3. aufgeführten Unternehmen, die vornehmlich im Agrargüterumschlag tätig sind, bestehen derzeit Tiefgangsbegrenzungen ? In Abhängigkeit von den genehmigten Wassertiefen ergeben sich für alle Liegeplätze im Hafen Tiefgangsbegrenzungen. An den Liegeplätzen der Umschlagsunternehmen Drucksache 21/5510 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ergibt sich der maximal mögliche Tiefgang eines Schiffes aus der Wassertiefe am Liegeplatz zum Niedrigwasser abzüglich einer Kielfreiheit von 0,50 m. 4. Bei welchen der in Frage 3. aufgeführten Unternehmen, die vornehmlich im Agrargüterumschlag tätig sind, besteht derzeit welcher Tiefgang? Informationen zu tatsächlichen Wassertiefen in einzelnen Hafenbecken sind sensible Daten, die dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis unterliegen, weil sich daraus sowohl Rückschlüsse auf die Wettbewerbssituation des Hamburger Hafens insgesamt als auch der einzelnen Hafenbetriebe ziehen ließen. Über die Situation einzelner Liegeplätze oder Hafenunternehmen wird seitens der HPA daher grundsätzlich keine Auskunft erteilt. 5. In Frage 3. wurde der Senat aufgefordert, jene Unternehmen zu nennen, die „vornehmlich mit dem Umgang von Agrargütern im Hamburger Hafen befasst sind“. Obwohl das Unternehmen K+S Transport GmbH vornehmlich im Bereich Düngemittel und nicht Agrargüter tätig ist, führt der Senat dieses Unternehmen mit auf. Wie begründet der Senat seine Angaben? Düngemittel können dem Bereich Agrargüter zugeordnet werden. 6. In Frage 4. wurde der Senat aufgefordert, die Position des Hamburger Hafens in Bezug auf den Umschlag von Agrargütern, insbesondere Getreide, gegenüber den Konkurrenzhäfen auszuführen. Aus welchen Gründen hat der Senat die klassischen Exporthäfen Brake und Rostock in seinem Vergleich außen vor gelassen? Bitte um vollständigen Vergleich /Einordnung des Hamburger Hafens unter Nennung der Umschlagszahlen der Exporthäfen Brake und Rostock. 2014 2015 Differenz Import Export Summe Import Export Summe absolut % Brake Getreide 930 106 1.037 938 215 1.153 116 11,22 % Futtermittel/ Ölsaaten 2.004 492 2.496 2.053 630 2.683 187 7,49 % Düngemittel 200 0 200 149 0 149 -51 -25,57 % Rostock Getreide 290 3.020 3.310 * 3.300 -10 -0,30 % Futtermittel/ Ölsaaten 0 0 0 * * * Düngemittel 380 705 1.085 * * * * noch nicht veröffentlicht 7. Die beiden größten deutschen Genossenschaften BayWa und AGRAVIS haben keinen Zugang zu seewassertiefen Verladeplätzen. Daher baut die BayWa ihren Exportsilo nun auf Rügen und die AGRAVIS sucht nach einem geeigneten Platz dafür. Hat sich der Senat mit der Problematik befasst, dass der überwiegende Anteil der Siloterminals im Hamburger Hafen nicht frei zugänglich ist? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Senat daraus? Ist dem Senat im Weiteren bekannt, dass lediglich das Terminal der Firma HaBeMa Futtermittel GmbH & Co. KG frei zugänglich ist? 8. Da der Senat in Antwort auf Frage 7. ausweichend beziehungsweise gar nicht antwortet: Hat sich der Senat mit der Errichtung eines frei zugänglichen Siloterminals im Hamburger Hafen befasst? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? 9. In Antwort auf Frage 6. führt der Senat in Bezug auf die Lagerkapazitäten für Getreide aus, dass er beziehungsweise die HPA die Silokapazitäten auf circa 700.000 Tonnen schätze, worauf 400.000 Tonnen auf Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5510 3 Getreidelagerung entfielen. Wie hoch ist der Anteil der frei zugänglichen Lagerkapazitäten? Die Unternehmen sind private Marktteilnehmer. Ihre Dienstleistungen sind frei zugänglich, wenn es mit Kunden vertragliche Vereinbarungen gibt. Dies trifft auch auf die Lagerkapazitäten zu. Die zuständige Behörde hat sich mit der Errichtung eines frei zugänglichen Siloterminals im Hamburger Hafen nicht befasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.