BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5523 21. Wahlperiode 12.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 05.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Ausländische Lehrer in Hamburgs Schulen Nach Auskunft des Senats auf eine Anfrage der FDP-Fraktion wurden bis zum Schuljahr 2015/2016 insgesamt sechs von Spanien entsandte Lehrkräfte an zwei Grundschulen, einer Stadtteilschule und einem Gymnasium in Hamburg im Rahmen eines spanisch-bilingualen Unterrichts eingesetzt. Grundlage dafür war ein Abkommen zwischen der für Bildung zuständigen Behörde in Hamburg und dem spanischen Bildungsministerium (Drs. 21/5389). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Aus welchen Gründen ist kein „Memorandum of Understanding als Grundlage für die Weiterführung des bilingualen Programms“ mit Spanien erzielt worden (Drs. 21/5389, Antwort auf Frage 5.)? Lag dies an geänderten Verhandlungspositionen auf deutscher oder auf spanischer Seite? Die Verhandlungen über den Verbleib der teilnehmenden Schulen in dem bilingualen Programm konnten nicht rechtzeitig vor den spanischen Wahlen am 20. Dezember 2015 und am 26. Juni 2016 zum Abschluss gebracht werden. Die Regierungsbildung in Spanien ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Erst danach können die über die Bildungsabteilung der Spanischen Botschaft vermittelten Verhandlungen mit dem zuständigen Bildungsministerium des Königreichs Spanien wieder aufgenommen werden. 2. An welchen Schulen in Hamburg (staatlich und privat) gibt es bilinguale Zweige mit anderen Sprachen als Spanisch? Bitte getrennt nach Sprache und jeweils teilnehmende Schüler, Schulform und Stadtteil angeben. 3. Seit wann sind diese Zweige jeweils eingerichtet? 4. Nach welchem Konzept funktionieren diese bilingualen Schulen? Welche Abschlüsse können dort jeweils erreicht werden? Welche Lehrkräfte werden dort eingesetzt? Deutsch-portugiesische bilinguale Zweige Schule Schulform bilingualer Zweig eingerichtet seit Stadtteil Rudolf-Ross- Grundschule Grundschule Schuljahr 2000/01 Neustadt Stadtteilschule Am Hafen Stadtteilschule Schuljahr 2004/05 Neustadt Drucksache 21/5523 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Deutsch-italienische Zweige Schule Schulform bilingualer Zweig eingerichtet seit Stadtteil Schule Döhrnstraße Grundschule Schuljahr 1999/2000 Lokstedt Gymnasium Corveystraße Gymnasium Schuljahr 2004/05 Lokstedt Deutsch-türkische Zweige Schule Schulform bilingualer Zweig eingerichtet seit Stadtteil Heinrich-Wolgast- Schule Grundschule Schuljahr 2003/04 St. Georg Schule Lämmersieth Grundschule Schuljahr 2003/04 Barmbek-Nord Stadtteilschule Am Hafen Stadtteilschule Schuljahr 2007/08 Neustadt Deutsch-englische Zweige Zu den staatlichen Schulen, die bilingualen Sachfachunterricht in englischer Sprache anbieten, siehe die Broschüre „Fremdsprachenunterricht im Schuljahr 2016/17“ (http://www.hamburg.de/contentblob/64460/data/bbs-br-fremdsprachenunterricht.pdf, Seite 13 folgende). Soweit diese Schulen die Mindestauflagen der „Schulaufsichtlichen Weisung für bilinguale Zweige an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Hamburg“ (siehe http://www.hamburg.de/contentblob/4385944/e401a39c8203c3b71f37ac36ccbd5ecc/d ata/mbl-07-2014.pdf) erfüllen, handelt es sich um bilinguale Zweige. Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine aktuellen Daten vor. Die Durchführung einer Schulabfrage war aufgrund der Hamburger Sommerferien nicht möglich. Deutsch-französische Zweige Schule Schulform bilingualer Zweig eingerichtet seit Stadtteil Gymnasium Osterbek Gymnasium Schuljahr 1981/82 Bramfeld Gymnasium Othmarschen Gymnasium Schuljahr 1999/2000 Othmarschen Gymnasium Süderelbe Gymnasium Schuljahr 2004/05 Neugraben- Fischbek Allgemein gilt für die Konzeption des bilingualen Sachfachunterrichts, dass die jeweilige Fremdsprache Unterrichts- und Arbeitssprache in weiteren Fächern wie zum Beispiel Sachkunde, Geschichte oder Geografie ist. Der Unterricht erfolgt auch in den bilingual unterrichteten Sachfächern auf der Grundlage der Hamburger Bildungspläne. Für die Abiturprüfung gelten die entsprechenden Fachteile der Abiturrichtlinie. In den bilingualen Grundschulen erhalten die Schülerinnen und Schüler ab dem ersten Schuljahr täglich Unterricht auf Italienisch, Portugiesisch, Spanisch oder Türkisch. Der Sachunterricht wird bilingual auf Deutsch und in der jeweiligen Partnersprache erteilt. Der Anteil in der Partnersprache nimmt dabei entsprechend dem sprachlichen Lernstand der Schülerinnen und Schüler zu. Zum Konzept der bilingualen Grundschulen siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/69434/data/bbs-br-deutsch-italienischegrundschule -12-05.pdf, http://www.hamburg.de/contentblob/4082950/data/bilingual-portugiesisch.pdf, http://www.hamburg.de/contentblob/69446/data/bbs-br-deutsch-tuerkischegrundschule -2008.pdf. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5523 3 Die konzeptionellen Vorgaben für bilinguale Zweige an weiterführenden staatlichen Schulen sind in der genannten schulaufsichtlichen Weisung geregelt. Darüber hinaus erläutern die Schulen auf ihren Homepages ausführlich ihre schulspezifischen Konzepte . Siehe exemplarisch zu Englisch und Französisch http://www.hlg-hamburg.de/ bilingualer-unterricht/ sowie http://www.gym-othmarschen.de/f%C3%A4cher/ fremdsprachen/franz%C3%B6sisch-abibac/. Im Übrigen siehe Drs. 21/5389. In den weiterführenden Schulen werden als Abschlüsse der Erste allgemeinbildende Schulabschluss, der Mittlere Schulabschluss sowie die Allgemeine Hochschulreife vergeben. Darüber hinaus besteht am Hansa-Gymnasium sowie am Helene-Lange- Gymnasium die Möglichkeit zusätzlich zum deutschen Abitur das International Baccalaureate Diploma (IB), an den Gymnasien Osterbek, Othmarschen und Süderelbe das deutsch-französische Doppelabitur AbiBac zu erwerben. Im Übrigen siehe Drs. 21/5389. Bilingualer Sachfachunterricht in bilingualen Zweigen wird grundsätzlich von Lehrkräften erteilt, die sowohl eine Lehrbefähigung für das Sachfach als auch für die Fremdsprache haben. Auf die fremdsprachliche Fakultas kann bei Muttersprachlern und bei Lehrkräften mit einer nachgewiesenen sprachlichen Qualifikation auf dem Niveau von mindestens C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verzichtet werden. Neben Hamburger Lehrkräften kommen in den genannten bilingualen Angeboten mit Italienisch, Portugiesisch und Türkisch aus dem Ausland abgeordnete Lehrkräfte zum Einsatz. Die Anzahl der an bilingualen Zweigen teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie Angaben zu den eingesetzten Lehrkräften werden von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. Zu bilingualen Zweigen an Schulen in freier Trägerschaft liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor. Die Durchführung einer Schulabfrage war aufgrund der Hamburger Sommerferien nicht möglich. 5. In welcher Form und auf welcher Grundlage sind ausländische Behörden oder Regierungen involviert? Zu dem bilingualen deutsch-italienischen Angebot der Schule Döhrnstraße wurde im Jahr 2000 ein Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem italienischen Außenministerium geschlossen, das 2002 zur Fortsetzung des bilingualen Angebots in der Sekundarstufe I auf das Gymnasium Corveystraße ausgedehnt wurde. Die bilingualen deutsch-portugiesischen Angebote der Rudolf-Ross-Grundschule und der Stadtteilschule Am Hafen werden auf der Grundlage eines Abkommens zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Bildungsministerium der Republik Portugal durchgeführt. Das Abkommen von 2005 wurde 2012 novelliert. Den bilingualen deutsch-türkischen Angeboten der Heinrich-Wolgast-Schule, der Schule Lämmersieth sowie der Stadtteilschule Am Hafen liegt ein Abkommen der Freien und Hansestadt Hamburg mit dem Ministerium für Nationale Erziehung der Republik Türkei zugrunde. Das seit 2003 bestehende Abkommen wurde zuletzt 2014 novelliert. Zu deutsch-englischen sowie deutsch-französischen bilingualen Angeboten existieren keine Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den staatlichen Institutionen im jeweiligen Partnerland. Zur Anerkennung der nicht deutschen Abschlüsse als Hochschulqualifikation siehe die Vereinbarung über die Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International“, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 in der Fassung vom 01.10.2015 (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/ 1986/1986_03_10-Vereinbarung-Baccalaureate-Dipl.pdf). 6. Wie stellt sich die Nachfrage nach Schulplätzen im bilingualen Unterricht im Einzelnen dar? Können alle Wünsche erfüllt werden? Gibt es auch Überangebote? Hier bitte auch die spanischen Zweige berücksichtigen. Drucksache 21/5523 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die bilingualen Angebote sind ein besonderes Unterrichtsangebot der jeweiligen Schule für deren Schülerinnen und Schüler, das entsprechend der Nachfrage eingerichtet wird. Schwankungen der Nachfrage in einzelnen Jahrgangsstufen werden in der Regel von der Schule aufgefangen. Daten über die Entwicklung der Nachfrage werden von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. Die Durchführung einer Schulabfrage war aufgrund der Hamburger Sommerferien nicht möglich. 7. Für wie lange halten sich die ausländischen Lehrkräfte (hier bitte auch die spanischen berücksichtigen) in der Regel jeweils in Deutschland auf und auf welcher rechtlichen Grundlage (Aufenthaltsstatus)? Gibt es rotierende Systeme oder werden Lehrkräfte von ihrem Heimatland dauerhaft abgeordnet? Die rechtliche Grundlage für die Entsendung der ausländischen Lehrkräfte im bilingualen Angebot ist das Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der betreffenden staatlichen Institution im jeweiligen Partnerland (siehe hierzu Antwort zu 5.). Das jeweilige Partnerland stellt die Lehrkräfte zur Verfügung. Eine zeitliche Begrenzung für die Abordnung ist nicht vereinbart. 8. Wie werden diese Lehrkräfte für die Dauer ihres Einsatzes an einer hamburgischen Schule bezahlt? Sind sie sozialversichert? Die Einstellung der Lehrkräfte aus dem Partnerland sowie deren Verträge werden vom jeweiligen Partnerland gewährleistet. Die Kosten für die Lehrkräfte aus dem Partnerland werden vom Partnerland getragen. 9. Unterstehen die ausländischen Lehrkräfte der hamburgischen Schulaufsicht ? Wenn nein: warum nicht? 10. Welche disziplinarischen Möglichkeiten hat die zuständige Behörde im Falle grober Verstöße ausländischer Lehrkräfte gegen hamburgische Bildungspläne oder eines Verhaltens, das im Falle eines deutschen Lehrers entsprechend geahndet würde? Die ausländischen Lehrkräfte unterstehen während ihres Einsatzes in den bilingualen Klassen der Schulaufsicht der zuständigen Behörde, wobei sie die gleichen Rechte und Pflichten im Sinne des § 88 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) wie Hamburger Lehrkräfte haben. Vorgesetzte beziehungsweise Vorgesetzter der ausländischen Lehrkräfte im bilingualen Unterrichtsangebot ist die jeweilige Schulleiterin oder der Schulleiter. Sie oder er übt in laufenden Angelegenheiten die Aufsicht aus, sorgt für die Einhaltung der dienstlichen Pflichten und erteilt die dafür erforderlichen Weisungen (siehe § 89 HmbSG). Im Falle eines groben Pflichtverstoßes würden das jeweilige Partnerland als der zuständige Arbeitgeber informiert und gegebenenfalls der Einsatz der ausländischen Lehrkraft beendet werden. 11. Ist Hamburg involviert an deutsch-bilingualen Angeboten im Ausland? Wenn ja: bitte konkret darstellen. Nein.