BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5524 21. Wahlperiode 12.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 05.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Situation der Schulleitungen in Hamburg In der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion von November 2015 teilte der Senat mit, es gebe an vier Grundschulen eine Vakanz der Schulleitung. Die Dauer der Vakanzen lag zwischen einem und vier Monaten (Drs. 21/2300, Anlage 2). In Anbetracht der Gesamtzahl von rund 190 Grundschulen in Hamburg ist diese Zahl als gering zu veranschlagen. Am 1. Juli 2016 teilte die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) in einem E-Mail- Newsletter mit, es gebe aktuell acht Vakanzen an Grundschulen. Auch wenn dies eine Verdoppelung innerhalb eines halben Jahres bedeutet, ist die Zahl weiterhin als der natürlichen Fluktuation geschuldet zu betrachten. Umso mehr verwundert die Ankündigung der BSB im genannten Newsletter, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wird zur Nachwuchsförderung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. An welchen Grundschulen sind derzeit Schulleitungsstellen (Schulleitung und Stellvertreter) nicht besetzt? Seit wann sind die Stellen jeweils unbesetzt und zu wann plant die zuständige Behörde jeweils die Neubesetzung ? Bitte nach einzelnen Schulen aufschlüsseln und den jeweiligen Bezirk angeben. 2. An welchen Stadtteilschulen sind derzeit Schulleitungsstellen (Schulleitung und Stellvertreter) nicht besetzt? Seit wann sind die Stellen jeweils unbesetzt und zu wann plant die zuständige Behörde jeweils die Neubesetzung ? Bitte nach einzelnen Schulen aufschlüsseln und den jeweiligen Bezirk angeben. 3. An welchen Gymnasien sind derzeit Schulleitungsstellen (Schulleitung und Stellvertreter) nicht besetzt? Seit wann sind die Stellen jeweils unbesetzt und zu wann plant die zuständige Behörde jeweils die Neubesetzung ? Bitte nach einzelnen Schulen aufschlüsseln und den jeweiligen Bezirk angeben. 4. An welchen Förderschulen sind derzeit Schulleitungsstellen (Schulleitung und Stellvertreter) nicht besetzt? Seit wann sind die Stellen jeweils unbesetzt und zu wann plant die zuständige Behörde jeweils die Neubesetzung ? Bitte nach einzelnen Schulen aufschlüsseln und den jeweiligen Bezirk angeben. Die Stellen von Schulleitungen, die zum Ende des Schuljahres (31.07.2016) ausscheiden , werden in der Regel zu Beginn des neuen Schuljahres (01.08.2016) nahtlos nachbesetzt. Das setzt voraus, dass die Stellenausschreibungen und Findungsverfahren von der zuständigen Schulaufsicht mindestens ein halbes Jahr vorher eingeleitet werden. Die Dauer von Vakanzen wird von der zuständigen Behörde nicht zentral Drucksache 21/5524 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 erfasst. Von insgesamt 192 staatlichen Grundschulen sind zurzeit sechs Schulleitungsstellen und 18 Stellvertretungen nicht besetzt. Von den 118 Gymnasien und Stadtteilschulen sind zurzeit drei Schulleitungen und vier Stellvertretungen nicht besetzt. Aufgrund laufender Verfahren und der Ferienzeit konnte eine umfassende Qualitätssicherung der vorliegenden Daten nicht vollständig erfolgen. Im Übrigen siehe Anlage. 5. An welchen berufsbildenden Schulen sind derzeit Schulleitungsstellen (Schulleitung und Stellvertreter) nicht besetzt? Seit wann sind die Stellen jeweils unbesetzt und zu wann plant die zuständige Behörde jeweils die Neubesetzung? Bitte nach einzelnen Schulen aufschlüsseln und den jeweiligen Bezirk angeben. Seit 1. August 2016 ist die Stelle der Schulleitung der staatlichen Schule Gesundheitspflege (W04) nicht besetzt. Es ist geplant, die Stelle zum 1. Oktober 2016 zu besetzen. 6. An welchen Schulen in freier Trägerschaft sind derzeit Schulleitungsstellen (Schulleitung und Stellvertreter) nicht besetzt? Seit wann sind die Stellen jeweils unbesetzt und zu wann plant die zuständige Behörde jeweils die Neubesetzung? Bitte nach einzelnen Schulen aufschlüsseln und den jeweiligen Bezirk angeben. Die in den §§ 89 – 96 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) festgelegte Struktur der Schulleitungen der staatlichen Schulen gilt für die Schulen in freier Trägerschaft nicht. Es obliegt vielmehr den Schulen in freier Trägerschaft, in Ausfüllung der Privatschulfreiheit aus Artikel 7 Grundgesetz eigenverantwortlich eine Führungsstruktur zu entwickeln und personell zu besetzen, die im Fall der Ersatzschulen den Anforderungen des § 6 Absatz 2 Nummer 5 Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) genügt. Die staatliche Schulaufsicht prüft bei ihren Visitationen der Ersatzschulen auch, ob eine hinreichende Schulleitung besteht, sie ist jedoch für das Personalwesen der Schulen nicht zuständig und greift nur dann ein, wenn eine hinreichende pädagogische Leitung der Ersatzschule fehlt. Solche Fälle liegen gegenwärtig nicht vor. 7. Stellt die BSB den Schulen regelhaft personellen Ersatz zur Verfügung bei befristeten Vakanzen (Schulleitung und Stellvertreter), bei denen die Stelle weiter besetzt ist, aber der Stelleninhaber seine Tätigkeit nicht ausübt (bedingt durch Mutterschutz, längere Krankheiten, Suspendierungen et cetera)? Wenn ja: in welchem Umfang? Wenn nein: warum nicht? Allen staatlichen Schulen werden Ressourcen für Vertretungszwecke zugewiesen. Die entsprechenden Vertretungs- und Organisationsbedarfe können für Krankheiten oder Mutterschutz auch von Schulleitungen eingesetzt werden. Ihr Umfang für die allgemeinbildenden Schulen beträgt zum 1. August 2016 insgesamt 522 Lehrerstellen. 8. In welchem Umfang sind Schulleiter und stellvertretende Schulleiter verpflichtet , parallel zu ihren Leitungsaufgaben Unterricht zu erteilen? Bitte aufschlüsseln nach Schulform. Es gibt keine rechtlich normierte Verpflichtung von Schulleitungen und stellvertretenden Schulleitungen, in einem bestimmten Umfang – neben den Leitungsaufgaben – Unterricht zu erteilen. 9. Wie bewertet der Senat die Situation der Besetzung von Schulleitungen in Hamburg? Bitte einzeln für jede Schulform darstellen. Grundsätzlich werden alle vakanten Stellen für Schulleitungen und Stellvertretungen durch die zuständige Schulaufsicht sehr zeitnah ausgeschrieben und nachbesetzt. Aufgrund des Generationenwechsels gab es in den vergangenen Jahren einen großen Bedarf an Führungspersonal in Leitungsfunktionen. Grundsätzlich kann Hamburg Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5524 3 aufgrund seiner Attraktivität alle Schulleitungsstellen erfolgreich nachbesetzen. Siehe Antwort zu 1. bis 4. 10. Welche Rückmeldungen hierüber aus den Schulen sind der zuständigen Behörde bekannt? Keine. 11. Wann wurde die oben genannte Arbeitsgruppe eingesetzt und mit welcher Zielstellung? 12. Aus welchem Grund wurde die Arbeitsgruppe eingesetzt, wenn es in Hamburg – anders als in anderen Bundesländern – nach Auskunft der BSB eigentlich keine Probleme mit der Nachbesetzung von Schulleitungen gibt? Trotz guter Bewerberlage setzt die Besetzung von Leitungsstellen eine gute, systematische und langfristig ausgerichtete Personalentwicklung voraus. Die Herausforderungen an Führungskräfte und Fachleitungen haben sich für die selbstverantworteten Schulen neben operativen und verwaltungstechnischen Aufgaben auch im Bereich der Datenerfassung und der datengestützten Schulentwicklung sowie Qualitätssicherung weiterentwickelt. 13. Wer ist Teil dieser Arbeitsgruppe und nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder ausgewählt? In der Arbeitsgruppe erarbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Personalabteilung mit der Schulaufsicht, den Personalreferenten und den Experten für Führungskräftenachwuchs aus dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) Möglichkeiten , die Personalgewinnung und Förderung von potenziellen Führungskräften zu optimieren. 14. Welche Kosten für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) sind mit der Arbeit der Arbeitsgruppe verbunden? Keine. 15. Zu welchem Datum soll die Arbeitsgruppe Ergebnisse abliefern? Die Planungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen. 16. Gibt es zu dem Thema Gespräche auf Ebene der Kultusministerkonferenz (KMK)? Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) beschäftigt sich seit 2013 regelmäßig mit dem Thema „Führungskräfteentwicklung im Schulbereich“. Drucksache 21/5524 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage In Besetzung befindliche Leitungsstellen an allgemeinbildenden Schulen hier: Schulleitungen Schulform Schulname Bezirk Grundschule Schule Mendelssohnstraße Altona Grundschule Grundschule Groß Flottbek Altona Grundschule Grundschule Franzosenkoppel Altona Grundschule Schule Furtweg Eimsbüttel Grundschule Grundschule Bindfeldweg Eimsbüttel Grundschule Schule am Walde Wandsbek Stadtteilschule Stadtteilschule Mümmelmannsberg Mitte Stadtteilschule Stadtteilschule Eidelstedt (Neubesetzung am 01.10.2016) Eimsbüttel Gymnasium Goethe-Gymnasium Altona Quelle: Personaldaten der zuständigen Behörde, Stand 01.08.2016 In Besetzung befindliche Leitungsstellen an allgemeinbildenden Schulen hier: Stellvertretungen Schulform Schulname Bezirk Grundschule Grundschule Osterbrook Mitte Grundschule Schule Döhrnstraße Eimsbüttel Grundschule Schule Hinter der Lieth Eimsbüttel Grundschule Schule Alsterdorfer Straße Nord Grundschule Schule Forsmannstraße (Neubesetzung am 01.10.2016) Nord Grundschule Schule Humboldtstraße Nord Grundschule Schule Krohnstieg Nord Grundschule Grundschule Altrahlstedt Wandsbek Grundschule Poppenbüttel Wandsbek Grundschule Grundschule Islandstraße Wandsbek Grundschule Schule Eenstock Wandsbek Grundschule Schule am Eichtalpark Wandsbek Grundschule Schule Oppelner Straße Wandsbek Grundschule Schule Rönneburg Harburg Grundschule Schule Neuland Harburg Grundschule Schule Cranz Harburg Grundschule Ganztagsschule Fährstraße Mitte Grundschule Ganztagsgrundschule Am Johannisland Harburg Sonderschule Schule Weidemoor Bergedorf Stadtteilschule Stadtteilschule Finkenwerder Mitte Stadtteilschule Auf der Veddel Mitte Stadtteilschule Lessing Harburg Gymnasium Gymnasium Rissen Altona Quelle: Personaldaten der zuständigen Behörde, Stand 01.08.2016