BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5525 21. Wahlperiode 12.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 05.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Weitere Flüchtlingsunterkunft in Sasel auf der ehemaligen S-Bahn- Trasse Auf der ehemaligen S-Bahn-Trasse in Sasel, auf der sich derzeit eine Pferdekoppel befindet, soll anscheinend eine weitere Flüchtlingsunterkunft errichtet werden. Dies wurde nicht etwa durch eine Information der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner oder der gewählten Abgeordneten publik, sondern durch reinen Zufall. Die zuständige Fachbehörde hatte versucht, ein an die avisierte Fläche angrenzendes Grundstück von den Eigentümern zu erwerben, nicht wissend, dass diese das Grundstück bereits bebauen. Daraufhin haben die Eigentümer auf einem kurzfristig einberufenem Stadtteiltreff in der Mellingburger Schleuse am 04. August 2016 sowie durch eine Verteilung von Handzetteln im Vorfeld die Anwohnerinnen und Anwohner in Sasel-Nord über die Pläne des rot-grünen Senats informiert. Zu diesem Treffen waren auch mehrere Vertreter des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge (ZKF) der Hansestadt Hamburg eingeladen. Diese haben zu weiteren Details der geplanten Unterkunft Stellung genommen. Anders als von ihnen dargestellt, scheint die Wahrscheinlichkeit einer dortigen Unterkunft aber nicht bei 50:50 zu liegen. Wenn die Stadt bereits versucht, Grundstückskäufe zu tätigen, sind die Planungen und die Entscheidungsprozesse fortgeschritten . Für viele Bürgerinnen und Bürger haben sich während und nach der Veranstaltung zahlreiche Fragen ergeben. Auch die Abgeordneten haben ein Recht darauf zu erfahren, welche neuen Pläne der Senat für die ehemalige S-Bahn- Trasse in Sasel hat und weshalb dies ohne echte Bürgerbeteiligung erfolgen soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1) Seit wann befindet sich die Fläche der ehemaligen S-Bahn-Trasse in Sasel in der Vorprüfung für eine Flüchtlingsunterkunft? 2) Welche Art von Flüchtlingsunterkunft (Erstaufnahme-/Folgeunterkunft) ist für diese Fläche geplant beziehungsweise wird geprüft? Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge prüft laufend Angebote für Flächen und Gebäude als Standorte für die Unterbringung von Flüchtlingen. Dazu gehört auch das entsprechende Grundstück in Sasel. Darüber hinaus sind dem Zentralen Koordinierungstab Flüchtlinge (ZKF) unter anderem im Rahmen des Projektes „FindingPlaces“ der HafenCity Universität Hamburg auch weitere kleine oder besonders geschnittene Grundstücke vorgeschlagen worden . Daher wurde im Juni 2016 ein Architektenbüro beauftragt, neue Häusertypen zu Drucksache 21/5525 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 prüfen, und hierzu eine Mittelfreigabe für die Leistungsphase 1 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bis zu maximal 50.000 Euro erteilt. Auch das für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung in Prüfung befindliche Gelände ist unter 30 m breit. Aufgrund der baurechtlichen und feuerpolizeilichen Vorgaben erschwert der Grundstückszuschnitt die Realisierung einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Die Grundflächenmaße der bisher für öffentlich-rechtliche Unterbringung verbauten beziehungsweise auf dem Markt befindlichen Gebäudetypen sind für eine wirtschaftliche Nutzung dieses Geländes nicht geeignet. Insofern ist hierzu auch noch keine Entscheidung getroffen worden. Unbeschadet dessen hat der ZKF auf eigene Initiative an der Veranstaltung am 4. August 2016 teilgenommen. Vor dem Hintergrund, dass noch geprüft wird, ob an dem Standort eine Einrichtung geschaffen werden soll, ist hier bereits in der Phase der Sondierung eine neue Form der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erfolgt. Bisher fand die Beteiligung erst im Rahmen eines Verfahrens nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz durch Informationsveranstaltungen des Bezirksamts statt. 3) Hat die Stadt Hamburg den Pachtvertrag mit der Pächterin der Pferdekoppel bereits gekündigt oder dieses ihr gegenüber angekündigt? Wenn ja, wann und wie und mit welcher Frist? Hat die Stadt dabei auf ihr Sonderkündigungsrecht zurückgegriffen und wenn ja, mit welcher Begründung? Nein. 4) Wann wurden auf der Fläche Vermessungsarbeiten durchgeführt und von wem? Gab es daraufhin Reaktionen aus der Bevölkerung beziehungsweise der Anlieger und wenn ja, welche? Mitte Juli 2016 hat der mit der Entwicklung eines neuen Häusertypus beauftragte Architekt das Grundstück in Augenschein genommen. Mit der Pächterin wurden in der Folge Modalitäten für weitere Grundstücksbesichtigungen abgesprochen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1) und 2). 5) Wann und warum hat die Stadt Hamburg versucht, das angrenzende Privatgrundstück zu kaufen? Welchem Zweck sollte die Fläche dienen? Mit Schreiben vom 5. April 2016 ist an die Grundstückseigentümer herangetreten worden , um die Verfügbarkeit des Grundstücks zu klären. Es sollte gegebenenfalls der Erweiterung der überplanbaren Fläche dienen. 6) Wie lange soll die geplante Flüchtlingsunterkunft an diesem Standort existieren? Schließt der Senat aus, dass sich dieser Zeitraum verlängert ? 7) Wird im Anschluss die Fläche wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt oder welche Nachnutzung ist geplant? 8) Vor der von Bürgern privat organisierten Veranstaltung am 04. August 2016 wussten die Anwohnerinnen und Anwohnern nichts über die geplante Flüchtlingsunterkunft. Herausgekommen sind die Pläne nur, weil die Fachbehörde versucht hat, ein Grundstück zu kaufen, das sie entgegen der Realität für unbebaut hielt. Sind der Senat und die zuständige Fachbehörde mit dieser Informationspolitik zufrieden? Wann wollten der Senat und die Fachbehörde die Bürgerinnen und Bürger planmäßig informieren? Siehe Antwort zu 1) und 2). Da noch keine Entscheidungen getroffen wurden, können zur Laufzeit oder zur Nachnutzung noch keine Aussagen gemacht werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 4). 9) Welches weitere Verfahren planen der Senat und die zuständige Fachbehörde für die Genehmigung der Bebauung? Wird eine Änderung des Bebauungsplans notwendig und wenn nein, wie sieht dann die genaue Beteiligung der Bürger aus? Inwieweit sind der Senat und die zuständige Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5525 3 Fachbehörde verpflichtet, Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen? Sollte die Realisierung einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung möglich sein und beschlossen werden, erfolgt ein baurechtliches Antragsverfahren. Eine Bebauungsplanänderung ist bisher nicht beabsichtigt. 10) Gibt es bereits informelle Gespräche mit dem zuständigen Bezirksamt über die zu beantragende Baugenehmigung? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, wann wird damit begonnen? 11) Laut Auskunft der Vertreter des ZKF wurde ein Architektenbüro beauftragt , um neue Modulhäuser für die geplante Unterkunft zu entwerfen. Warum gibt es keine geeigneten Modulbauten für diese Fläche? Wann wurde das Architektenbüro damit beauftragt und welche Kosten entstehen der Stadt Hamburg dabei? Warum wurde ein solcher Auftrag erteilt, wenn angeblich noch gar keine Entscheidung getroffen wurde, ob dort eine Flüchtlingsunterkunft gebaut wird? Nein. Allerdings sind die Bezirksämter bei Flächenprüfungen im Rahmen von Standortkonferenzen beteiligt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1) und 2) sowie Antwort zu 6) bis 8). 12) In welchem Planungskorridor (von bis) prüft die zuständige Fachbehörde derzeit die Fläche in Bezug auf die Anzahl und Größe der Häuser sowie den Belegungsschlüssel und die Personenanzahl? Dieser Prüfungsschritt kann erst nach Entwicklung eines geeigneten Häusertyps erfolgen. Aus Erfahrungswerten scheint eine Kapazität von circa 160 Plätzen realistisch . 13) Welche Personengruppen sollen in die Flüchtlingsunterkunft einziehen (Herkunft, Anteil Familien zu Singlemännern et cetera)? 14) Sind unter den potenziellen Bewohnern Menschen ohne Bleiberecht, beispielsweise durch einen abgelehnten Asylantrag? Befinden sich unter den potenziellen Bewohnern Menschen mit einer Duldung? Wenn ja, wie viele? 15) Wie plant die zuständige Fachbehörde die Zuwegung zu den Häusern? Siehe Antwort zu 1) und 2). Insofern kann über eine mögliche Zusammensetzung und Herkunft zukünftiger Bewohner keine Aussage getroffen werden, da eine Entscheidung über die Eignung der Fläche noch aussteht. 16) Wann wird es einen neuen Zwischenstand beziehungsweise Abschluss bezüglich der Vorprüfung geben und in welcher Form werden die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert? Müssen die Bürgerinnen und Bürger dann erneut von sich aus eine Veranstaltung organisieren? Den Teilnehmenden des Stadtteiltreffens am 4. August 2016 wurde die Möglichkeit des regelmäßigen Austauschs in Form eines „Runden Tisches“ aufgezeigt. Mit Vorliegen weiterer Informationen wird in zwei bis drei Monaten gerechnet. 17) Wie steht der Wandsbeker Bezirksamtsleiter zu der geplanten Unterkunft ? Unterstützt er diese ausdrücklich? Jeder Stadtteil sollte zur Unterbringung von Flüchtlingen beitragen. Mit dieser Fläche könnte Sasel, vorbehaltlich der Prüfungen, seinen Beitrag hierzu leisten. 18) Welche weiteren Flächen im Alstertal sind derzeit ebenfalls in der Vorprüfung für eine Flüchtlingsunterkunft und wo wurden in diesem Zusammenhang bereits weitere erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Versuche unternommen, Grundstücke durch die Stadt zu kaufen und wo wurden Pachtverträge für Flächen gekündigt? Keine.