BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5527 21. Wahlperiode 16.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 08.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Stationäre Behandlung von Alkoholvergiftungen Missbräuchlicher Alkoholkonsum stellt nach wie vor ein großes Problem in unserer Gesellschaft dar. Wie Anfragen der Abgeordneten Dennis Thering und Christoph de Vries (zuletzt Drs. 20/14600) gezeigt haben, stieg die Zahl jener Personen, die mit einer Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert und behandelt werden mussten, von 2012 auf 2013 auf 1.073 an. Dies entspricht einem weiteren Anstieg von 45 alkoholintoxikierten Personen in Hamburg. Dieser Trend gab und gibt Anlass zur Beunruhigung und begründet die Notwendigkeit und Klarheit über die zahlenmäßige Entwicklung der Vergangenheit , doch besonders über die der Gegenwart. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele vollstationäre Krankenhausfälle mit der Hauptdiagnose F10.0 gab es in den Jahren 2011 bis 2016 in Hamburger Krankenhäusern? Bitte für jedes Jahr einzeln und nach Geschlecht und Alter aufgliedern. Der zuständigen Behörde liegen, auf Basis der Angaben der Krankenhausdiagnosestatistik , Zahlen über die vollstationären Fälle, die mit der Hauptdiagnose F10.0 in einem Hamburger Krankenhaus behandelt wurden, vor. In dieser Statistik werden die aus der vollstationären Behandlung entlassenen Fälle je Berichtsjahr gezählt. Personen , die mehrfach wegen der gleichen Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden , können auch mehrfach als Fall in der Statistik enthalten sein. Die nach Plausibilitätsprüfungen vorliegenden Zahlen sind der folgenden Zusammenstellung zu entnehmen : Altersgruppen 2011 2012 2013 2014 M F Gesamt M F Gesamt M F Gesamt M F Gesamt unter 1 1 1 10 bis unter 15 23 42 65 25 36 61 15 32 47 20 35 55 15 bis unter 20 108 64 172 104 67 171 112 110 222 120 90 210 20 bis unter 25 33 26 59 26 24 50 29 20 49 32 14 46 25 bis unter 30 31 26 57 48 21 69 38 23 61 45 17 62 30 bis unter 35 49 17 66 56 18 74 54 17 71 46 18 64 35 bis unter 40 58 24 82 54 20 74 63 19 82 68 11 79 40 bis unter 45 73 26 99 94 20 114 99 33 132 86 24 110 45 bis unter 50 100 42 142 82 34 116 77 30 107 73 46 119 50 bis unter 55 82 25 107 86 20 106 63 34 97 87 21 108 55 bis unter 60 39 24 63 40 17 57 50 15 65 44 15 59 60 bis unter 65 35 15 50 34 20 54 35 14 49 39 19 58 65 bis unter 70 18 16 34 14 11 25 22 10 32 15 5 20 70 bis unter 75 16 11 27 10 16 26 15 18 33 14 8 22 Drucksache 21/5527 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Altersgruppen 2011 2012 2013 2014 M F Gesamt M F Gesamt M F Gesamt M F Gesamt 75 bis unter 80 7 5 12 15 4 19 9 8 17 5 7 12 80 bis unter 85 4 2 6 5 2 7 2 3 5 5 1 6 85 bis unter 90 1 1 2 1 3 4 2 2 4 3 4 7 90 und älter 1 1 Gesamt 677 366 1.043 695 333 1.028 685 388 1.073 703 335 1.038 Krankenhausdiagnosestatistik der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 2014 Die Daten der Jahre 2015 bis 2016 liegen noch nicht vor. 2. Wie verteilen sich diese Behandlungsfälle in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils auf welche Hamburger Krankenhäuser? Die unter 1. dargestellten Fälle verteilen sich wie folgt auf die Hamburger Krankenhäuser . Krankenhäuser in alphabetischer Reihenfolge 2011 2012 2013 2014 Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg 1 5 5 5 Albertinen-Krankenhaus 40 34 32 22 Altonaer Kinderkrankenhaus 25 26 37 35 Asklepios Klinik Altona 158 181 184 152 Asklepios Klinik Barmbek 18 18 18 24 Asklepios Klinik Nord 94 88 124 180 Asklepios Klinik St. Georg 15 17 14 17 Asklepios Klinik Wandsbek 34 53 25 10 Asklepios Klinikum Harburg 29 29 31 24 Asklepios Westklinikum Hamburg 102 101 138 105 Bethesda Krankenhaus Bergedorf 92 67 97 63 BG Klinikum Hamburg 2 Bundeswehrkrankenhaus Hamburg 5 8 2 1 Ev. Amalie-Sieveking-Krankenhaus 21 18 7 11 Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf 2 HELIOS Mariahilf Klinik Hamburg 40 27 27 32 Katholisches Kinderkrankenhaus Wilhelmstift 42 56 48 42 Katholisches Marienkrankenhaus 35 22 28 49 Schön Klinik Hamburg Eilbek 118 117 68 90 Stadtteilklinik Hamburg 2 Universitäres Herzzentrum Hamburg am UKE 1 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf 138 128 144 129 Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand 35 33 40 45 Gesamt 1.043 1.028 1.073 1.038 Krankenhausdiagnosestatistik der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 2014 3. Welche Kosten entstehen in diesen Fällen im Durchschnitt pro Person für a. den Transport, Für die Feuerwehr gilt, dass der Transport mit einem Rettungswagen (RTW) der Feuerwehr Hamburg auf Grundlage der Gebührenordnung der Feuerwehr (GebOFw) festgelegt wird. Die nachfolgend aufgeführten Gebührensätze berücksichtigen auch die Kosten für die in Rede stehenden Einsätze. Jahr Geltungsdauer der GebOFw Gebührensatz nach Ziff. 5.1 der GebOFw 2014 01.01. – 31.12.2014 335,00 € 2015 01.01. – 31.03.2015 353,00 € 01.04. – 31.12.2015 376,83 € 2016 ab 01.01.2016 389,48 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5527 3 b. die Behandlung, Eine Aussage über die Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung ist der zuständigen Behörde nicht möglich, da die Kosten je Patientin/Patient und Krankenhaus variieren (F 10 psychiatrische Diagnose). c. die Nachversorgung? Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. 4. Bei wie vielen der oben genannten Personen erfolgte ein Polizeieinsatz? Welche Kosten sind dafür im Durchschnitt pro Person in den Jahren 2011 bis 2016 angefallen? 5. Wie viele Personen wurden nach einem Polizeieinsatz in einer Ausnüchterungszelle untergebracht (bitte aufgeschlüsselt nach Alter der betreffenden Personen und Monaten für die Jahre 2011 bis 2016)? Welche Kosten sind dabei im Durchschnitt pro Person entstanden? Statistiken im Sinne der Fragestellungen werden bei der Polizei nicht geführt. Für die Beantwortung wäre eine manuelle Durchsicht sämtlicher infrage kommender Vorgänge des erfragten Zeitraums bei den jeweils zuständigen Dienststellen der Polizei erforderlich. Eine Auswertung von mehreren Zehntausend Vorgängen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. Wer übernimmt die Kosten aus den oben genannten Punkten 3., 4. und 5? 7. In welcher Höhe müssen sich die betreffenden Personen (oder deren Erziehungsberechtigte) an diesen Kosten beteiligen? Schulden Patienten der Stadt Hamburg noch diverse Beträge? Wenn ja, in welcher Gesamthöhe? Für die Polizei gilt, dass die in Bezug auf die Fragen 4. und 5. entstehenden Kosten nicht für jeden Einsatz gesondert erhoben werden. Sie sind generell von den im Haushalt der Polizei zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt. Die Kosten für Feuerwehreinsätze im Zusammenhang mit Frage 3. werden im Regelfall durch die jeweilige Krankenkasse des Patienten übernommen. Nur in den Fällen, in denen die Krankenkasse des Patienten durch die Feuerwehr nicht ermittelt werden kann, werden die Kosten der betroffenen Person direkt auferlegt. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 8. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu ergreifen, um die Zahl der alkoholintoxikierten Personen in Hamburg nachhaltig zu reduzieren? 9. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu ergreifen, um die Zahl der alkoholintoxikierten Personen in Hamburg kurzfristig zu reduzieren? In welcher Weise präventive Maßnahmen positiven Einfluss auf die Konsummuster einzelner Zielgruppen nehmen können, zeigen die umfangreichen bundesweiten Alkoholpräventionskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit den Zielgruppen Kinder und Jugendliche. Effekte dieser bundesweiten präventiven Maßnahmen sind auch in Hamburg spürbar. Die jüngste SCHULBUS-Studie zeigt eine rückläufige Entwicklung des Alkoholkonsums. Aber auch die verhältnisbezogenen Maßnahmen, wie das Alkoholverbot im ÖPNV und die verstärkten Jugendschutzkontrollen inklusive der Einführung von Testkäufen, haben zu einer veränderten öffentlichen Haltung gegenüber dem jugendlichen Alkohol - und Tabakkonsum in Hamburg geführt. Darüber hinaus fördert und unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg unterschiedliche regionale Projekte, um bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei Erwachsenen über die Gefahren des übermäßigen Alkoholkonsums aufzuklären. Drucksache 21/5527 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Jugendliche und Erwachsene für einen maßvollen Alkoholkonsum zu gewinnen, ist das Hauptziel der bundesweiten Aktionswoche Alkohol, die alle zwei Jahre, auch in Hamburg, stattfindet. In der Aktionswoche Alkohol werden Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Sportvereinen, in Betrieben und Verwaltungen, in Arztpraxen und Apotheken , in Kirchengemeinden und so weiter erreicht. Trinkkompass ist ein Onlineinterventionsprogramm (www.trinkkompass.de) von Sucht.Hamburg gGmbH, das entwickelt wurde, um Menschen zu unterstützen, den eigenen Alkoholkonsum einzuschränken oder ganz auf Alkohol zu verzichten. Trinkkompass steht allen zur Verfügung, die eigenständig versuchen wollen, etwas an ihrem Alkoholkonsum zu verändern, es kann aber auch bei Inanspruchnahme von professioneller Hilfe unterstützend wirken.