BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5531 21. Wahlperiode 16.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 08.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Schwerpunkte Steuerrecht und Seerecht an der Universität Hamburg (2) Der Senat hat meine Fragen in der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/5440 teilweise nicht beantwortet. Deshalb stelle ich sie noch einmal. Außerdem ergibt sich aus den Antworten des Senates eine neue Frage Ich frage den Senat: Die Universität Hamburg trifft die Entscheidungen über ihre Schwerpunktsetzungen grundsätzlich in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Sie bezieht in ihre Entscheidungsfindung gegebenenfalls auch externe Stellungnahmen wie zum Beispiel die in Drs. 21/5440 genannten Schreiben ein. Die zuständige Behörde nimmt in ständiger Praxis keine eigenständigen Leistungsbewertungen einzelner Bereiche der Hochschulen vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist Senator Dr. Tschentscher bereit, der Universität Hamburg mehr Geld zu geben, damit beide Schwerpunkte erhalten werden können? Der Senat hat beschlossen, neben den jährlich steigenden Zuwendungen im Rahmen der Hochschulverträge und den Mitteln des Hochschulpaktes über 200 Millionen Euro in den Neubau von Hochschulgebäuden zu investieren und der Universität Hamburg die immobilienwirtschaftlich erforderlichen Mietzahlungen für deren Nutzung zusätzlich zur Verfügung zu stellen (siehe Drs. 20/11995 und 20/11997). Darüber hinaus wurden aufgrund der im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten finanziellen Prioritätensetzung weitere 40 Millionen Euro für zusätzliche Maßnahmen im Bereich Wissenschaft und Forschung eingeplant (siehe Drs. 21/4847). Der Senat ist der Auffassung, dass die Universität die erforderlichen Schwerpunktsetzungen im Rahmen ihrer bestehenden finanziellen Ausstattung vornehmen kann. Darüber hinaus hat sich der Senat hiermit nicht befasst (siehe Vorbemerkung). Im Übrigen beabsichtigt der Fakultätsrat der Fakultät für Rechtswissenschaften nicht, den Lehrstuhl zur Einsparung von Haushaltsmitteln zu schließen, sondern die freie Professur zur Wiederbesetzung mit einer anderen Widmung auszuschreiben (siehe Antwort zu 5.). 2. Ist der Fortbestand der Schwerpunkte Steuerrecht und Seerecht gefährdet ? Eine Entscheidung über die künftige Denomination ist noch nicht getroffen worden. Im Übrigen siehe Drs. 21/5440. 3. Wie beurteilt Senatorin Fegebank die Leistungen dieser beiden Schwerpunkte ? 4. Was hat Senatorin Fegebank unternommen, um die beiden Schwerpunkte zu erhalten? Drucksache 21/5531 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Vorbemerkung. 5. Was steht in der Stellungnahme des Fakultätsrates der Fakultät für Rechtswissenschaften vom 13. Juli 2016? Nach Auskunft der Universität Hamburg lautet die Stellungnahme des Fakultätsrates der Fakultät für Rechtswissenschaft: „Der Fakultätsrat unterstützt die Beantragung der Ausschreibung der freien Professur mit der Widmung Seevölkerrecht.“