BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5534 21. Wahlperiode 16.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 08.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Übergang von der Handelskammer zum Hamburger Rathaus; die „Seufzerbrücke “ Die Handelskammer Hamburg hat ihren Sitz direkt hinter dem Hamburger Rathaus auf einem städtischen Grundstück. Viele sehen darin ein Symbol für die enge Verflechtung von Kaufmannschaft und Politik. Über die „Seufzerbrücke “ – die von der Handelskammer gelegentlich für Besprechungen genutzt wird – hat die Handelskammer auch einen direkten Übergang – auf der Seite des Parlaments – zum Hamburger Rathaus und damit einen direkten und freien Zugang zu Bürgerschaft und Senat. Hamburg ist wohl bundesweit das einzige Bundesland, wo Lobbyisten einer IHK einen so offenen und unkontrollierten Zugang zur Landeslegislative und Landesexekutive haben. Eine einmalige Konstellation in der Bundesrepublik Deutschland. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Bürgerschaftskanzlei ist ebenso wie die Handelskammer Hamburg um eine Auskunft zu den Fragen gebeten worden und hat dazu mitgeteilt, dass sie in ständiger Praxis von einem Antwortbeitrag im Rahmen der gestellten Schriftlichen Kleinen Anfrage absehe, da die Fragestellerin sich die begehrten Informationen auf direktem Wege bei der Bürgerschaft beziehungsweise deren Präsidentin beschaffen könne. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Handelskammer Hamburg wie folgt: 1. Wie viele Personen und welche Personen haben in welcher dienstlichen oder außerdienstlichen Funktion Zugang von der Handelskammer zum Hamburger Rathaus über die „Seufzerbrücke“? Bitte Name und Funktion angeben. Die Handelskammer Hamburg hat mitgeteilt, dass der Präses Fritz Horst Melsheimer und der Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz der Handelskammer Hamburg in ihrer dienstlichen Funktion Zugang von der Handelskammer zum Hamburger Rathaus haben. 2. Weshalb und aufgrund welcher Befugnis haben die unter Nummer 1 erfragten Personen Zugang zum Hamburger Rathaus über die „Seufzerbrücke “ und wer hat es veranlasst? Baugeschichtlich ist das Börsengebäude über 50 Jahre älter als das Rathaus. Im Zuge des Baus der U3 im Jahre 1906 wurde der östliche Gebäudeflügel des Börsengebäudes abgetragen und beim Wiederaufbau der Verbindungsgang angelegt, da es stets eine enge Zusammenarbeit zwischen Senat, Bürgerschaft und Handelskammer gab. Die heutige Handhabung steht in dieser ungebrochenen Tradition. Wann und auf wessen Veranlassung erstmalig der Schlüssel zwischen dem Verbindungsgang und dem Kanzleigeschoss des Rathauses an die Handelskammer Hamburg gegeben wur- Drucksache 21/5534 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 de, lässt sich nicht mehr ermitteln. Zuletzt wurde der Schlüssel im Jahre 2004 nach Erneuerung der Schließanlage ausgetauscht. 3. Welche Regelungen bestehen für die unter Nummer 1 erfragten Personen bezüglich der allzeitigen Zugangsmöglichkeit zum Hamburger Rathaus über die „Seufzerbrücke“? Die Handelskammer Hamburg hat hierzu mitgeteilt, dass die in der Antwort zu 1. genannten Personen die Zugangsmöglichkeit zum Hamburger Rathaus über den Verbindungsgang ausschließlich für dienstliche Besprechungen im Hamburger Rathaus nutzen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche Regelungen bestehen bezüglich dem Zutritt zu den Räumlichkeiten im Hamburger Rathaus für die Vertreter der Handwerkskammer Hamburg? Die gleichen wie für alle Bürgerinnen und Bürger. 5. Zu welchen Räumlichkeiten des Hamburger Rathauses haben die unter Nummer 1 erfragten Personen jeweils ungehinderten Zugang? Die Handelskammer Hamburg hat hierzu mitgeteilt, dass Zugang zum Verbindungsgang und zu den der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen des Hamburger Rathauses bestehe. Außer dem Verbindungsgang würden die in der Antwort zu 1. genannten Personen nur Räume betreten, in die sie eingeladen worden seien. Zu den Räumen der Senatskanzlei besteht kein Zugang, im Übrigen siehe Vorbemerkung . 6. Zu welchen Räumlichkeiten des Hamburger Rathauses haben die unter Nummer 1 erfragten Personen jeweils Schlüsselgewalt? Siehe Antworten zu 1. und zu 5. 7. Wer ist Eigentümer der „Seufzerbrücke“? Siehe Drs. 21/5466. 8. Wann und zu welchem Zweck wurde die „Seufzerbrücke“ gebaut? Siehe Antwort zu 2. 9. Gibt es weitere direkte Zugänge von der Handelskammer ins Hamburger Rathaus? Wenn ja, welche und wer hat Zutritt über diese Zugänge ins Hamburger Rathaus? Das Hamburger Rathaus und das Gebäude der Handelskammer verfügen über einen gemeinsamen Innenhof, über den der direkte Zugang möglich ist. Dieser Zugang in das Hamburger Rathaus ist öffentlich und damit für jedermann zu betreten. Weitere direkte Zugänge bestehen nicht.