BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5535 21. Wahlperiode 16.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 08.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Kapitalbedarf bei städtischen Unternehmen und anderen Nebenhaushalten Im Mai 2016 hat der Senat die Drs. 21/4472 vorgelegt, die im Juli 2016 von der rot-grünen Bürgerschaftsmehrheit beschlossen wurde. Mit der Drucksache hat der Senat die Ermächtigung eingeworben, 100 Millionen Euro für den Erwerb von Finanzanlagen zur Verbesserung der Finanzierungssituation städtischer Sondervermögen, Anstalten öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen zu investieren. Weiterhin wurden auf Vorschlag des Senats 35 Millionen Euro zur Vergabe von Darlehen, zum Beispiel durch Ablösung von Kassenkrediten, zur Verfügung gestellt. Ich frage den Senat: 1. Welche genauen Planungen und Überlegungen gibt es bezüglich der Nutzung der Ermächtigung über 100 Millionen Euro für Kapitalmaßnahmen bei Sondervermögen, Anstalten öffentlichen Rechts oder öffentlichen Unternehmen? 2. Gehen der Senat oder die zuständige Fachbehörde davon aus, dass von der Ermächtigung zum Erwerb von Finanzanlagen im laufenden Jahr Gebrauch gemacht wird? 3. Bei welchen einzelnen Sondervermögen, Anstalten öffentlichen Rechts und öffentlichen Unternehmen gibt es nach Auffassung des Senats oder der zuständigen Behörden derzeit einen Kapitalbedarf in jeweils welcher Höhe? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 4. Welche einzelnen Sondervermögen, Anstalten öffentlichen Rechts und öffentlichen Unternehmen wiesen zum Jahresende 2015 ein negatives Eigenkapital auf? Das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin, die CGH Terminaleigentumsgesellschaft mbH & Co. KG, die Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG, die Forum Johanneum gGmbH i.L., die hamburg.de GmbH & Co. KG, die HVF Hamburgischer Versorgungsfonds AöR, die hsh finanzfonds AöR, die igs Hamburg 2013 GmbH i.L., das Institut für Hygiene und Umwelt, der Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg, die Neue Schauspielhaus GmbH und die TÜV Hanse GmbH TÜV SÜD Gruppe. 5. Welche genauen Planungen und Überlegungen gibt es bezüglich der Nutzung der Ermächtigung über 35 Millionen Euro für die Auszahlung als Darlehen? Drucksache 21/5535 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Gehen der Senat oder die zuständige Fachbehörde davon aus, dass von der Ermächtigung zur Auszahlung für Darlehen im laufenden Jahr Gebrauch gemacht wird? 7. Bei welchen Institutionen der Stadt besteht aus Sicht des Senats oder der zuständigen Fachbehörde der Bedarf, Kassenkredite in jeweils welcher Höhe abzulösen? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.