BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5539 21. Wahlperiode 16.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 09.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Bundeswehreinsatz im Innern – Stand in Hamburg Seit dem Amoklauf eines mutmaßlich rechtsextrem und rassistisch motivierten Täters in München und den Terroranschlägen mutmaßlich islamistischer, vom IS beeinflusster Täter in Würzburg und Ansbach hat sich eine heftige Debatte über den Einsatz der Bundeswehr im Innern entwickelt. Schon jetzt sieht das Grundgesetz in Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 vor, dass ein Bundesland bei schweren Unglücksfällen und Naturkatastrophen unter bestimmten Voraussetzungen die Bundeswehr anfordern kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder Amtshilfe. Auch die Streitkräfte fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Regelung des Artikels 35 Absatz 1 GG und sind damit berechtigt und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch verpflichtet, auf ein entsprechendes Ersuchen hin Amtshilfe zu leisten. Diese Amtshilfe stellt keinen Einsatz dar; sie ist auf technische Unterstützung beschränkt und umfasst keine hoheitlichen Tätigkeiten. Insoweit gibt der aktuelle verfassungsrechtliche Rahmen auch keine Spielräume für den Einsatz bewaffneter Bundeswehrkräfte in hoheitlichen polizeilichen Aufgabenfeldern . Weiterhin kann die Bundeswehr nach Artikel 35 Absatz 2 GG auf Anforderung eines Landes zur „Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall“ eingesetzt werden. Mögliche Hilfs- und Unterstützungsleistungen umfassen dabei die Bereitstellung geeigneter in der Bundeswehr vorhandenen Fähigkeiten oder Gerätschaften für die wirksame Gefahrenabwehr oder Schadensbeseitigung in derartigen Großlagen. Dabei sind Inhalt und Reichweite derartiger Hilfe- und Unterstützungsleistungen in Anbetracht der Vielgestaltigkeit von Art und Ausmaß möglicher Gefahren- und Schadenslagen nicht im Vorhinein festlegbar, sondern jeweils einzelfallbezogen vom ersuchenden Land in der konkreten Einsatzlage hinsichtlich der Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit zu prüfen und zu entscheiden. Voraussetzung ist, dass eigene Ressourcen und Fähigkeiten erschöpft sind beziehungsweise nicht oder absehbar nicht ausreichend zur Verfügung stehen beziehungsweise auch nicht anderweitig mit vertretbarem Aufwand zur wirksamen Gefahrenabwehr und Schadensbewältigung erschlossen werden können. Das Spektrum denkbarer Maßnahmen einer technischen und personellen Amtshilfe kann sich zum Beispiel auf die Bereitstellung von Logistik, Transportkapazitäten , Räumarbeiten, Sanitätsdienstleistungen mit Behandlungsplätzen sowie auch Technikeinsatz in vielfältigster Form erstrecken. Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr gemäß Artikel 35 Absatz 1 GG werden vom Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport einzelfallbezogen entschieden und gestellt. Das gilt auch für Fälle der Hilfs- und Unterstützungsleistungen bei Naturkata- Drucksache 21/5539 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 strophen oder bei besonders schweren Unglücksfällen nach Artikel 35 Absatz 2 GG, in denen der Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport als Leiter der Katastrophenabwehr fungiert. Dieses vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Das Hamburgische Katastrophenschutzgesetz (HmbKatSG) regelt in Paragraph 12, dass Kräfte und Einrichtungen unter anderem des Bundes beim Katastrophenschutz mitwirken, wenn der Senat oder die Katastrophenschutzbehörde ihre Hilfeleistung angefordert oder mit ihren Trägern vereinbart haben. § 13 Absatz 3 regelt, dass die Hamburgischen Katastrophenschutzbehörden Vereinbarungen unter anderem mit den zuständigen Dienststellen des Bundes, besonders der Bundeswehr, über eine Hilfeleistung bei Katastrophen herbeiführen. Welche Vereinbarungen über Hilfeleistungen bei Katastrophen haben der Senat beziehungsweise Katastrophenschutzbehörden mit den zuständigen Dienststellen des Bundes, hier der Bundeswehr, getroffen? Bitte darstellen nach a. Jahr, in dem die jeweilige noch gültige Vereinbarung getroffen wurde , b. Art der Katastrophen, auf die sie sich bezieht, einschließlich des absichtlich herbeigeführten schweren Unglücksfalls, c. Art der Hilfeleistungen. Zwischen der für den Katastrophenschutz zuständigen Behörde und der Bundeswehr gibt es Vereinbarungen über Meldewege zur Anforderung von Bundeswehrkräften und die Mitwirkung der Bundeswehr in Einsatzstäben im Katastrophenschutzfall. Es handelt sich dabei um keine formelle schriftliche Vereinbarung, sondern um die abgestimmte Aufnahme von Meldewegen und Unterstützungen in den Katastrophenschutzlagen . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Welche und wie viele Vollübungen fanden seit 2009 statt, an denen Bundeswehr und/oder Bundeswehr-Reservisten teilgenommen haben? Bitte einzeln darstellen, a. wann, b. mit welchem Szenario beziehungsweise Übungsziel, c. mit welchen beteiligten Organisationen, d. mit wie vielen und welchen Kräften und Einrichtungen der Bundeswehr , e. mit welchen Mitteln/Fähigkeiten der Bundeswehr, f. mit welcher Aufgabenstellung der Bundeswehr, g. mit wie vielen Bundeswehr-Reservisten. 3. Welche und wie viele Stabsrahmenübungen fanden seit 2009 statt, an denen Bundeswehr und/oder Bundeswehr-Reservisten teilgenommen haben? Bitte darstellen, a. wann, b. mit welchem Szenario beziehungsweise Übungsziel, c. mit welchen beteiligten Organisationen, d. mit welchen Kräften und Einrichtungen der Bundeswehr wurde geplant und e. mit welchen Mitteln/Fähigkeiten der Bundeswehr, f. mit welcher Aufgabenstellung der Bundeswehr, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5539 3 g. mit Bundeswehr-Reservisten. 4. 2007 fand eine Stabsrahmenübung „Anschlagsszenario-Terror-Übung“ statt, an der Bundeswehr beziehungsweise Bundeswehr-Reservisten teilnahmen (siehe Drs. 19/2582). Bitte darstellen, a. mit welchem konkreten Szenario beziehungsweise Übungsziel, b. mit welchen Kräften und Einrichtungen der Bundeswehr, c. mit welchen Mitteln/Fähigkeiten der Bundeswehr, d. mit welcher Aufgabenstellung der Bundeswehr, e. mit Bundeswehr-Reservisten. 5. Welche Voll- oder Stabsrahmenübungen fanden seit 2009 außerhalb Hamburgs mit Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Bundeswehr statt. Bitte darstellen, a. wann und wo, b. mit welchem Szenario beziehungsweise Übungsziel, c. mit welchen Kräften und Einrichtungen der Bundeswehr, d. mit welchen Mitteln/Fähigkeiten der Bundeswehr, e. mit welcher Aufgabenstellung der Bundeswehr. f. Welche Hamburger Einrichtungen und Organisationen nahmen teil? Zwischen den Einrichtungen der Bundeswehr in Hamburg und der für den Katastrophenschutz zuständigen Behörde bestehen ein traditionell guter Kontakt und ein regelmäßiger Austausch, der über rein funktionale Aspekte hinausgeht. Auch im Aufgabenfeld des Katastrophenschutzes besteht ein beiderseitiges Interesse an einer regelmäßigen Einbeziehung der Bundeswehr in entsprechende Übungsszenarien wie Sturmfluten oder Unglücksfälle, in denen die Fähigkeiten der Bundeswehr genutzt werden können. Eine strukturierte Erfassung von Übungsdetails im Sinne der Fragestellungen erfolgt nicht, da dies für die Aufgabenstellung nicht erforderlich ist. Sie müsste daher durch händische Auswertung mehrerer Tausend Seiten Übungsunterlagen erfolgen und ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu einer Anfrage beim Bundesministerium der Verteidigung konnte von dort in der zur Verfügung stehenden Zeit kein Beitrag erstellt werden. In der Anlage 1 werden daher ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit die verfügbaren Informationen dargestellt. Wesentliche Ziele der Übung am 24. Juli 2007 waren die Überprüfung der Führungsund Einsatzstrukturen der „Einsatzplanungen Terror“ sowie die behörden- und institutionenübergreifende Zusammenarbeit der Führungsstäbe sowie die Abstimmung der Krisenkommunikation. Die Nennung der konkreten Übungsszenarien berührt die Einsatztaktik der Polizei, über die die Polizei grundsätzlich keine Auskunft erteilt. Die Bundeswehr war mit dem Chef des Stabes des Landeskommandos Hamburg im Führungs- und Einsatzzentrum (FEZ) als Fachberater vertreten, der zu Möglichkeiten und Grenzen der Fähigkeiten und Unterstützungspotentiale der Bundeswehr im Rahmen der zulässigen Amtshilfe beriet. Siehe hierzu auch die Vorbemerkung. Auf dem Truppenübungsplatz Munster fanden in den Jahren 2013 und 2014 die Übungen „Open Force“ unter Beteiligung der Technischen Truppenschule Aachen, des Kampfmittelbeseitigungszentrums Stetten, der Sprengplatzkommandantur Munster sowie des Kampfmittelräumdienstes der Feuerwehr Hamburg statt. Die Übungsziele dienten der Erprobung sprengtechnischer Verfahren zur Entschärfung von Kampfmitteln. Drucksache 21/5539 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 6. Ist die Bundeswehr in Katastrophendienststäbe der Freien und Hansestadt Hamburg eingebunden? Wenn ja, wie? Die Bundeswehr entsendet lageabhängig sowie auf Anforderung der zuständigen Behörde Fachberater in den Zentralen Katastrophendienststab (ZKD) der zuständigen Behörde sowie im Terrorfall auch in das FEZ der Polizei, um für gegebenenfalls erforderliche Amtshilfe eine Beratung zu Fähigkeiten und Unterstützungspotenzialen der Bundeswehr geben zu können. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. bis 1. c. 7. Ist die Bundeswehr in die Ausarbeitung von Notfallplänen der Freien und Hansestadt Hamburg, zum Beispiel für Terroranschläge, eingebunden? Wenn ja, auf welche Weise? Die konzeptionelle Ausarbeitung von Notfallplanungen ist Aufgabe der zuständigen Hamburger Behörden. Die Erstellung von Einsatzplanungen für den Terrorfall ist Aufgabe der Polizei im Zusammenwirken mit diversen anderen Behörden und Institutionen. In diesem Zusammenhang ist die Bundeswehr hinsichtlich ihrer Unterstützungsmöglichkeiten beratend an der Einsatzplanung beteiligt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. bis 1. c. 8. Welche Informations- und Schulungsveranstaltungen der Freien und Hansestadt Hamburg gab es seit 2009, die sich an militärische Strukturen der Bundeswehr richteten? Bitte einzeln darstellen, a. wann, b. zu welchem Thema, c. unter Beteiligung welcher militärischen Strukturen Es gibt keine behörden- oder ämterübergreifenden Aufzeichnungen beziehungsweise Statistiken im Sinne der Fragestellung. Im Rahmen der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit wurden – ohne Anspruch auf Vollzähligkeit – folgende Angaben ermittelt: Behörde für Inneres und Sport Amt für Innere Verwaltung und Planung Auf Wunsch der Bundeswehr/Führungsakademie der Bundeswehr (FüAK) führt die Behörde für Inneres und Sport seit dem Jahr 2013 regelmäßig zweimal pro Jahr zu unterschiedlichen Zeitpunkten Informationsveranstaltungen für Lehrgangsteilnehmer zu Fragen des Katastrophenschutzes in Hamburg durch. Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg Das LfV Hamburg hält insbesondere zum Themenbereich Islamismus und islamistischer Terrorismus Vorträge bei Bundeswehreinrichtungen. Im Übrigen siehe Drs. 20/8485 sowie 21/1373. Einwohner-Zentralamt Jahr Thema Beteiligte Strukturen 2015 Grundlagen in PAULA-GO* sowie Einführung in das Asylverfahren /EASY** 49 Personen (Mannschaftsdienstgrade bis Offizier) 2016 Grundlagen in PAULA-GO sowie Einführung in das Asylverfahren/EASY 49 Personen (Mannschaftsdienstgrade bis Offizier) * Eigenname Datenerfassungsprogramm ** „Erstverteilung der Asylbegehrenden“ Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5539 5 Polizei Datum Thema 08.11.2013 FüAK „Territoriale Aufgaben der Bundeswehr“ 25.06.2014 FüAK „Territoriale Aufgaben der Bundeswehr “ 17.10.2014 Kreisverbindungskommando Herne, konzeptionelle Einsatzplanungen und Besuch der Polizeieinsatzzentrale (PEZ) 26.11.2014 FüAK „Territoriale Aufgaben der Bundeswehr “ 05.02.2015 Landeskommando Hamburg „Maßnahmen bei Terroranschlägen“ 07.04.2015 FüAK Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst, Podiumsdiskussion 10.06.2015 FüAK „Territoriale Aufgaben der Bundeswehr “ 22.04.2016 FüAK „Ausbildungsmodul Terroranschlag und Maritime Bedrohungslage “ 15.06.2016 FüAK „Territoriale Aufgaben der Bundeswehr “ Darüber hinaus hat die Wasserschutzpolizei (WSP) im Rahmen der bundeswehreigenen Aus- und Fortbildung bei der FüAK in Hamburg zu den Themen Hafensicherheit, Verhalten an Bord und Gefahrguttransportrecht durch Referenten unterstützt. Ferner wird durch das Polizeikommissariat 26 seit 2011 einmal jährlich eine Informationsveranstaltung für deutsche und internationale Offiziere an der FüAK durchgeführt. Die Informationsveranstaltung beinhaltet unter anderem Themen wie deutsches Führerscheinrecht , Verhalten bei Verkehrskontrollen, Verkehrsregeln, Meldewesen oder Aufbau der Polizei Hamburg. Finanzbehörde Jahr Thema Beteiligte Strukturen 30.11.2011 Informationsaustausch über die Personal - und Organisationsentwicklung in der Freien und Hansestadt Hamburg und der Finanzbehörde Führungskräfte und Dozenten der Führungsakademie der Bundeswehr. 9. Hat die Bundeswehr seit 2009 auf Anforderung der Freien und Hansestadt Hamburg Einsatzaufgaben in Amtshilfe übernommen? Wenn ja, wann, welche, bei welcher Gelegenheit? Bitte darstellen. Die Übersicht aller in der Freien und Hansestadt Hamburg seit 2009 durch die Bundeswehr übernommenen Aufgaben findet sich in der Anlage 2. Die in dieser unter Ziffer 1 aufgeführte Amtshilfe aus dem Jahr 2015 ist die erste formell beantragte Amtshilfe im erfragten Zeitraum. 10. Die Bundesregierung plant für den Herbst eine Stabsrahmenübung von Länderbehörden, Bundespolizei und Bundeswehr, bei der es nach ersten Äußerungen des Bundesverteidigungsministeriums um Verfahren, Meldewege, Abläufe, Informationswege und Alarmierungsketten gehen soll. Schon in den nächsten Wochen will das Ministerium gemeinsam mit den Innenministern von Bund und Ländern entscheiden, welche Einsatz- Szenarien genau geübt werden. Mehrere Bundesländer haben ihr Interesse an Beteiligung bekundet. Wie hat sich der Senat bisher in dieser Debatte positioniert? Der zuständigen Behörde sind entsprechende Erörterungen bekannt. Eine Positionierung ist erst möglich, wenn erkennbar ist, ob sich die Übung im Rahmen des rechtlich Zulässigen sowie des tatsächlich Realistischen bewegen soll. 11. Im Bundeswehr-Weißbuch heißt es: „Das Vorliegen eines besonders schweren Unglücksfalls kommt auch bei terroristischen Großlagen in Betracht.“ In diesem Falle könne die Bundeswehr „unter engen Voraussetzungen auch hoheitliche Aufgaben unter Inanspruchnahme von Eingriffs - und Zwangsbefugnissen wahrnehmen“. Drucksache 21/5539 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 a. Ist dem Senat die geltende Definition einer „terroristischen Großlage “ bekannt? Wenn ja, wie lautet sie? Wenn nein, warum nicht? Eine allgemeinverbindliche Definition der „terroristischen Großlage“ ist dem Senat nicht bekannt. b. Welche Eingriffs- und Zwangsbefugnisse könnte die Bundeswehr unter den entsprechenden Voraussetzungen wahrnehmen und wie schlägt sich das in den existierenden Notfallplanungen nieder? Siehe Bundesverfassungsgericht, Plenarentscheidung vom 3. Juli 2012 – 2 PBvU 1/11). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5539 7 Anlage 1 Voll- und Stabsrahmenübungen mit Beteiligung der Bundeswehr Jahr Art der Übung Übungsziel Beteiligte Organisationen Anzahl Kräfte/ Einrichtungen der Bundeswehr Mittel/ Fähigkeiten der Bundeswehr Aufgabenstellung der Bundeswehr Anzahl Bundes - wehr- Reservisten 2016 Vollübung Flugunfallübung 18.06.2016 Erprobung der bestehenden Planungen und Strukturen zur Gefahrenabwehr und Schadensbeseitigung bei Flugunfällen Behörde für Inneres und Sport (BIS) (Zentraler Katastrophendienststab (ZKD), Polizei, Feuerwehr ), Behörde für Wirtschaft Verkehr und Innovation (BWVI), Airbus, Flughafengesellschaft Hamburg (FHG), Bezirksamt Hamburg –Mitte (HH-Mitte), Bundeswehr, Zoll, Johanniter Unfallhilfe (JUH), Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und weitere 1 Notarzt, 1 Fahrer Notarzteinsatz -fahrzeug Sanitätsdienst , notärztliche Versorgung, Kommunikationswege nicht bekannt 2015 Vollübung Deichverteidigung 20.03.2015 Übung eines Sturmfluteinsatzes , Sicherung der Deiche BIS (ZKD, Feuerwehr), Bezirksämter (Harburg, HH-Mitte, Bergedorf), Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer (LSBG), Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), Bundeswehr 15-30 Kräfte der Regionalen Sicherungs - und Unterstützungskräfte (RSU) Personal- und Transportkapa -zitäten Sicherung von Deichschäden nach Anleitung durch Deichfachkräfte nicht bekannt 2014 Stabsrahmenübung Sturmflut und Evakuierung Kranken -haus Groß Sand 15.11.2014 Übung und Umsetzen bestehender Planungen in Echtzeit BIS (ZKD, Polizei, Feuerwehr ) Bezirksämter (HH-Mitte, Altona, Harburg , Bergedorf ) Bundeswehr , Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), Krankenhausein -satzleitung Groß Sand, LSBG, Deichwacht Hamburg, BWVI, Hamburg Port Authority (HPA) und weitere 2 Fachberater LKdo HH Fachliche Beratung Fachliche Beratung nicht bekannt 2013 Vollübung BOSEx1 gemeinsam mit Flugunfallübung 14.09.2013 Brandbekämpfung Personenrettung und - versorgung, Kommunikation BIS (ZKD, Polizei, Feuerwehr ) Freiwillige Feuerwehr , Airbus, FHG, Bundeswehr, Zoll, JUH, THW, Malteser Hilfsdienst (MHD), DRK, Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft (DLRG)und weitere ca. 50 Soldaten Personal- und Materialtransport Aufbau und Betrieb eines fiktiven Übungskranken -hauses, Sanitätsdienst -liche Versorgung, Versorgung der Einsatzkräfte nicht bekannt 1 BOSEx= Behörden- und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Exercise. Drucksache 21/5539 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Jahr Art der Übung Übungsziel Beteiligte Organisationen Anzahl Kräfte/ Einrichtungen der Bundeswehr Mittel/ Fähigkeiten der Bundeswehr Aufgabenstellung der Bundeswehr Anzahl Bundes - wehr- Reservisten 2013 Vollübung Deichverteidigung 01.11.2013 Übung eines Sturmfluteinsatzes , Sicherung der Deiche BIS (ZKD, Feuerwehr), Bezirksämter (Harburg, HH-Mitte, Bergedorf), LSBG, THW, Bundeswehr 15-30 Kräfte der RSU Personal- und Transportkapazität Sicherung von Deichschäden nach Anleitung durch Deichfachkräfte nicht bekannt 2012 Vollübung Deichverteidigung 16.11.2012 Übung eines Sturmfluteinsatzes , Sicherung der Deiche BIS (ZKD, Feuerwehr), Bezirksämter (Harburg, HH-Mitte, Bergedorf), LSBG, THW, Bundeswehr 15-30 Kräfte der RSU Personal- und Transportkapazität Sicherung von Deichschäden nach Anleitung durch Deichfachkräfte nicht bekannt Vollübung Flugunfallübung 03.11.2012 Erprobung der bestehenden Planungen und Strukturen zur Gefahrenabwehr und Schadensbeseitigung bei Flugunfällen BIS (ZKD, Polizei, Feuerwehr ), BWVI, FHG, Bezirksamt HH-Mitte, Bundeswehr, Zoll, JUH, DRK und weitere 24 Übungsdarsteller der Helmut-Schmidt- Universität entfällt entfällt nicht bekannt Vollübung Sturmflut 2 2011 Stabsrahmenübung „Terrorschlag 2011“ 24.10.2011 Überprüfung der strategischen Entscheidungs - prozesse und Kommunikati - onsstrukturen BIS Führungs- und Einsatzzentrum (FEZ) Bundeswehr Fachberater LKdo HH Fachliche Beratung Fachliche Beratung nicht bekannt 2011 Vollübung Deichverteidigung 21.10.2011 Übung eines Sturmfluteinsatzes , Sicherung der Deiche BIS (ZKD, Feuerwehr), Bezirksämter (Harburg, HH-Mitte, Bergedorf), LSBG, THW, Bundeswehr 15-30 Kräfte RSU Personal- und Transportkapazität Sicherung von Deichschäden nach Anleitung durch Deichfachkräfte nicht bekannt 2 Unterlagen sind nicht mehr recherchierbar. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5539 9 Jahr Art der Übung Übungsziel Beteiligte Organisationen Anzahl Kräfte/ Einrichtungen der Bundeswehr Mittel/ Fähigkeiten der Bundeswehr Aufgabenstellung der Bundeswehr Anzahl Bundes - wehr- Reservisten 2010 Stabsrahmenübung Planübung „Klarer Kiel Hamburg 2010“ 02.12.2010 Anwendung /Vertief ung der Grundlagen der Stabsarbeit , Stabszusammen - arbeit, Krisenkommu - nikation BIS (ZKD), Bundeswehr und weitere Fachberater LKdo HH Fachliche Beratung Fachliche Beratung nicht bekannt Vollübung Deichverteidigung 06.11.2010 Übung eines Sturmfluteinsatzes , Sicherung der Deiche BIS (ZKD, Feuerwehr), Bezirksämter (Harburg, HH-Mitte, Bergedorf), LSBG, THW, Bundeswehr und weitere 15-30 Kräfte RSU Personal- und Transportkapazität Sicherung von Deichschäden nach Anleitung durch Deichfachkräfte nicht bekannt 2009 Vollübung Deichverteidigung 06.11.2009 Übung eines Sturmfluteinsatzes , Sicherung der Deiche BIS (ZKD, Feuerwehr), Bezirksämter (Harburg, HH-Mitte, Bergedorf), LSBG, THW, Bundeswehr und weitere 15-30 Kräfte RSU Personal- und Transportkapazität Sicherung von Deichschäden nach Anleitung durch Deichfachkräfte nicht bekannt Stabsrahmenübung Sturmflutübung „Blanker Hans“ 05.09.2009 Erprobung der bestehenden Planungen und Strukturen zur Gefahrenabwehr bei Sturmfluten BIS (ZKD, Polizei, Feuerwehr ), Bundeswehr, Zoll, Bezirksämter (Altona , Mitte, Harburg, Bergedorf) und weitere 2 Fachberater LKdo HH Fachliche Beratung Fachliche Beratung nicht bekannt Drucksache 21/5539 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Anlage 2 Übersicht der im Rahmen der Amtshilfe übernommenen Aufgaben der Bundeswehr für die Stadt Hamburg Nr. Zeitraum/ Datum Art der Amtshilfe Ort der Amtshilfe Anlass 1 07.08.2015 - 30.06.2016 Technische Unterstützung beim Aufbau und der Bereitstellung von Zelten und Betten Zentrale Erstaufnahme (ZEA) Ohlstedter Platz 32 Flüchtlingshilfe 2 11.09.20153 - Ende November 2015 Technische Unterstützung im Rahmen der Kontingentes „Helfende Hände“ und „Schnelle Unterstützungskräfte “ Hamburger Stadtgebiet Flüchtlingshilfe 3 11.09.2016 - 21.09.2015 Technische Unterstützung bei der Ertüchtigung eines Bürgerhauses zur kurzfristigen Unterbringung von Flüchtlingen Doormannsweg 12, (Hamburg Haus) Flüchtlingshilfe 4 11.09.2015 - Ende 2016 Unterbringung von Flüchtlingen auf Liegenschaften der Bundeswehr Reichspräsident- Ebert-Kaserne, Gebäude 48 Flüchtlingshilfe 5 14.09.2015 - Ende 2016 Unterbringung von Flüchtlingen auf Liegenschaften der Bundeswehr Blomkamp 61, Generalleutnant -Graf-von- Baudessin- Kaserne (GBK), Sporthalle Flüchtlingshilfe 6 14.09.2015 - bis auf Weiteres 4 Unterbringung von Flüchtlingen auf Liegenschaften der Bundeswehr Reiherdamm 10 Flüchtlingshilfe 7 25.09.2015 - bis auf Weiteres 5 Unterbringung von Flüchtlingen auf Liegenschaften der Bundeswehr Blomkamp 61, GBK, Gebäude 25 Flüchtlingshilfe 8 25.09.2015 - 31.05.2016 Unterstützung bei der Allgemeinmedizinische Versorgung Blomkamp 61, GBK, Sporthalle Flüchtlingshilfe 9 30.09.2015 - 31.05.2016 Unterstützung bei der Allgemeinmedizinische Versorgung ZEA Oktaviostraße 96 Flüchtlingshilfe 10 15.10.2015 Technische Unterstützung beim Transport von Betten und Matratzen ZEA Albert-Einstein- Ring 1-3a und ZEA Schlacht-hofstraße 1/5 Flüchtlingshilfe 11 16.10.2015 - 26.02.2016 Unterstützung bei administrativen Aufgaben ZEA Harburger Poststraße 1 Flüchtlingshilfe 3 Zwischen dem 11.09.2015 und Ende November 2015 wurden verschiedene Technische Hilfeleistungen der Bundeswehr über den Amtshilfeantrag zum Kräftekontingent „Helfende Hände “, später „Schnelle Unterstützungskräfte“ (Nr. 2 der Anlage) an verschiedenen Orten zu unterschiedlichen Zeiten erbracht, ohne dass jeweils ein gesonderter Amtshilfeantrag durch die zuständige Behörde gestellt werden musste. Ab Ende November 2015 wurde dieses Verfahren durch die Bundeswehr verändert, in der Folge wurde für jede einzelne Unterstützungsleistung ein Amtshilfeantrag gesondert gestellt. 4 Die Gebäude werden inzwischen wieder durch die Bundeswehr genutzt. Das Ende der Belegung mit Flüchtlingen konnte aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit nicht recherchiert werden. 5 Siehe Fußnote 6. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5539 11 Behörde für Inneres und Sport Hamburg 11.08.2016 Amt für Innere Verwaltung und Planung Nr. Zeitraum/ Datum Art der Amtshilfe Ort der Amtshilfe Anlass 12 17.10.2015 - 31.10.2015 Unterstützung beim Betrieb von Flüchtlingsunterkünften ZEA Wendenstraße 162, ZEA Wiesendamm 2, ZEA Kieler Straße 433 Flüchtlingshilfe 13 2.11.2015 - 31.3.2016 Unterstützung bei der Dateneingabe in Erfassungsprogramme „Erstverteilung der Asylbegehrenden“ (EASY) und PaulaGO für das Einwohnerzentralamt Amsinckstraße 28 und Harburger Poststraße 1 Flüchtlingshilfe 14 22.11.2016 Technische Unterstützung bei der Einrichtung von Wohncontainern ZEA Schnackenburgallee 81a - 83 Flüchtlingshilfe 15 26.11.2016 Technische Unterstützung beim Aufbau von Betten ZEA Rugenbarg 126a Flüchtlingshilfe 16 26.11.2015 - 16.12.2015 Technische Unterstützung beim Aufbau einer ZEA ZEA Bargkoppelstieg 10 Flüchtlingshilfe 17 01.12.2015 - 31.05.2016 Medizinische Unterstützung durch eine Ärztin mit besonderen interkulturellen Kompetenzen Stadtgebiet, Einsatz durch das Gesundheitsamt Altona Flüchtlingshilfe 18 04.01.2016 - 08.01.2016 Technische Unterstützung beim Aufbau, Austausch und der Entsorgung von Betten ZEA Kurt-A.-Körber- Chaussee 83 Flüchtlingshilfe 19 19.01.2016 - 22.01.2016 Technische Unterstützung beim Abbau von Leichtzelten ZEA Schnackenburgallee 81a - 83 Flüchtlingshilfe 20 08.03.2016 Technische Unterstützung beim Aufbau von Bundeswehrzelten ZEA Ohlstedter Platz 32 Flüchtlingshilfe 21 06.06.2016 - 17.06.2016 Technische Unterstützung bei der Versetzung von Bundeswehrzelten ZEA Schnackenburgallee 81a - 83 Flüchtlingshilfe