BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/554 21. Wahlperiode 29.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding (FDP) vom 22.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Schuldenberge bleiben – Wann wird der Senat an die zukünftigen Generationen denken? Nach der Steuerschätzung im Mai 2015 steht fest, dass sich die Einnahmensituation von Hamburg weiter verbessert. Die Steuereinnahmen haben nun ein Niveau von 9,9 Milliarden Euro erreicht. Mehreinnahmen könnten für den Abbau des Schuldenberges in Hamburg genutzt werden. Zudem begünstigen Entlastungen durch den Bund und geringe Zinsbelastungen die Situation. Allerdings beginnt der rot-grüne Senat bisher nicht mit einer ernst gemeinten Haushaltskonsolidierung und die gewonnenen Spielräume werden nicht genutzt. Stattdessen ist der Haushalt zusätzlich durch 100 Millionen Mehrausgaben über fünf Jahre belastet. Echte Sparanstrengungen oder gar Vorgaben für Aufgabenkritik in den Behörden fehlen. Eine Schuldentilgung ist aber notwendig, um die Belastungen für die zukünftigen Generationen endlich zu verringern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hat sich der Haushaltsplan 2014 im Vergleich zu der Finanzplanung 2011 – 2015 (Drs. 20/1678) entwickelt, insbesondere in Bezug auf a. Steuereinnahmen, b. Zinsausgaben, c. Länderfinanzausgleich, d. Kostenübernahmen des Bundes? Siehe Anlage. Für Kostenübernahmen des Bundes werden in der Finanzplanung keine Detailwerte ausgewiesen. Im Übrigen siehe Drs. 21/355. 2. Nach Angaben im Koalitionsvertrag wird der Senat die Zinsersparnisse von 100 Millionen Euro im Zeitraum 2015 bis 2020 in erster Linie für die Finanzierung von Maßnahmen im Bereich Wissenschaft und Forschung, im Bereich Umwelt und Klimaschutz verwenden. Für welche konkreten Maßnahmen plant der Senat die eingesparten Zinsen bis 2020 zu verwenden ? Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 3. Nach der Steuerschätzung im Mai 2015 rechnet der Senat mit Mehreinnahmen in Höhe von 327 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Haushalts- und Finanzplanung. Wird der Senat die Steuermehreinnahmen ausschließlich zur Schuldentilgung verwenden? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/554 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde eine eigene Sensitivitätsanalyse der Ausgabenstruktur auf Basis des Haushaltsplans 2015/2016 für den Hamburger Haushalt bis 2018 vorgenommen, in Bezug auf a. Personalausgaben, b. gesetzliche Leistungen, c. Zinsen, d. andere Ausgaben? Wenn ja, welche Abweichungen zu den bisherigen Haushaltsplanungen können daraus generiert werden (bitte genau darstellen) und wann wird die Bürgerschaft darüber in Kenntnis gesetzt? Wenn nein, warum nicht (bitte genau begründen) und hat der Senat in anderen Analysen externe Faktoren bei der Ausgabenentwicklung mit welchem Ergebnis berücksichtigt? Die Haushalts- und Finanzplanung orientiert sich nicht an aktuellen Steuerschätzungen , sondern am langfristigen Trend der Steuereinnahmen beziehungsweise Steuererträge . Das Finanzkonzept des Senats mit einer konsequenten Ausgabenbegrenzung hat im Jahr 2014 zu einem Überschuss im Gesamthaushalt von rund 400 Millionen Euro geführt, der weitestgehend zur Tilgung alter Schulden eingesetzt wurde beziehungsweise wird (siehe Drs. 21/355). Nach Einschätzung der Finanzbehörde sind derzeit keine hinreichend belastbaren Prognosen zum tatsächlichen Haushaltsergebnis des Jahres 2015 möglich. Externe (Risiko-)Faktoren werden bei der Haushalts - und Finanzplanung berücksichtigt (siehe Drs. 20/13000). Insofern werden unterjährig keine gesonderten Sensitivitätsanalysen vorgenommen. Im Rahmen des Quartalsberichtswesens wird die Bürgerschaft regelmäßig über den aktuellen Bewirtschaftungsstand und den Zielerreichungsgrad informiert (siehe Drs. 21/521). 5. Verändernde Zinssätze haben direkte Auswirkungen auf die Ausgaben. Wie reagiert der Senat auf einen Anstieg des Zinsniveaus beziehungsweise hat er dazu Überlegungen angestellt? 6. Welche finanziellen Mittel wird der Senat in den nächsten Jahren bis 2018 für die Tilgung der Nettokredite und damit für den Abbau der Neuverschuldung verwenden? Der Senat hat einen möglichen Anstieg des Zinsniveaus in seinen Planungen bis 2018 durch eine auf dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht beruhende langfristige Zinsaufwandsplanung berücksichtigt. Im Übrigen siehe Drs. 20/13000. Tabelle 2: Gesamteinnahmen und -ausgaben 2014 - Fassung B a) b) Stand: 13. Kassenlauf Einnahme- / Ausgabeart in % in Mio. EUR in % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1. Hamburg verbleibende Steuern 9.489,4 9.456,7 9.858,6 401,9 4,2% 369,2 3,9% 1.1 Steuern vor Finanzausgleich 9.804,4 9.641,7 9.889,4 247,7 2,6% 85,1 0,9% 2. Übrige laufende Einnahmen 1.826,4 1.987,5 2.308,3 320,8 16,1% 481,8 26,4% 3. Bereinigte Betriebseinnahmen 11.315,8 11.444,2 12.166,8 722,6 6,3% 851,0 7,5% 4. Spezielle Investitionseinnahmen 113,2 86,0 133,0 46,9 54,5% 19,7 17,4% 5. Ber. Gesamteinnahmen 11.429,0 11.530,2 12.299,8 769,5 6,7% 870,8 7,6% 6. Finanzausgleich (abzuführende Steuerein.) 315,0 185,0 30,9 -154,1 -83,3% -284,1 7. Entnahmen aus Rücklagen / Stöcken 185,8 94,3 7,4 -86,9 -92,1% -178,4 7.1 davon: Entnahmen aus Stöcken 70,0 0,0 0,0 0,0 -70,0 7.2 davon: Entnahmen aus Rücklagen 115,8 94,3 7,4 -86,9 -92,1% -108,4 8. Mobilisierung von Vermögenspositionen 0,0 5,5 5,5 0,0 0,3% 5,5 9. Haushaltstechnische Verrechnungen 9,8 10,0 10,8 0,8 7,7% 1,0 10. Krediteinnahmen 300,0 300,0 0,0 -300,0 -300,0 11. Gesamteinnahmen 12.239,6 12.125,1 12.354,3 229,3 1,9% 114,7 0,9% 12. Personalausgaben insgesamt 3.798,6 3.808,0 3.860,4 52,3 1,4% 61,8 1,6% 12.1 davon: Aktivbereich 2.481,6 2.541,1 2.559,7 18,6 0,7% 78,1 3,1% 12.2 davon: Versorgungsbereich 1.317,0 1.266,9 1.300,7 33,7 2,7% -16,3 -1,2% 13. Zinsen 1.090,5 841,1 698,9 -142,3 -16,9% -391,6 -35,9% 14. Tilgung öffentlicher Bereich 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0% 0,0 5,0% 15. Schuldendiensthilfen 103,9 101,2 37,5 -63,7 -62,9% -66,4 -63,9% 16. Sach- und Fachausgaben 5.974,8 6.086,1 6.424,7 338,7 5,6% 450,0 7,5% 17. Globale Mehrausgaben 50,0 132,5 0,0 -132,5 -1,0 -50,0 18. Ber. Betriebsausgaben 11.017,8 10.969,0 11.021,6 52,6 0,5% 3,8 0,0% 19. Investitionen 870,0 920,5 855,9 -64,5 -7,0% -14,1 -1,6% 20. Ber. Gesamtausgaben 11.887,8 11.889,5 11.877,5 -11,9 -0,1% -10,3 -0,1% 21. Finanzausgleich (Hamburger Zahlungen) 315,0 185,0 30,9 -154,1 -83,3% -284,1 22. Zuführung an Rücklagen 36,6 50,6 47,8 -2,8 -5,4% 11,2 30,7% 23. Haushaltstechnische Verrechnungen 0,2 0,0 0,3 0,3 0,1 24. Deckung von Fehlbeträgen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 25. Schuldentilgung am Kreditmarkt 0,0 0,0 397,8 397,8 397,8 26. Gesamtausgaben 12.239,6 12.125,1 12.354,3 229,3 1,9% 114,7 0,9% 27. Überschuss bzw. Fehlbetrag 0,0 0,0 0,0 28. Finanzierungssaldo -458,8 -359,2 422,3 28.1 davon: Betriebshaushalt 298,0 475,2 1.145,3 28.2 davon: Investitionen -756,8 -834,4 -723,0 a) Differenzen in den Summen durch Runden der Einzelwerte b) Zu den Unterschieden zwischen Fassung A und B vergleiche Finanzbericht 2013/2014, S. 19 c) Haushaltsplan gem. Bürgerschaftsbeschluss inkl. von der Bürgerschaft beschlossener Nachbewilligungen. vorl. Ist Jan.-Dez. 2014 fortgeschr. HH-Plan 2014 c) Finanzplanung 2014 Drs.20/1678 in Mio. EUR Abweichung Ist zu fort. Plan 5-/-4 Abweichung Ist zu Finanzplanung 5-/-3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/554 3 Anlage 554ska_Text 554ska_Anlage