BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5541 21. Wahlperiode 16.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 09.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Notfallzuführungen in Harburg – Wird die HELIOS Mariahilf Klinik von Rettungs- und Notarztwagen absichtlich seltener angefahren? Laut des aktuellen Krankenhausplans sind mit der Asklepios Klinik Harburg und der HELIOS Mariahilf Klinik Hamburg zwei Krankenhäuser für die klinische Krankenversorgung im Bezirk Harburg zuständig. Wie bekannt wurde, haben sich die Zahlen der Notfallzuführungen, also der Einlieferungen von Notfallpatienten in Krankenhäuser mit einem Rettungs- oder Notarztwagen, im Vergleich der beiden Harburger Kliniken in den vergangenen Jahren auffallend unterschiedlich entwickelt. Während die Notaufnahme der Asklepios Klinik Harburg von den Rettungs- und Notdienstfahrzeugen offensichtlich prioritär angefahren wurde und die Zahl der Notfallzuführungen stark angestiegen ist, ist die Zahl der Notfallzuführungen bei der HELIOS Mariahilf Klinik stark rückläufig. Die Notfallzuführungen werden in Harburg in der Regel von der Hamburger Feuerwehr, aber zu einem gewissen Teil auch von Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) vorgenommen. Offensichtlich sind es die Einsatzfahrzeuge der Hamburger Feuerwehr, die direkt der Innenbehörde untersteht, die die Asklepios Klinik in Harburg bevorzugen. Die Geschäftsleitung des Helioskrankenhauses Mariahilf ist über den deutlichen Rückgang von Notfallzuführungen besorgt, sodass es Überlegung gibt, die Notaufnahme zu reduzieren oder gar komplett einzustellen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hat sich die Anzahl der Notfallzuführungen seit 2011 in Harburg entwickelt und wie verteilten sich die Notfallzuführungen jeweils auf die beiden Harburger Kliniken? Bitte um Angabe der jährlichen Gesamtzahlen , der Verteilung auf beide Kliniken sowie der Aufschlüsselung nach den einzelnen Rettungsdiensten der Hamburger Feuerwehr, des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) und gegebenenfalls weiterer Anbieter. Krankenhaus 2014 2015 1.1.– 31.07.2016 Asklepios Klinik Harburg 12.964 13.013 7.754 HELIOS Mariahilf Klinik Hamburg 4.359 5.374 3.160 Gesamt 17.463 19.137 11.436 Drucksache 21/5541 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2014 ADAC ASB Feuerwehr Bundeswehr DRK JUH MHD Asklepios Harburg 59 17 8.713 130 4.260 0 2 HELIOS Mariahilf 5 2 3.481 11 783 0 0 2015 ADAC ASB Feuerwehr Bundeswehr DRK JUH MHD Asklepios Harburg 51 26 9.132 147 4.350 0 0 HELIOS Mariahilf 3 0 4.511 17 900 0 0 2016 (1.1.– 31.07.) ADAC ASB Feuerwehr Bundeswehr DRK JUH MHD Asklepios Harburg 22 17 5.478 152 2.543 1 3 HELIOS Mariahilf 3 1 2.638 14 564 0 0 Darüber hinaus und für die Jahre 2011 bis 2013 siehe Drs. 20/13671. 2. Welche Ursachen liegen nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde der unter 1. erfragten Entwicklung der Notfallzuführungen seit 2011 in Harburg zugrunde? 3. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Entwicklung und die Ist-Situation der Notfallzuführungen an den beiden Krankenhäusern in Harburg? Die Zahl der Notfallzuführungen in Hamburger Krankenhäusern ist in den vergangenen Jahren insgesamt weiter gestiegen. Aus Sicht der zuständigen Behörde hat sich die Zahl der Notfallzuführungen in die beiden Harburger Krankenhäuser in den vergangenen Jahren entsprechend deren Leistungsangebot entwickelt. 4. Wie lautet der entsprechende Passus im Hamburgischen Rettungsdienstgesetz (HmbRDG), nach welchem die Notfallzuführung an ein Krankenhaus durch die Rettungsdienste erfolgen soll? Hat sich an diesem Passus seit 2014 etwas geändert? 5. Aus welchen Gründen kann in der Praxis von der im HmbRDG vorgeschriebenen Regelung bezüglich der Notfallzuführungen abgewichen werden und wie oft ist dies seit 2011 im Bezirk Harburg vorgekommen? Bitte jahresweise unter Angabe des Grundes aufschlüsseln. 6. Gibt es zusätzliche Vorgaben beziehungsweise Weisungen für Rettungsund Notarztfahrzeuge, die von der zuständigen Behörde ausgegeben werden können? Wenn ja, welche sind in den letzten Jahren erlassen worden? Wenn nein, wie kann es dennoch zu einem Ungleichwicht bei den Anfahrten zu den Notaufnahmen der Krankenhäuser kommen? 7. Der Rettungsdienst der Hamburger Feuerwehr untersteht der öffentlichen Hand. Welche Behörde ist im Fall der Notfallzuführungen weisungsbefugt ? Welche Weisungen hat der Rettungsdienst der Hamburger Feuerwehr in den letzten Jahren von der weisungsbefugten Behörde erhalten? 8. Ist es im Interesse des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde , in Harburg nur noch eine Notaufnahme an einem der beiden Krankenhäuser vorzuhalten? Wenn ja, warum? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5541 3 Wenn nein, was gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zum Erhalt beider Notaufnahmen zu tun? Siehe Drs. 20/13671.