BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5543 21. Wahlperiode 16.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 09.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Betreuung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge (II) In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs 21/1839 stellte der Senat im Oktober 2015 unter anderem in Aussicht, die Akquise und Begleitung privater Vormünder fördern zu wollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Benötigt ein/e Minderjährige/r einen Vormund, ist nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorrangig ein ehrenamtlicher Einzelvormund (auch Privatvormund genannt) zu bestellen. Steht ein solcher nicht zur Verfügung, können das Jugendamt als Amtsvormund, ein zur Führung von Vormundschaften und Pflegschaften zugelassener Verein oder ein berufsmäßig tätiger Einzelvormund bestellt werden. Das Jugendamt und der Verein übertragen die Ausübung der Aufgaben als Vormund auf einzelne ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gemäß § 55 Absatz 2 Satz 4 SGB VIII soll ein vollbeschäftigter Amtsvormund nicht mehr als 50 Mündel betreuen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Mündel werden derzeit von einem Amtsvormund durchschnittlich in Hamburg gesamt und in den jeweiligen betreuenden Stellen (FS 44, Bezirksämter et cetera) betreut? Siehe Drs. 21/5538. 2. Wie genau stellt sich die in Drs. 21/1839 in Aussicht gestellte Unterstützung dar? Welche Träger werden wie unterstützt? Welche Finanzmittel haben welche Träger 2015 und bisher 2016 dafür erhalten? 3. Wie viele Privatvormünder gibt es aktuell? Wie viele gab es zum 30. Juni 2014? Wie viele gab es zum 30. Juni 2015? Bitte nach Träger/Arbeitgeber aufgeschlüsselt und gesamt angeben. Der Senat fördert drei freie Träger, die private Vormünder gewinnen, betreuen und schulen. Der Deutsche Kinderschutzbund e.V., der ausschließlich private Vormundschaften betreut, hat hierfür 81.219,42 Euro im Jahr 2015 und 140.998,72 Euro im Jahr 2016 an Zuwendungsmitteln erhalten. Zwei weitere Vereine sind sowohl in der Betreuung privater Vormünder als auch in der Führung eigener Vormundschaften (Vereinsvormundschaften) aktiv. Der Diakonieverein Vormundschaften hat 92.100,43 Euro im Jahr 2015 und 103.294,98 Euro im Jahr 2016 (jeweils insgesamt für Privatund Vereinsvormundschaften) an Zuwendungen erhalten. Der Träger Beschäftigung und Bildung e.V. hat 203.080,22 Euro im Jahr 2015 (für Vereinsvormundschaften) und 292.173,10 Euro im Jahr 2016 (insgesamt für Privat- und Vereinsvormundschaften) an Zuwendungen erhalten. Drucksache 21/5543 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Übrigen siehe Drs. 21/5538. 4. Wie viele Amtsvormünder in welchen Behörden gibt es aktuell und gab es zum 30. Juni 2015 in Hamburg? Bitte nach Behörde/Abteilung und gesamt angeben. Dienststelle Zahl der Amtsvormünder (Vollzeitpersonalstellen ) zum 30.06.2015 aktuell Bezirksamt Hamburg-Mitte* 19,8 15,05 Bezirksamt Altona 9,77 8,77 Bezirksamt Eimsbüttel 11,25 10 Bezirksamt Hamburg-Nord 15,16 13,91 Bezirksamt Wandsbek 16,51 16,1 Bezirksamt Bergedorf 5,64 5,82 Bezirksamt Harburg1 11,75 11,75 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration , FS 44 8,9 17,3 * 4,5 zusätzliche VZÄ ab 01.11.2016 5. Wie wird die Unabhängigkeit der Amtsvormünder sichergestellt? Die Unabhängigkeit der Amtsvormünder bezieht sich auf die Wahrnehmung der persönlichen Angelegenheiten ihrer Mündel. Sie ist im Wesentlichen dadurch gesichert, dass es organisatorisch und funktional eine Trennung zwischen dem arbeitsprozessualen Leistungsbereich und der Wahrnehmung der sorgerechtlichen Befugnisse gibt und die Amtsvormünder insoweit ausschließlich als Interessenvertretung der Mündel agieren. In Bezug auf die Wahrnehmung des Sorgerechts sind sie im Einzelfall keinen Weisungen des Arbeitgebers unterworfen. Lediglich das Familiengericht, dem die Aufsicht über die Führung der Vormundschaft obliegt, ist befugt, bei Pflichtwidrigkeiten dem Vormund Gebote oder Verbote zu erteilen. 1 In Harburg nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben der Führung von Vormundschaften und Pflegschaften weitere Aufgaben – in der Beratung, als Beistand und als Urkundsperson – wahr.