BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5546 21. Wahlperiode 16.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 09.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Bebauung von Landschaftsschutzgebieten mit Hinblick auf Luftreinhaltung „Das Verwaltungsgericht gibt der Stadt Hamburg bis Ende Juni 2017 Zeit, einen neuen Luftreinhalteplan aufzustellen. Den Antrag des BUND auf ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro, weil der Plan nicht schon 2016 vorliegt , weist das Gericht damit zurück. Nun würde der Stadt ein halbiertes Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro erst dann drohen, wenn die Frist nicht eingehalten wird.“1 Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird nach Presseberichterstattung durch die Freie und Hansestadt Hamburg angefochten.2 Dennoch erklärt Senator Kerstan, es würde derzeit mit Hochdruck am neuen Luftreinhalteplan gearbeitet werden. „Wir haben das Ziel, diesen so rasch wie möglich vorzulegen.“3 Die Freie und Hansestadt Hamburg wurde bereits im Jahr 2015 wegen zu hoher Stickoxid-Werte in der Luft verklagt. Spätestens seit dieser Zeit sollten der Senat und die zuständige Behörde die gesundheitsschädigende Unterlassung ernst nehmen. Dennoch wollte der Senat den überarbeiteten Luftreinhalteplan ursprünglich erst im Jahr 2018 vorlegen. Besonders aktuell ist, dass im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung „mit Perspektive Wohnen“ auch Landschaftsschutzgebiete als Standorte vorgesehen sind. Da es sich hier nicht um temporäre Bauten handeln würde, hätte die Bebauung auch permanenten Einfluss auf das Stadtklima und würde die Belüftung der Umgebung behindern. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: 1. Wurden (Teil-)Konzepte zur Luftreinhaltung erstellt, welche bereits Anwendung finden? Wenn ja, welche und beinhalten diese Konzepte auch die Kaltluftleitbahnen , die in der „Stadtklimatischen Bestandsaufnahme und Bewertung für das Landschaftsprogramm Hamburg – Klimaanalyse und Klimawandelszenario 2050“ verzeichnet sind? 1 http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/6585252/2016-07-21-bue-luftreinhalteplan/. 2 http://www.welt.de/regionales/hamburg/article157501286/Senat-ficht-Urteil-zum- Luftreinhalteplan-an.html. 3 http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/6585252/2016-07-21-bue-luftreinhalteplan/. Drucksache 21/5546 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Falls ja, welche Wichtigkeit wurde diesen im Konzept zugeordnet? Wenn nein, warum nicht? Derzeit wird der Luftreinhalteplan für Hamburg fortgeschrieben. Ebenso wird das Landschaftsprogramm Hamburg aktualisiert, um die Darstellung von Kaltluftleitbahnen dort zu verankern. Die Darstellungen des Landschaftsprogramms sind abwägungserhebliche Planungshinweise, die auf den nachfolgenden Planungsebenen fachlich zu vertiefen sind. 2. Welche Flächen in LSG werden im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung als mögliche Standorte mit welcher jeweiligen Größe vorgesehen? - Duvenacker im Bezirk Eimsbüttel (circa 1,25 ha) - Poppenbütteler Berg/Ohlendieck im Bezirk Wandsbek (circa 8 ha) - Poppenbütteler Weg/Rehagen im Bezirk Wandsbek (circa 3,3 ha) - Haferblöcken-Ost im Bezirk Hamburg-Mitte (circa 11,6 ha) 3. Wo und bis wann werden Ausgleichsflächen für die unter 2. vorgesehenen Flächen geschaffen? Die Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie die Festlegung von erforderlichen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erfolgen in den Planverfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Umsetzung soll jeweils in engem Zusammenhang mit der Umsetzung der baulichen Maßnahmen und der Schaffung des Planrechts erfolgen. 4. Wie will der Senat die Stickstoffdioxidbelastung rund um die A 24 verringern , wenn er zeitgleich eine Fläche mit hoher Wirksamkeit für den Luftaustausch für dieses Areal bebaut? Dem Bauvorhaben Haferblöcken-Ost (Bebauungsplanentwurf Billstedt 113) stehen Aspekte der Luftreinhaltung nicht entgegen, da Überschreitungen der Stickoxidgrenzwerte der 39. BImSchV entlang der A 24 im Bereich des Bebauungsplans nicht zu erwarten sind. 5. Wieso erschwert sich der Senat die Aufgabe der Luftreinhaltung durch die Bebauung von wichtigen Kaltluftleitbahnen, hier insbesondere die Flächen „östlich Haferblöcken“ in Billstedt und „Am Rehhagen“ in Hummelsbüttel ? Die genannten Baugebiete liegen am Rand von größeren Kaltluftentstehungsgebieten. Im Zuge der laufenden Planung ist bei der Ausgestaltung der Bebauung der Aspekt des Luftaustauschs zwischen diesen Kaltluftentstehungsgebieten und angrenzenden Siedlungsgebieten zu berücksichtigen.