BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5548 21. Wahlperiode 16.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 10.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Aktueller Stand bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen (2) Seit dem Jahresbeginn ist die Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen wieder deutlich angestiegen. In seiner Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/4597 hatte der Senat ausgeführt, dass für eine schnellere Bearbeitungsdauer im zweiten Halbjahr die kurzfristige Nachbesetzung vakanter Stellen erforderlich sei. Gemäß der aktuellen telefonischen Bandansage des ZPD beträgt die Bearbeitungsdauer derzeit weiterhin „bis zu 20 Arbeitstage“, wobei es bis zum Zahlungsvorgang noch länger dauern kann. Ich frage den Senat: 1. Wie hoch war jeweils die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen im 2. Quartal 2016 sowie im ersten Halbjahr 2016? durchschnittliche Bearbeitungsdauer 2. Quartal 2016 14,2 Arbeitstage 1. HJ 2016 12,5 Arbeitstage 2. Wie viele Beihilfeanträge wurden insgesamt im 2. Quartal 2016 gestellt? 76.469 Anträge. 3. Bei wie vielen der im 2. Quartal 2016 gestellten Anträge lag die Bearbeitungsdauer bei mehr als 20 Arbeitstagen? Im 2. Quartal lag die Bearbeitungszeit bei 17.080 Festsetzungen bei mehr als 20 Arbeitstagen. 4. Wie hat sich die Rückstandsmenge in den einzelnen Monaten seit April 2016 jeweils verändert? Rückstandsmenge zum Monatsende 2016 – 04 15.891 2016 – 05 18.727 2016 – 06 15.478 2016 – 07 16.010 5. Welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen wird in den kommenden Monaten sowie für das Gesamtjahr 2016 erwartet? Nach den aktuellen Planungswerten wird eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von circa zehn Arbeitstagen für die zweite Jahreshälfte erwartet, sodass für das Gesamtjahr von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von unter zwölf Arbeitstagen ausgegangen wird. Drucksache 21/5548 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wie ist der Sachstand der Nachbesetzung vakanter Stellen in der Beihilfesachbearbeitung seit dem Zeitpunkt der Beantwortung der Drs. 21/4597? Sieben Stellen wurden am 18. Mai 2016 extern ausgeschrieben. Durch Fluktuation waren drei weitere Stellen zu besetzen. Darüber hinaus werden zwei frei werdende Stellen durch Nachwuchskräfte besetzt. Zeitpunkte für die insgesamt zwölf Stellenbesetzungen sind der 1.9. (vier Personen) und der 1. Oktober 2016 (acht Personen). 7. Wie viele Stellen in der Beihilfesachbearbeitung waren zum 31.12.2015 sowie zum 31.03. und 30.06.2016 jeweils aus welchen Gründen unbesetzt (bitte in VZÄ sowie als Anteil des planmäßigen Stellenbestandes angeben)? 31.12.2015 31.03.2016 30.06.2016 Stellen in VZÄ insgesamt 55,0 57,0 57,0 Vakante Stellen in VZÄ 6,5 8,00 9,3 Anteil der Vakanzen am planmäßigen Stellenbestande in der Beihilfesachbearbeitung 11,82% 14,04% 16, 32 % Der Grund für alle Vakanzen liegt in der geringen Bewerberresonanz auf zwei aufeinander folgende FHH-interne Stellenausschreibungen, die vollständige Stellenbesetzungen nicht zuließ. 8. In der Antwort auf Frage 10. der Drs. 21/4597 berichtet der Senat von technischen Problemen, die bei den Betroffenen zu einer zusätzlichen Verzögerung von zwei bis vier Arbeitstagen bei der Überweisung der Beihilfe führen. Sind diese technischen Probleme inzwischen behoben? Wenn nein, bis wann wird mit einer Lösung der Probleme gerechnet? Mit einer Behebung der Probleme ist bis Ende Oktober 2016 zu rechnen. 9. In welchem Umfang haben IT-Probleme und die Umsetzung des Projekts eBeihilfe im ersten Halbjahr 2016 zu besonderen Einschränkungen in der Bearbeitung von Beihilfeanträgen geführt? Zusätzlich zu den in der Antwort zu 8. genannten Einschränkungen traten im genannten Zeitraum keine IT-Probleme auf. Eine temporäre Unterstützung des Fachbereichs Beihilfe für das Projekt eBeihilfe in Höhe von 0,75 VK wirkte sich nur unerheblich auf die Bearbeitungssituation im Fachbereich Beihilfe aus.