BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/555 21. Wahlperiode 29.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 22.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Tempo 30 auf MetroBus-Linien Noch immer leiden die Hamburgerinnen und Hamburger an vielen Stellen der Stadt unter den Baumaßnahmen des ungeliebten Busbeschleunigungsprogramms . Auch unter dem rot-grünen Senat wird dieses kompromisslos fortgeführt , obwohl die GRÜNEN vor der Regierungsbeteiligung noch dessen sofortigen Stopp gefordert hatten. Im Rahmen der Diskussion über die Beschleunigung einzelner Buslinien taucht vor Ort immer wieder die Frage auf, unter welchen Bedingungen auch im Bereich der Streckenführung von MetroBus-Linien Tempo 30 zulässig ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In welchen Abschnitten der MetroBus-Linien in Hamburg gilt aktuell eine Tempobegrenzung auf 30 km/h? Bitte für alle MetroBus-Linien im gesamten Stadtgebiet die einzelnen Straßen und Straßenabschnitte nennen . 2. Wann und mit welcher Begründung wurden die unter 1. genannten Geschwindigkeitsbegrenzungen jeweils eingeführt beziehungsweise bei Einrichtung der Buslinie nicht abgeschafft? 3. Welche baulichen Veränderungen der Straßen wurden mit der Einführung der unter 1. genannten Geschwindigkeitsbegrenzung jeweils durch-geführt ? Im Sinne der Fragestellung können Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h als Tempo-30-Zonen, Tempo-30-Strecken aus Sicherheitsgründen (zum Beispiel „Tempo 30 vor Schulen“) oder aufgrund des baulichen Zustandes der Straße sowie temporär aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet sein. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden nicht geführt. Für die Beantwortung mussten daher die Straßen des genauen Linienwegs aller 22 Metrobuslinien mit den jeweiligen Straßenakten an den Polizeikommissariaten abgeglichen werden. In der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war nur eine Teilauswertung möglich, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt; siehe Anlage. Ein zusätzlicher Abgleich mit baulichen Veränderungen der Straßen war in der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Gab es für weitere Abschnitte der MetroBus-Strecken Anträge auf die Einführung von Tempo 30? Drucksache 21/555 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, für welche Abschnitte, mit welcher Begründung jeweils und aus welchen Gründen und von wem wurden diese jeweils abgelehnt? Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hatte mit ihren Drs. XX-3887 und XX-4062 für den Mühlenkamp im Verlaufe der MetroBus-Linien 6 und 25 die Prüfung von Tempo 30 und kurzfristige Einbeziehung des Mühlenkampes in die vorhandenen Tempo 30-Zonen gefordert. Dies wurde abgelehnt, da im Mühlenkamp die in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung im § 45, Absatz 1 bis 1e, XI. normierten, verbindlichen rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Tempo-30-Zone auch nach der geplanten Umgestaltung nicht gegeben sind. Die Bezirksversammlung Altona hatte mit Ihrer Drs. 20-0237 für die Bornheide im Verlaufe der MetroBus-Linien 3 und 21 im Bereich des Borncenters eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 gefordert in Analogie der Ausgestaltung in der Gründgensstraße . Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Gesamtsituation im Bereich des Borncenters nicht vergleichbar sei mit der Situation am Einkaufszentrum Steilshoop und insofern eine Analogie nicht gegeben sei. 5. Welche Kriterien spielen bei der Einrichtung von Tempo 30 auf Strecken der MetroBus-Linien eine Rolle und wie werden diese von wem gewichtet ? Wie wird dabei die Verkehrssicherheit gegen die Fahrzeiten der Busse abgewogen? Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zur Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Straßen oder Straßenstrecken erfolgen auf Grundlage des § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und unterliegen den Bestimmungen des § 45 Absatz 9 StVO. Somit ist eine entsprechende Anordnung nur aufgrund einer konkreten Gefahrenlage möglich, die sich beispielsweise in einer Verkehrsunfalllage abbildet. Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zur Einführung einer Tempo-30-Zone in Wohngebieten werden nach Prüfung im Einvernehmen mit der Gemeinde gemäß § 45 Absatz 1c StVO angeordnet. Einer besonderen Prüfung der Gefahrenlage nach § 45 Absatz 9 StVO bedarf es dabei nicht. Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Neben § 45 Absatz 9 StVO sind bei allen Planungen die Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu den §§ 39 – 43 von den zuständigen Behörden zu beachten . Danach ist der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/555 3 Anlage Linie M Tempo 30 Jahr der Einführung bzw. Anordnung Begründung 1 Bahnhof Altona (Busanlage ) – Museumstraße – Lobuschstraße – Klausstraße – Mottenburger Twiete – Eulenstraße - Bleickenallee 1982 Tempo 30 aus Sicherheitsgründen 1 Bleickenallee – Kepplerstraße – Arnoldstraße – Lobuschstraße – Museumstraße - Bahnhof Altona (Busanlage) 1882 Tempo 30 aus Sicherheitsgründen 1 Schenefelder Landstraße zwischen Sülldorfer Landstraße und Vörloh 1995 Tempo 30 vor Schulen 2 Bahnhof Altona (Busanlage ) bis Hahnenkamp 1984 Tempo 30 / Wohngebiet 2 Bahrenfelder Straße zwischen Völckerstraße und Gaußstraße 1984 Tempo 30 / Wohngebiet 3 Stresemannstraße zwischen Lerchenstraße und Holstenstraße 1991 Tempo 30 aus Sicherheitsgründen 3 Bornheide zwischen Brandstücken und Immenbusch 1995 Tempo 30 vor Schulen 3 Ausschläger Allee, 300 vor und nach der Einengung (Busschleuse) nicht bekannt Tempo 30 aus Sicherheitsgründen 4 Wildacker, Grenzacker, Heidacker, Baumacker, Dallbregen und Hellasweg 1985 Tempo 30 / Wohngebiet 4 Bundesstraße zwischen Kaiser-Friedrich-Ufer und Kippingstraße Sommer 2015 Tempo 30 vor Schulen 6 Semperstraße 1996 Tempo 30 vor Schulen 7 / 26 Gründgensstraße zwi- schen Cesar-Klein-Ring Zufahrt Ost und Zufahrt West 2015 Tempo 30 aus Sicherheitsgründen 8 Walddörferstraße zwischen Keßlersweg und Schwarzlosestraße 2013 Tempo 30 wegen Straßenschäden , Straßenbaubehördliche Anordnung durch den Bezirk 10 Bekkamp 51 – 59 1995 Tempo 30 vor Schulen 12 Mümmelmannsberg zwi- schen Autobahn A 1 und Kandinskyallee 1994 Tempo 30 vor Schulen 12 Felix-Jud-Ring bis Margit -Zinke-Straße- 1990 Tempo 30 / Wohngebiet 12 Am Langberg (West) zwischen Bergedorfer Straße und Kreuzung Heidhorst (nur Fahrtrichtung Bergedorf) 1987 Tempo 30 / Wohngebiet Drucksache 21/555 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Linie M Tempo 30 Jahr der Einführung bzw. Anordnung Begründung 12 Korachstraße 59 – 65 2013 Tempo 30 aus Sicherheitsgründen 13 Karl-Arnold-Ring zwischen Otto-BrennerStraße und Wendekehre 1984 Tempo 30 / Wohngebiet 13 Neuenfelder Straße zwischen Prassekstraße und Zur Guten Hoffnung 1994 Tempo 30 vor Schulen 13 Rotenhäuser Straße zwischen Rotenhäuser Damm und Veringstraße 1994 Tempo 30 / Wohngebiet 14 Beerentalweg zwischen Seestücken und Am Hohen Knäbel 1996 Tempo 30 aus Sicherheitsgründen 14 Moorstraße 2014 Tempo 30 bei Nacht (Lärmschutz ) 14 Winsener Straße zwischen Hohe Straße und Jägerstraße 2014 Tempo 30 bei Nacht (Lärmschutz ) 15 Altonaer Straße zwischen Bartelsstraße und Weidenallee 1994 Tempo 30 vor Schulen 15 S-Bahn Klein Flottbek – Alsterchaussee, Ottenser Marktplatz – Holländische Reihe - Bernadottestraße 1984 Tempo 30 / Wohngebiet 15 Emkendorfstraße/Agathe -LaschWeg /Roosensweg/Liebermannstraße bis Bernadottestraße 1995 Tempo 30 / Wohngebiet 15 Klein-FlottbekerWeg /Droysenstraße bis Hochrad/Ohnsorgweg 1983 Tempo 30 vor Schulen 21 Elbgaustraße zwischen Hausnummer 110 bis 112 (Bundesbahnunterführung ) 1976 Tempo 30 aus Sicherheitsgründen 21 Fahrenort- nur Kurvenbereich (Höhe Trebelstraße ) und Fahrenort /Schule 2006 Tempo 30 aus Sicherheitsgründen 21 Bornheide zwischen Brandstücken und Immenbusch 1995 Tempo 30 vor Schulen 21 Baron-Voght-Straße zwischen und zwischen Quellental und Elbchaussee 1989 Tempo 30 vor Schulen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/555 5 Linie M Tempo 30 Jahr der Einführung bzw. Anordnung Begründung 21 Baron-Vogt-Straße zwischen Ohnhorststraße und Jürgensallee 2007 Tempo 30 vor Schulen 22 Sülldorfer Kirchenweg zwischen Babendiekstraße und Siebenbuchen 1995 Tempo 30 vor Schulen 23 Hermannstal zwischen Vierbergen und Stengelestraße 1994 Tempo 30 vor Schulen 23 Rübenkamp zwischen Lauensteinstraße und Alte Wöhr 1997 Tempo 30 vor Schulen 24 Heestweg zwischen Boytinstraße und Doberaner Weg 1978 Tempo 30 vor Schulen 24 Nordlandweg zwischen Offenbachweg und Zellerstraße 1987 Tempo 30 aus Sicherheitsgründen 24 Wildschwanbrook Hausnummer 7bis 9 1986 Tempo 30 vor Schulen 24 Oldenfelder Straße zwischen Eggerskamp und Schulpfad 1995 Tempo 30 vor Schulen 25 Winterhuder Weg zwischen Herderstraße und Hofweg 1994 Tempo 30 vor Schulen 26/27 August-KrogmannStraße 101 bis Neusurenland 2004 Tempo 30 vor Schulen 26/27 Rahlstedter Weg zwischen Alter Zollweg und Berner Au 1994 Tempo 30 vor Schulen 27 Thomas-Mann-Straße zwischen Karlshöhe und Werfelring 1994 Tempo 30 vor Schulen