BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5551 21. Wahlperiode 16.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 10.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Schulformwechsel – Welchen Wert hat die Gymnasialempfehlung noch? Immer mehr Eltern melden ihre Kinder auch ohne Gymnasialempfehlung an Hamburgs Gymnasien an. Wie die Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/4273 ergab, besuchten im vergangenen Schuljahr 1.757 Schülerinnen und Schüler ohne Gymnasialempfehlung die fünfte Klasse eines Gymnasiums. Nach Ende des Schuljahres 2014/2015 mussten 688 Kinder nach der sechsten Klasse das Gymnasium verlassen, weil sie den Anforderungen nicht gewachsen waren. Ein Großteil von ihnen war von den Eltern ohne entsprechende Gymnasialempfehlung dorthin geschickt worden. Dies fügt nicht nur den Kindern einen seelischen Schaden zu, sondern führt auch zu erheblicher Unruhe und damit einhergehenden Qualitätsverlusten in den fünften und sechsten Klassen unserer Gymnasien. Dies ist sehr bedenklich. Darüber hinaus führt der später häufig notwendige Schulformwechsel jedes Jahr zu Problemen. Die potenziell aufnehmenden Stadtteilschulen werden vor große organisatorische Herausforderungen gestellt; Schulformwechsler kommen teilweise an der Schule ihrer Wahl wegen Überfüllung nicht unter, Ärger und Frustration sind vorgezeichnet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: A. Schulformwechsel 1. Wie viele Schulformwechsel vom Gymnasium auf eine Stadtteilschule gab es zum Schuljahr 2015/2016 in den einzelnen Jahrgangsstufen? Schulformwechsel von einem Gymnasium an eine staatliche Stadtteilschule im Schuljahr 2015/2016 nach Jahrgangsstufen* vorherige Jahrgangsstufe Anzahl Wechsel 5 88 6 662 7 50 8 94 9 93 10 215 11 105 12 43 Drucksache 21/5551 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 vorherige Jahrgangsstufe Anzahl Wechsel insgesamt 1.350 Quelle: Schuljahresstatistik 2015 * Ohne Schülerinnen und Schüler, die zuvor eine Basis- oder Internationale Vorbereitungsklasse besucht haben. Stadtteilschulen inklusive Doppelqualifizierender Bildungsgang. 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden an den einzelnen Gymnasien zum Schuljahr 2015/2016 in Klasse 6 abgeschult? Bitte unter Angabe des Namens der Schule, dem Sozialindex sowie der Anzahl der Schülerinnen und Schüler darstellen. Siehe Anlage 1. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit und ohne Gymnasialempfehlung sind zum Schuljahr 2015/2016 mit Ende der sechsten Klasse an eine Stadtteilschule abgeschult worden? Zum Schuljahr 2015/2016 wechselten 239 Schülerinnen und Schüler mit und 423 Schülerinnen und Schüler ohne Gymnasialempfehlung aus Jahrgangsstufe 6 von einem Gymnasium an eine staatliche Stadtteilschule. B. Klassenwiederholungen 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen wiederholten im Schuljahr 2015/2016 die Klasse? Bitte für alle Schulformen und Klassenstufen einzeln aufführen. Siehe Anlage 2. 5. Bei wie vielen dieser Wiederholer waren zuvor Maßnahmen im Rahmen von „Fördern statt Wiederholen“ veranlasst worden? Wenn möglich bitte nach Schulformen aufschlüsseln. Im Rahmen des jährlichen Monitorings wird erfasst, wie viele der Schülerinnen und Schüler, die im aktuellen Schuljahr die Klasse wiederholen, im Jahr zuvor an Lernfördermaßnahmen teilgenommen haben. Nicht alle Schulen haben fristgemäß zum Schuljahresende die Daten geliefert. Es liegen daher bisher keine vollständigen Daten zu dieser Frage vor. Unabhängig von den noch fehlenden Ergebnissen werden die bereits vorliegenden Ergebnisse aus den Schulen im Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) anschließend auf Vollständigkeit, Konsistenz und Korrektheit geprüft. Dazu ist ein Abgleich der Rückläufe, die Identifizierung von Inkonsistenzen und der fehlenden Angaben erforderlich. Die Rückkoppelungsgespräche mit den Schulen sind erst nach den Sommerferien möglich, wenn die Schulen für die entsprechenden Nachfragen wieder zur Verfügung stehen. Die Einsammlung der fehlenden Ergebnisse von den bis dahin säumigen Schulen und die anschließende Vereinheitlichung , Korrektur und Vervollständigung der Einzeldatensätze der Schulen zu einem Gesamtdatensatz wird erfahrungsgemäß mehrere Wochen dauern. Erst mit einem entsprechend aufbereiteten, qualitätsgesicherten Datensatz, der der zuständigen Behörde dann aller Voraussicht im letzten Quartal 2016 vorliegen wird, ist es möglich, die erfragten Anteile der Wiederholer, die an Lernfördermaßnahmen teilgenommen haben, zu berichten. 6. Im Vergleich dazu: In wie vielen Fällen konnten Wiederholungen durch derartige Fördermaßnahmen abgewendet werden, das heißt wurde das vereinbarte Lernziel im Wege der individuellen Förderung erreicht? Wenn möglich bitte nach Schulformen aufschlüsseln. Nach § 45 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) rücken Schülerinnen und Schüler zwischen den Jahrgangsstufen 1 bis 10 am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere Jahrgangsstufe ihrer Schulform auf. Das Nicht-Erreichen der nächsten Klassenstufe sieht das Hamburgische Schulgesetz nicht vor. Der zuständigen Behörde liegen daher keine Angaben zur Anzahl „drohender Wiederholungen“ vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5551 3 7. Welcher Gesamtbetrag wurde im relevanten Förderzeitraum, das heißt im Schuljahr 2014/2015, für die Fördermaßnahmen ausgegeben? Wenn möglich aufgegliedert nach Gymnasien und Stadtteilschulen angeben. Aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes wurden für das Schuljahr 2014/2015 folgende Beträge zugewiesen: Stadtteilschulen 2.318.455,60 Euro und Gymnasien 325.758,40 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/1328. 8. Wie viele Anträge auf Klassenwiederholungen gab es zum Schuljahreswechsel 2016/2017? Bitte nach Schulform, Klassenstufe und Gründen (gesundheitliche beziehungsweise schulische Gründe) differenzieren. 9. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? Bitte nach Schulform, Klassenstufe und Gründen (gesundheitliche/schulische Gründe) differenzieren . Wie viele Anträge wurden nicht bewilligt und wie viele wurden noch nicht beschieden? Zur Anzahl der Anträge nach Schulform und Klassenstufe siehe Drs. 21/5356. Antrags- und Entscheidungsgründe wurden im Schuljahr 2015/2016 erstmalig elektronisch erfasst. Die Auswertung der Antragsgründe ist noch nicht abgeschlossen. C. Wechsel vom Gymnasium in die Stadtteilschule in den Klassestufen 5 und 7 10. Wie viele der Schulformwechsler in Klasse 5 haben zuvor keine Gymnasialempfehlung erhalten? Zum Schuljahr 2015/2016 wechselten 64 Schülerinnen und Schüler ohne Gymnasialempfehlung aus der Jahrgangsstufe 5 von einem Gymnasium an eine staatliche Stadtteilschule. 11. Wie viele Anträge wurden aus jeweils welchem Grund in den einzelnen Klassenstufen genehmigt, wie viele nicht? Siehe Drs. 21/5356. In den erfragten Klassenstufen werden Anträge auf Schulformwechsel nach den Kriterien von § 42 HmbSG in der Regel genehmigt, sofern dem Wechsel nicht pädagogische Gründe im Wege stehen. Antrags- und Entscheidungsgründe werden nicht erfasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/3000. D. Wechsel von der Stadtteilschule auf das Gymnasium nach der sechsten Klasse 12. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten nach erfolgreichem Abschluss der sechsten Klasse einer Stadtteilschule zum Schuljahresbeginn 2015/2016 auf ein Gymnasium? Welches sind die abgebenden Stadtteilschulen, welches die jeweils aufnehmenden Gymnasien? 13. In wie vielen der vorgenannten Fälle lag bei Einschulung auf der Stadtteilschule eine beziehungsweise keine Gymnasialempfehlung vor? Siehe Anlage 3. Name der abgebenden Schule Sozialindex der abgebenden Schule Anzahl Wechsel Albert-Schweitzer-Gymnasium 6 5 Albrecht-Thaer-Gymnasium 5 17 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 5 13 Alsterring Gymnasium n.v. 1 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium 5 2 Charlotte-Paulsen-Gymnasium 5 13 Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium 5 5 Friedrich-Ebert-Gymnasium 5 20 Goethe-Gymnasium 4 25 Gymnasium Allee 4 30 Gymnasium Allermöhe 4 24 Gymnasium Alstertal 5 7 Gymnasium Altona 5 10 Gymnasium Blankenese 6 2 Gymnasium Bondenwald 6 7 Gymnasium Bornbrook 4 28 Gymnasium Buckhorn 6 4 Gymnasium Corveystraße 5 6 Gymnasium Dörpsweg 5 12 Gymnasium Eppendorf 6 5 Gymnasium Farmsen 4 6 Gymnasium Finkenwerder 5 16 Gymnasium Grootmoor 6 16 Gymnasium Hamm 2 19 Gymnasium Heidberg 5 10 Gymnasium Hochrad 6 2 Gymnasium Hoheluft 5 7 Gymnasium Hummelsbüttel 4 9 Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer 5 10 Gymnasium Klosterschule 5 13 Gymnasium Lerchenfeld 4 8 Gymnasium Lohbrügge 5 30 Gymnasium Marienthal 3 14 Gymnasium Meiendorf 5 21 Gymnasium Oberalster 5 2 Gymnasium Ohlstedt 6 2 Gymnasium Ohmoor 6 9 Gymnasium Oldenfelde 5 6 Gymnasium Osterbek 5 10 Gymnasium Othmarschen 6 6 Gymnasium Rahlstedt 5 8 Gymnasium Rissen 6 1 Gymnasium Süderelbe 5 11 Hansa-Gymnasium Bergedorf 5 12 Heilwig-Gymnasium 5 4 Heinrich-Heine-Gymnasium 6 10 Schulformwechsel von Gymnasien aus Jahrgangsstufe 6 an staatliche Schulen anderer Schulform* zum Schuljahr 2015/16 nach abgebender Schule und Sozialindex 1 von 2 Drucksache 21/5551 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Name der abgebenden Schule Sozialindex der abgebenden Schule Anzahl Wechsel Heisenberg-Gymnasium 5 6 Helene Lange Gymnasium 5 3 Helmut-Schmidt-Gymnasium 2 36 Immanuel-Kant-Gymnasium 5 4 Johannes-Brahms-Gymnasium 4 35 Kurt-Körber-Gymnasium 2 15 Lise-Meitner-Gymnasium 4 9 Luisen-Gymnasium Bergedorf 6 3 Margaretha-Rothe-Gymnasium 4 23 Marion Dönhoff Gymnasium 6 10 Matthias-Claudius-Gymnasium 4 6 Moderne Schule Hamburg (Gymnasium) n.v. 1 Niels-Stensen-Gymnasium 4 2 Privates Gymnasium Brecht n.v. 1 Sankt-Ansgar-Schule 5 1 Sophie-Barat-Schule 6 1 Walddörfer-Gymnasium 6 2 Wichern-Schule (Gymnasium) 5 1 Wilhelm-Gymnasium 6 2 Schulname nicht bekannt** 0 3 insgesamt 662 Quelle: Schuljahresstatistik 2015 *Ohne Schülerinnen und Schüler, die zuvor eine Basis- oder internationale Vorbereitungsklasse besucht haben. Hinweise: Schulen, von denen keine Wechsel stattgefunden haben, werden hier nicht aufgeführt. n.v. = nicht vergeben ** Die Bezeichnung „Schulname nicht bekannt“ kann in Fällen vorkommen, wenn die Schulnummer für die vorherige Schule nicht vorliegt. Als Schulformwechsler werden diese Schülerinnen und Schüler dennoch gezählt, wenn die vorherige Schulform bekannt ist. 2 von 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5551 5 13 . 48 6 13 . 48 6 - - 13 . 47 9 13 . 47 9 - - 13 . 22 6 13 . 22 6 - - 12 . 87 3 12 . 87 3 - - 13 . 70 0 18 6 6. 26 8 7. 24 6 13 . 38 4 15 1 6. 14 1 7. 09 2 13 . 04 4 - 6. 99 8 6. 04 6 13 . 15 0 - 7. 32 0 5. 83 0 13 . 87 3 - 7. 74 7 6. 12 6 14 . 07 4 - 7. 85 3 6. 22 1 9. 52 0 - 3. 47 2 6. 04 8 9. 48 8 - 3. 66 4 5. 82 4 3. 42 4 - 3. 42 4 - Qu el le : Sc hu lja hr es st at is tik 20 15 1) o hn e Er w ac hs en en bi ld u n g, o hn e So n de rs ch u le n 2) Sc hü le r- Sc hu lfo rm BS B: G ru n ds ch u le ei n sc hl ie ßl ic h de r St u fe n 5 u n d 6 an 6- jäh rig er G ru n ds ch u le ; S ta dt te ils ch u le ei n sc hl ie ßl ic h Do pp el tq u al ifi zie re n de r Bi ld u n gs ga n g 8 9 Sc hü le rin n e n u n d Sc hü le r 1210 117 134 5 62 3 K la ss en w ie de rh o lu n ge n an st aa tli ch en al lg em ei n en Sc hu le n 1) im Sc hu lja hr 20 15 /1 6 Ja hr ga n gs - st u fe In sg es am t Sc hü le rin n e n u n d Sc hü le r St ad tte ils ch u le G ym n as iu m Sc hü le rin n e n u n d Sc hü le r Sc hü le rin n e n u n d Sc hü le r da ru n te r Sc hü le r- Sc hu lfo rm 2) G ru n ds ch u le 1 64 An za hl de r W ie de rh o le r An za hl de r W ie de rh o le r An za hl de r W ie de rh o le r An za hl de r W ie de rh o le r - 45 57 47 46 46 - 37 49 54 65 5 59 3 32 34 31 2 99 64 45 57 47 3 3 - - - - - - 43 9 17 2 18 2 99 21 26 13 17 20 21 6 42 1 13 0 - 22 17 24- - - - - - - Drucksache 21/5551 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 2 mit Gymnasialempfehlung ohne Gymnasialempfehlung Albert-Schweitzer-Schule Carl-von-Ossietzky-Gymnasium <5 <5 <5 Brüder-Grimm-Schule Kurt-Körber-Gymnasium <5 <5 <5 Bugenhagen-Schule Alsterdorf (Stadtteilschule) Lise-Meitner-Gymnasium <5 <5 <5 Christian- Morgenstern- Schule (Stadtteilschule) Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium <5 <5 <5 Gymnasium Allee <5 <5 <5 Fritz-Schumacher-Schule Gymnasium Alstertal <5 <5 <5 Gyula Trebitsch Schule Tonndorf Gymnasium Osterbek <5 <5 <5 Heinrich-Hertz-Schule Gymnasium Oldenfelde <5 <5 <5 Johannes-Brahms-Gymnasium <5 <5 <5 Ilse-Löwenstein-Schule Gymnasium Lerchenfeld <5 <5 <5 Kurt-Körber-Gymnasium <5 <5 <5 Irena-Sendler-Schule Gymnasium Grootmoor <5 <5 <5 Gymnasium Osterbek <5 <5 <5 Julius-Leber-Schule Gymnasium Dörpsweg <5 <5 <5 Katholische Bonifatiusschule Friedrich-Ebert-Gymnasium <5 <5 <5 Kurt-Tucholsky-Schule Gymnasium Altona <5 <5 <5 Lessing-Stadtteilschule Friedrich-Ebert-Gymnasium <5 <5 <5 Max-Brauer-Schule Gymnasium Altona <5 <5 <5 Max-Schmeling-Stadtteilschule Gymnasium Lerchenfeld <5 <5 <5 Gymnasium Marienthal <5 <5 <5 Rudolf-Steiner-Schule Bergstedt Gymnasium Buckhorn <5 <5 <5 Rudolf-Steiner-Schule Nienstedten Gymnasium Hochrad <5 <5 <5 Rudolf-Steiner-Schule Wandsbek Albert-Schweitzer-Gymnasium <5 <5 <5 Schule am See Gymnasium Alstertal <5 <5 <5 Stadtteilschule Altrahlstedt Gymnasium Rahlstedt <5 <5 <5 Stadtteilschule Am Hafen Gymnasium Klosterschule <5 <5 <5 Stadtteilschule Bahrenfeld Goethe-Gymnasium <5 <5 <5 Gymnasium Altona <5 <5 <5 Stadtteilschule Barmbek Gymnasium Alstertal <5 <5 <5 Gymnasium Lerchenfeld <5 <5 <5 Stadtteilschule Bergedorf Gymnasium Bornbrook <5 <5 <5 Stadtteilschule Bergstedt Gymnasium Buckhorn <5 <5 <5 Stadtteilschule Eppendorf Heinrich-Hertz-Schule <5 <5 <5 Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg Alexander-von-Humboldt-Gymnasium <5 <5 <5 Stadtteilschule Langenhorn Gymnasium Allee <5 <5 <5 Stadtteilschule Öjendorf Kurt-Körber-Gymnasium <5 <5 <5 Stadtteilschule Oldenfelde Gymnasium Oldenfelde <5 <5 <5 Stadtteilschule Poppenbüttel Carl-von-Ossietzky-Gymnasium <5 <5 <5 Stadtteilschule Walddörfer Gymnasium Osterbek <5 <5 <5 Schulname nicht bekannt 3) Gymnasium Meiendorf <5 <5 <5 Heinrich-Heine-Gymnasium <5 <5 <5 Luisen-Gymnasium Bergedorf <5 <5 <5 Quelle: Schuljahresstatistik 2015 Hinweise: Schulen, zwischen denen keine Wechsel stattgefunden haben, werden hier nicht aufgeführt.; <5 = Aus Datenschutzgründen werden Fallzahlen kleiner 5 nicht berichtet. Schulformwechsel von Stadtteilschulen 1) an staatliche Gymnasien aus Jahrgangsstufe 6 zum Schuljahr 2015/16 2) 2) Ohne Schülerinnen und Schüler, die zuvor eine Basis- oder internationale Vorbereitungsklasse besucht haben. 1) Stadtteilschule einschließlich Doppeltqualifizierendem Bildungsgang davon Anzahl WechselName aufnehmendes GymnasiumName abgebende Stadtteilschule2) 3) Die Bezeichnung „Schulname nicht bekannt“ kann in Fällen vorkommen, wenn die Schulnummer für die vorherige Schule nicht vorliegt. Als Schulformwechsler werden diese Schülerinnen und Schüler dennoch gezählt, wenn die vorherige Schulform bekannt ist. Seite 1 von 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5551 7 Anlage 3 5551ska_text 5551ska_Anlagen 5551ska_Antwort_Anlage1 5551ska_Antwort_Anlage2 5551ska_Antwort_Anlage3