BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5559 21. Wahlperiode 19.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 11.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Wann kümmert sich die Stadt um den Marktplatz in Volksdorf? Mit dem insbesondere an Sonnabenden stark frequentierten Volksdorfer Wochenmarkt erzielt der Bezirk Wandsbek hohe Überschüsse, mit denen kleinere Märkte in anderen Stadtteilen finanziert werden können. So lag nach den Angaben des Bezirksamtes der Kostendeckungsgrad im Jahr 2014 bei 175 Prozent. Der Marktplatz ist allerdings in einem schlechten Zustand. Insbesondere die elektrischen Anlagen sind sanierungsbedürftig, schon mehrfach kam es zu Ausfällen in der Stromversorgung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch waren die mit der Marktfläche in Volksdorf im Jahr 2015 verbundenen Gebühren- und Mieteinnahmen für die Stadt Hamburg? Welche Aufwendungen waren mit der Durchführung des Marktes verbunden und wie hoch war der Kostendeckungsgrad? Im Jahr 2015 betrugen die Gebühren- und Mieteinnahmen 249.280,40 Euro. Die Aufwendungen betrugen 138.864,65 Euro, sodass sich ein Kostendeckungsgrad von rund 179 Prozent ergibt. 2. Welche Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen wurden in den letzten drei Jahren im Einzelnen jeweils wann und mit welchem Aufwand am Volksdorfer Marktplatz durchgeführt? Die Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen betrugen in den letzten drei Jahren insgesamt 2014: 21.257,96 Euro (davon 9.996 Euro für die Erneuerung der Wasserversorgung der Marktfläche) 2015: 9.314,67 Euro 2016: 3.373,55 Euro Eine Einzelauswertung ist in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hierfür müsste jede einzelne von circa 200 Buchungspositionen händisch ausgewertet werden. 3. Welche Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen sind derzeit im Einzelnen am Volksdorfer Marktplatz konkret geplant und wann sollen sie ausgeführt werden? 4. Wie beurteilen die zuständigen Stellen insgesamt den Zustand des Marktplatzes und der damit verbundenen technischen Anlagen? Welche Sanierungsbedarfe gibt es im Einzelnen? Drucksache 21/5559 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie sind die genauen Planungen zur Erneuerung der Stromanlage? Welche Maßnahmen im Einzelnen sollen wann genau umgesetzt werden ? Wann sollen entsprechende Aufträge vergeben werden? 6. Welche Kostenschätzungen liegen den zuständigen Stellen für die Erneuerung der Stromanlage des Volksdorfer Marktplatzes sowie gegebenenfalls weitere Investitionsbedarfe an dieser Stelle vor? In welcher Höhe und an welcher Stelle stehen hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung ? Es ist eine Erneuerung der Stromanschlüsse auf der gesamten Wochenmarktfläche geplant. In diesem Zusammenhang soll auch eine Überprüfung der Beleuchtung stattfinden . Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Ein konkreter Zeitpunkt sowie weitere Details für die Ausführung können derzeit noch nicht genannt werden. Darüber hinaus ist die Fläche in einem für Marktzwecke geeigneten Zustand. Die konsumtiven Maßnahmen sollen aus der für den Wochenmarkt Volksdorf zugeordneten Maßnahme 3-22404010-000004.09 WoMa geleistet werden. Für notwendige investive Maßnahmen stehen Ermächtigungen, Auszahlungen zu verursachen, unter 2-22404010-00001 „Investitionen Märkte“ zur Verfügung. 7. Außerhalb der Marktzeiten wird der Marktplatz als Parkplatz genutzt. Gemäß einer Mitteilung im „Amtlichen Anzeiger“ vom 12.07.2016 beabsichtigt das zuständige Bezirksamt, die Fläche nun dem öffentlichen Parkverkehr für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5t zu widmen. 7.1. Warum soll jetzt eine entsprechende Widmung der Fläche nach dem Wegegesetz erfolgen? 7.2. Welche rechtlichen und praktischen Auswirkungen hat die beabsichtige Widmung für die Nutzer der Fläche, die Marktbeschicker sowie die Stadt als Grundeigentümer? Für Parkplatzsuchende mit Fahrzeugen kleiner als 3,5 Tonnen, Marktbeschicker und Veranstaltungen hat die Widmung keine Auswirkungen. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hat allerdings nach erfolgter Widmung die rechtliche Möglichkeit, unerwünschtes beziehungsweise widerrechtliches Parken von Lkws und ähnlichen Fahrzeugen größer als 3,5 Tonnen zu unterbinden. 7.3. Welche Veränderungen sind bezüglich der Nutzung des Volksdorfer Marktplatzes als Parkplatz im Einzelnen aus welchen Gründen vorgesehen ? Sind Veränderungen bezüglich der Parkdauer oder ist eine Einführung von Parkgebühren geplant? Es sind keine Veränderungen vorgesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. bis 7.2.