BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/556 21. Wahlperiode 29.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 22.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Fahrradhäuschen und Fahrradboxen in Hamburg Fahrradhäuschen gehören insbesondere in den vielen verdichteten und durch Geschosswohnungsbau geprägten Stadtteilen Hamburgs inzwischen zum typischen Erscheinungsbild. Eine ideale Ergänzung der Fahrradhäuschen sind die Fahrradboxen. Dieses insbesondere dort, wo der vorhandene Platz nicht für das Aufstellen von Fahrradhäuschen ausreicht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Fahrradboxen werden in Hamburg als Ergänzung des Bike+Ride-Angebots an Haltestellen beziehungsweise Stationen des öffentlichen Verkehrs eingesetzt, nicht jedoch als Ergänzung der in der Frage genannten Fahrradhäuschen. Hintergrund ist insbesondere der hohe Platzbedarf einer Fahrradbox, in der lediglich ein Fahrrad abgestellt werden kann. Die Flächenausnutzung durch ein Fahrradhäuschen im Verhältnis zu der Zahl der abstellbaren Fahrräder ist eindeutig besser einzustufen. Die Antworten beziehen sich auf die in Hamburg eingesetzten Fahrradhäuschen zum wohnungsnahen Fahrradparken . 1. Wie viele mit öffentlichen Mitteln bezuschusste Fahrradhäuschen beziehungsweise Fahrradboxen waren Ende 2014 in den einzelnen Hamburger Stadtteilen aufgestellt? Wie viele davon jeweils auf öffentlichem Grund und wie viele auf privatem Grund? In folgenden Hamburger Stadtteilen befinden sich mit öffentlichen Mitteln bezuschusste Fahrradhäuschen. Der überwiegende Teil ist dabei auf öffentlichen Flächen aufgestellt worden. Fahrradboxen zum wohnungsnahen Fahrradparken als Ergänzung zu den Fahrradhäuschen sind nicht vorhanden. Bezirksamt Hamburg-Mitte: - St. Pauli: zehn, davon zwei auf privaten Flächen - St. Georg: vier, alle auf öffentlichen Flächen - Neustadt: zwei, alle auf öffentlichen Flächen - Hamm: eins, auf öffentlicher Fläche Bezirksamt Altona: Es befinden sich 96 Fahrradhäuschen auf öffentlichem Grund. Darüber hinaus werden die erbetenen Angaben im Bezirksamt statistisch nicht erfasst und können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Drucksache 21/556 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bezirksamt Eimsbüttel : - Harvestehude: fünf, alle auf öffentlichen Flächen - Rotherbaum: 26, alle auf öffentlichen Flächen - Hoheluft-West: 33, alle auf öffentlichen Flächen - Eimsbüttel: 155, alle auf öffentlichen Flächen - Stellingen: eins, auf öffentlicher Fläche Darüber hinaus werden die erbetenen Angaben im Bezirksamt statistisch nicht erfasst und können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Bezirksamt Hamburg-Nord: - Eppendorf: 22, davon eine auf privater Fläche - Dulsberg: zwei, davon eins auf privater Fläche - Barmbek-Nord: drei, alle auf öffentlichen Flächen - Barmbek-Süd: zehn, davon eine auf privater Fläche - Winterhude: zwölf, davon einer auf privater Fläche - Uhlenhorst: eins auf öffentlicher Fläche - Hohenfelde: eins auf privater Fläche - Hoheluft-Ost: zwei auf privaten Flächen In den Bezirken Wandsbek, Bergedorf und Harburg befinden sich keine Fahrradhäuschen . 2. Welche verschiedenen Typen von Fahrradhäuschen beziehungsweise Fahrradboxen wurden in der Vergangenheit aus öffentlichen Mitteln bezuschusst? Fahrradhäuschen sind meist zwölfeckige Rundbauten aus Stahl und Holz oder recycleten Materialien, in denen zwölf Fahrräder Platz finden. Die Grundfläche eines typischen Fahrradhäuschens beträgt sechs Quadratmeter. In der Vergangenheit wurden von den Bezirksämtern vor allem Fahrradhäuschen vom Typ Ottensen sowie vom Typ 98 bezuschusst , eine Festlegung auf einen bestimmten Typ besteht mit Ausnahme des Bezirksamts Hamburg-Nord (Typ Ottensen) jedoch nicht. 3. Welche Erfahrungen bezüglich der verschiedenen unter 2. benannten Typen von Fahrradhäuschen beziehungsweise Fahrradboxen liegen der Verwaltung bis heute vor? Die in Hamburg üblichen Modelle passen sich grundsätzlich gut in die verdichteten Bereiche ein. Defizite bestehen teils jedoch beim äußeren Erscheinungsbild. In einigen Fällen tragen vor allem ältere Modelle zum Beispiel deutliche Witterungsspuren. Darüber hinaus nutzen die heute verbreiteten Modelle den Raum nicht immer optimal aus. Aus Nutzersicht liegen nur wenige Rückmeldungen vor, diese sind jedoch überwiegend positiv (einfaches Einstellen et cetera). 4. Welche Zuschüsse für die Aufstellung wie vieler Fahrradhäuschen beziehungsweise Fahrradboxen gab es in den einzelnen Hamburger Bezirken in den Jahren 2011 bis 2014 jeweils? Bitte jahresweise und nach Bezirken aufschlüsseln. Die Bezirksämter gewähren auf Antrag Zuschüsse zur Aufstellung von Fahrradhäuschen . Voraussetzung hierfür ist, dass keine anderen Möglichkeiten zur Schaffung geeigneter Abstellplätze am oder im Wohnhaus bestehen. Aus der Bereitstellung von Fahrradplätzen in den Fahrradhäuschen darf darüber hinaus kein Gewinn erzielt werden . Die Zuschüsse unterliegen einer Bindungsfrist von zehn Jahren. In diesem Zeitraum ist das Fahrradhäuschen zwingend als solches zu nutzen und instand zu halten. In den Jahren 2011 – 2014 wurden folgende Zuschüsse gewährt: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/556 3 Zuschüsse nach Bezirken Jahr M A E N W B H 2011 3.000 € (für 1 Anlage) Keine Rückmeldung 15.000 € (für 5 Anlagen) 0 € 0 € 0 € 0 € 2012 2.623 € (für 1 Anlage) Keine Rückmeldung 9.000 € (für 4 Anlagen ; Zuschüsse nur für 3 Anlagen abgerufen ) 2.300 € (für 1 Anlage ) 0 € 0 € 0 € 2013 0 € Keine Rückmeldung 12.000 € (für 4 Anlagen ) 0 € 0 € 0 € 0 € 2014 2.715 € (für 1 Anlage) Keine Rückmeldung 6.000 € (für 2 Anlagen ) 0 € 0 € 0 € 0 € M = Hamburg-Mitte, A = Altona, E = Eimsbüttel, N = Hamburg-Nord, W = Wandsbek, B = Bergedorf , H = Harburg 5. Welche Zuschüsse für die Aufstellung von Fahrradhäuschen beziehungsweise Fahrradboxen gibt es aktuell in den einzelnen Hamburger Bezirken jeweils und wie werden diese jeweils berechnet? In der Regel werden von den Hamburger Bezirksämtern auf Antrag Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten der Häuschen übernommen, maximal 3.000 Euro. Das Bezirksamt Hamburg-Nord berechnet den Zuschuss von maximal 3.000 Euro aus der Differenz zwischen Baukosten und anzurechnendem Eigenanteil von 250 Euro je Einstellplatz. Das Bezirksamt Eimsbüttel übernimmt pauschal 3.500 Euro der Anschaffungskosten. 6. Welche Kriterien für die Aufstellung von Fahrradhäuschen beziehungsweise Fahrradboxen gelten aktuell in den einzelnen Bezirken? Vorrangig sollen Fahrradhäuschen auf Privatgrund aufgestellt werden. Nur, wenn dies nicht möglich ist, kann die Aufstellung eines Fahrradhäuschens auf öffentlichem Grund über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen erfolgen. Diese werden beim jeweiligen Bezirksamt beantragt. Die Kriterien zur Aufstellung richten sich in erster Linie nach § 19 des Hamburgischen Wegegesetzes. In Hamburg übergreifende Kriterien sind: - Die Antragsstellung ist nachvollziehbar. - Es bestehen keine anderen Möglichkeiten, die Fahrräder auf privaten Flächen sicher abzustellen. - Geeignete Flächen zur Aufstellung sind vorhanden (Leichtigkeit des Verkehrs sowie Verkehrssicherheit werden nicht eingeschränkt). - Die Sicht von Anliegern sollte so gering wie möglich eingeschränkt werden. - Das Fahrradhäuschen sollte möglichst vor dem Gebäude des Antragstellers aufgestellt werden. - Eine einvernehmliche Einigung auf einen Standort mit Polizei, Feuerwehr, Straßenbaurevier und Stadtplanung ist möglich. Drucksache 21/556 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bei Aufstellorten in Schutzgebieten einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung oder vor denkmalgeschützten Gebäuden werden besondere Anforderungen an die Gestaltung gestellt, teils werden Anträge auch aus diesem Grund abgelehnt (siehe auch Antwort zu Frage 7). 7. Wie viele Anträge auf Aufstellung von Fahrradhäuschen beziehungsweise Fahrradboxen auf öffentlichem Grund wurden in den Jahren 2011 bis 2014 in den einzelnen Bezirken jeweils aus welchen Gründen abgelehnt? Bitte jahresweise und nach Bezirken aufschlüsseln. Abgelehnte Anträge nach Bezirken Jahr M A E N W B H 2011 0 4 10 3 0 Keine Anträge eingegangen Keine Anträge eingegangen 2012 0 1 16 2 0 2013 0 4 10 1 0 2014 0 0 12 1 0 M = Hamburg-Mitte, A = Altona, E = Eimsbüttel, N = Hamburg-Nord, W = Wandsbek, B = Bergedorf , H = Harburg Die Gründe für die Ablehnung eines Antrags auf die Aufstellung von Fahrradhäuschen auf öffentlichem Grund im Sinne einer Sondernutzung richten sich nach § 19 des Hamburgischen Wegegesetzes. Das Bezirksamt Hamburg-Nord konnte mitteilen, dass in allen Fällen die Erlaubnis verweigert wurde, da durch das Aufstellen des Fahrradhäuschens die Sicherheit des Verkehrs eingeschränkt beziehungsweise die Leichtigkeit des Verkehrs unverhältnismäßig beeinträchtigt worden wäre. Das Bezirksamt Eimsbüttel teilt folgende Gründe mit, die zur Ablehnung führten: - Zur Aufstellung ist ausreichend Privatgrund vorhanden. - Der öffentliche Weg weist bei Aufstellung keine ausreichende Breite mehr auf. - Der öffentliche Raum im Kerngebiet ist durch andere Nutzungen bereits voll ausgelastet und bietet keine räumlichen Alternativen. - Durch hohen Kfz-Parkdruck im Kerngebiet können keine Stellplätze als Aufstellfläche dienen. - Der Aufstellort des Fahrradhäuschens liegt vor einem denkmalgeschützten Gebäude . - Der Aufstellort liegt im Schutzgebiet einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung. Das Bezirksamt Altona teilt mit, dass jahresübergreifend folgende Gründe zu nennen sind: - Im öffentlichen Raum besteht nicht genügend Platz, alternative Möglichkeiten zur Aufstellung in unmittelbarer Umgebung sind nicht vorhanden. - Abstellmöglichkeiten auf Privatgrund oder im Keller sind vorhanden. 8. Welche Gebühren für die Aufstellung von Fahrradhäuschen beziehungsweise Fahrradboxen werden in den einzelnen Bezirken aktuell erhoben? Gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 18 der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen werden für die Aufstellung von Fahrradhäuschen keine Verwaltungs- und Benutzungsgebühren erhoben.