BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5568 21. Wahlperiode 19.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 12.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Finanzierung von 50 neuen Bauprüfern/-innen Laut Pressemitteilung vom 15.03.2016 suchte die Freie und Hansestadt Hamburg zur Verstärkung der Baugenehmigungs- und Stadtplanungsabteilung sowie im Landschaftsbau 50 Ingenieurinnen und Ingenieure. Die Bewerbungsfrist endete am 01.05.16. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 12.07.16 teilte der Senat mit, dass elf Stellen im Juni/Juli besetzt werden. Der Rest soll bis Ende des Jahres besetzt sein. Immer noch nicht abschließend geklärt wurde die Finanzierung dieser Stellen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Werden tatsächlich 50 neue Bauprüfer/-innen angestellt werden? Zu welchem Zeitpunkt sollen die noch verbleibenden 39 Stellen besetzt werden? Die Zahl 50 bezieht sich auf die Einstellungsinitiative „Hamburg wächst“ und umfasst Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Architektinnen und Architekten, die nicht nur in der Bauprüfung, sondern in verschiedenen Fachbereichen der Bezirksämter eingesetzt werden. Alle Stellen sollen bis Ende des Jahres 2016 besetzt werden. 2. Wie gedenkt der Senat damit umzugehen, wenn die Erlöse respektive Mehrerlöse geringer ausfallen sollten als die nötige Summe für die Anstellung von zusätzlichen 50 Bauprüfern/-innen? Sollte die Gegenfinanzierung im Einzelfall nicht oder nur zeitversetzt möglich sein, werden die Bezirksämter gemeinsam mit der Senatskanzlei und der Finanzbehörde andere Möglichkeiten zur Finanzierung prüfen. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 3. Umfasst die Berechnung der Gebühren die Vollkosten eines Bauprüfers? Die Kalkulation der Kostenarten richtet sich nach § 6 Absatz 2 Gebührengesetz. 4. Wird bei der Neueinstellung von 50 zusätzlichen Bauprüfern/-innen daran gedacht, Personalmittel aus anderen Bereichen abzuziehen und umzuverlagern? Wenn ja, woher und in welcher Dimension? Nein. 5. Können die eingestellten Bauprüfer/-innen bei weniger Arbeitsanfall auch anderweitig innerhalb der Verwaltung eingesetzt werden? Ja.