BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/557 21. Wahlperiode 29.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 22.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Weitere Fragen im Zusammenhang mit der Besetzung des Vorstandsvorsitzes bei der Hamburger Hochbahn AG? Im Zusammenhang mit den Angaben des Senats zum Verfahren der Neubesetzung der Position der/des Vorstandsvorsitzenden ergeben sich weitere Nachfragen. Ich frage den Senat: Die in verschiedenen Fragen genannten Drucksachen behandeln andere Gegenstände als die vom Fragensteller angesprochenen. Es wird für die Beantwortung angenommen, dass die Drs. 21/438 und 21/461 gemeint sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Gemäß der Senatsantwort in Drs. 20/438 hat sich die Senatskommission für öffentliche Unternehmen nur am 28.04.2015 mit der Suche nach einem neuen Vorstandsvorsitzenden der HOCHBAHN befasst. a. Ist es zutreffend, dass die Senatskommission für öffentliche Unternehmen sich erst am 28.04.2015 mit Fragestellungen im Zusammenhang mit der Besetzung der Position des Vorstandsvorsitzenden bei der HOCHBAHN befasst hat? Ja. b. Welche Mitglieder des Aufsichtsrats der HOCHBAHN beziehungsweise des dort am 18.03.2015 eingesetzten Findungsausschusses haben an der Sitzung der Senatskommission für öffentliche Unternehmen am 24.03.2015 teilgenommen? An der Sitzung am 24. März 2015 hat Herr Staatsrat Rieckhof teilgenommen. c. War die Senatskommission für öffentliche Unternehmen auch am 24.03.2015 mit der Neubesetzung des HOCHBAHN-Vorstands-vorsitzes befasst? Wenn ja, in welcher Form und zu welcher Fragestellung? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Erstellung und Abstimmung der Drucksache war noch nicht abgeschlossen. 2. Gemäß den Angaben in Drs. 20/14341 wurde der Vertrag des derzeitigen Vorstandsvorsitzenden der Hochbahn zuletzt im September 2014 verändert . Wann genau hat sich der HOCHBAHN-Aufsichtsrat damit befasst Drucksache 21/557 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und dies entschieden? War diese Vertragsanpassung Beratungsgegenstand der Senatskommission für öffentliche Unternehmen? Wenn ja, wann genau? Der Aufsichtsrat hat sich im Wege einer schriftlichen Beschlussfassung vom 25. August 2014 mit der Vertragsanpassung befasst. Die Vertragsanpassung war nicht Beratungsgegenstand der Senatskommission für öffentliche Unternehmen. 3. Gemäß den Angaben des Senats wurden die Personalberatungen im Zusammenhang mit der Suche eines neuen Vorstandsvorsitzenden am 23.05.2014 in Abstimmung mit dem HOCHBAHN-Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt. Der Aufsichtsrat wurde gemäß Drs. 20/461 allerdings erst am 18.03.2015 über die Beauftragung informiert. a. Warum wurde der Aufsichtsrat nicht in der ersten Sitzung nach der Beauftragung informiert? Der Aufsichtsrat wird durch seinen Vorsitzenden vertreten. b. Hält der Senat die Beauftragung von Personalberatern für die Suche eines Vorstandsvorsitzenden für ein Ereignis von untergeordneter Bedeutung? Nein. 4. In der Drs. 20/438 führt der Senat aus, dass die beauftragten Personalberater erst nach einem mehrstufigen Vorauswahlprozess ausreichende Kenntnisse über die aktuellen Konditionen am Markt hatten. In der Drs. 20/461 heißt es jedoch, dass ein beauftragtes Personalberatungsunternehmen im Rahmen der Sondierungsphase eigenverantwortlich den Vergütungsrahmen des derzeitigen Vorstandsvorsitzenden als Orientierungsmarke herangezogen hat. a. Wie passen diese beiden Aussagen zusammen? Einer Markterkundung ist die Bearbeitung von Suchfeldern anhand einer ersten Orientierungsmarke vorausgegangen. b. Warum wird in der Drs. 21/461 ausgeführt, dass es sich um eine „eigenverantwortliche“ Handlung des Personalberatungsunternehmens handelt? c. Es ist üblich, dass Auftragnehmer der Stadt Fragestellungen dieser Art eigenverantwortlich und ohne Rücksprache an den städtischen Auftraggeber lösen? Wie bewertet der Senat dieses Verhalten der Auftragnehmer? Auftraggeber ist die HOCHBAHN. Vom Auftraggeber erfolgten gegenüber dem Personalberatungsunternehmen keine Vorgaben. d. Welche Leistungsbeschreibungen liegen für die Aufträge an die Personalberater im Einzelnen vor? Es liegt eine Projektbeschreibung für die Suche und Auswahl eines Kandidaten für die Position Vorstandsvorsitzende/r bei der HOCHBAHN vor. e. Wann genau wurden gegenüber den beauftragten Personalberatern für den Auftraggeber Angaben zum Vergütungsrahmen für die Nachbesetzung des HOCHBAHN-Vorstandsvorsitzes gemacht? Am 24. März 2015 hat es einen ersten Kontakt mit dem Staatsrat der zuständigen Behörde und dem Personalberater TOPOS gegeben. f. Wurden gegenüber den Personalberatern Angaben oder Vorgaben zum gewünschten Profil der Kandidaten für den HOCHBAHN-Vorstandsvorsitz gemacht? Wer hat die Kriterien und Anforderungen an das Kandidatenprofil festgelegt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/557 3 Ein Entwurf für ein Profil wurde von den Personalberatern auf Grundlage des Geschäftsverteilungsplans der HOCHBAHN, den Geschäftsberichten der HOCHBAHN der vergangenen Jahre, der Strategie HOCHBAHN 2030 sowie durch Interviews mit dem Vorstand der HOCHBAHN erstellt. Der Entwurf wurde mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Staatsrat der zuständigen Behörde abgestimmt. 5. Wann fanden seit Anfang 2014 jeweils Aufsichtsratssitzungen bei der HOCHBAHN statt und wie lange haben diese jeweils gedauert? 1. Aufsichtsratssitzung 2014 20.03.2014 9.00 bis 10.30 Uhr 2. Aufsichtsratssitzung 2014 25.06.2014 14.00 bis 15.17 Uhr 3. Aufsichtsratssitzung 2014 18.09.2014 14.00 bis 15.40 Uhr 4. Aufsichtsratssitzung 2014 08.12.2014 10.05 bis 12.10 Uhr 1. Aufsichtsratssitzung 2015 18.03.2015 15.05 bis 17.25 Uhr 6. Wann und in welcher Form war die Beteiligungsverwaltung der für die HOCHBAHN zuständigen Fachbehörde seit Anfang 2014 jeweils mit welchen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Neubesetzung des HOCHBAHN-Vorstandsvorsitzes befasst? Ab Herbst 2014 hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs und ab Frühjahr 2015 zur Erstellung der Vorlage für die zuständige Senatskommission, im Rahmen der Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen sowie der vorläufigen Indikation des Vergütungsrahmens. 7. Auf die Frage der Besetzung der Findungskommission in Drs. 21/438 hat der Senat nicht konkret geantwortet, während in ähnlichen Anfragen in der Vergangenheit (siehe zum Beispiel Drs. 20/8828) die genaue Besetzung veröffentlicht wurde. a. Aus welchen Personen setzt sich der Findungsausschuss im Einzelnen zusammen? b. Sofern die Besetzung nicht offengelegt wird: Warum teilt der Senat die Namen aus dem Kreis der ohnehin öffentlich bekannten Mitglieder des Aufsichtsrates nicht mit? Die Findungskommission setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Herrn Klaus Ceglecki, Herrn Max Leininger, Frau Claudia Plath, Herrn Staatsrat Andreas Rieckhof, Frau Senatsdirektorin Dr. Sibylle Roggencamp, Herrn Ingomar Spieß. 8. Ist es zutreffend, dass nach den Regelungen für öffentliche Unternehmen bei Neubesetzungen von Geschäftsführern beziehungsweise Vorständen zunächst die Senatskommission für öffentliche Unternehmen eine Entscheidung trifft, bevor das jeweilige Aufsichtsorgan der Gesellschaft die Personalie beschließt? Ist dieser Ablauf auch bei der Besetzung des Vorstandsvorsitzes der HOCHBAHN vorgesehen? Ja. 9. In den Antworten zu den Fragen 2. bis 4. in der Drs. 21/461 führt der Senat aus: „Aus Sicht der zuständigen Behörde handelt es sich um eine sachgerechte und korrekte Vorgehensweise.“ a. Gibt es auch eine Haltung des Senats zu diesem Sachverhalt? Siehe Drs. 21/461. b. Handelt es sich um die zuständige Behörde in diesem Fall um die Behörde für Wirtschaft und Verkehr? Ja. c. Ist für die Neubesetzung des Vorstandsvorsitzes eines städtischen Unternehmens, das zum sogenannten erweiterten Verantwortungsmodell gehört, ausschließlich die Fachbehörde zuständig oder gibt es in diesem Fall mehrere zuständige Behörden? Zuständig sind die jeweilige Fachbehörde und die Finanzbehörde. Drucksache 21/557 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 d. Ist das Verfahren in diesem Fall auch aus Sicht der für das Beteiligungsmanagement zuständigen Finanzbehörde sachgerecht und korrekt gewesen? Die zuständige Senatskommission hat den vorgelegten Vergütungsrahmen als angemessen erachtet. Im Übrigen nimmt der Senat zu seiner internen Meinungsbildung keine Stellung. 10. Wie wird die Funktionsfähigkeit des erweiterten Verantwortungsmodells vor dem Hintergrund des Verfahrensablaufs bei dieser Vorstands-Neubesetzung beurteilt? An der Funktionsfähigkeit bestehen keine Zweifel.