BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5572 21. Wahlperiode 23.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse, Daniel Oetzel und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 15.08.16 und Antwort des Senats Betr.: „Pokémon Go“: Auswirkungen eines neuen Trends in Hamburg Seit Anfang Juli 2016 ist das Spiel „Pokémon Go“ für Handheld-Mobilgeräte wie Smartphones und Tablet-Computer erhältlich. Nach einem Monat haben mehrere Millionen Menschen das Spiel weltweit heruntergeladen und begeben sich auch in Hamburg im realen Leben in großer Zahl an verschiedenen Orten in der Stadt auf virtuelle Monsterjagd. Beim Spielen versammeln sich Pokémon-Fans an beliebten „Pokéstops“ in Hamburg, um die umliegenden virtuellen Monster einzusammeln. In Düsseldorf zum Beispiel wird für die „Pokémon-Go“-Spieler die beliebte Girardet- Brücke an der Prachtmeile Kö zeitweilig für den Autoverkehr sogar gesperrt. Damit reagiert die Verwaltung auf den hohen Andrang. Auch in Hamburg wird an vielen öffentlichen Orten teilweise unabhängig von vorhandenen Verkehrswegen und -knotenpunkten sowie an Plätzen, in Naturflächen oder in öffentlichen Einrichtungen gespielt. Dabei kann es auch mit Verkehrsteilnehmern zu Behinderungen und gefährlichen Situationen kommen. Jeder fünfte Deutsche (21 Prozent) war laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom bereits auf der Jagd nach den Monstern . Acht von zehn Deutschen (81 Prozent) haben schon von dem Spiel gehört oder gelesen. 50 Prozent der befragten Personen halten das Spiel für eine gute Sache, weil es die Spieler dazu motiviert, aus dem Haus zu gehen und sich an der frischen Luft zu bewegen. Allerdings stufen sieben von zehn Befragten das Spiel für gefährlich ein, da es die Spieler zu sehr von ihrer Umwelt ablenkt – zum Beispiel im Straßenverkehr. Fast die Hälfte aller Befragten (47 Prozent) findet es zudem ärgerlich, wenn Menschen unterwegs wegen des Spiels vermehrt auf ihr Smartphone schauen. Ganz anders sehen das die Pokémon-Go-Spieler selbst: Von ihnen hält nur jeder Fünfte (20 Prozent) das Spiel für eine gefährliche Ablenkung. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Unternehmen innerhalb Hamburgs beschäftigen sich derzeit mit der Entwicklung von Computerspielen? Siehe hierzu http://www.nextmedia-hamburg.de/initiative/gamecityhamburg/lokalegames -branche/. 2. Wie viele dieser Unternehmen beschäftigen sich mit der Entwicklung von Computerspielen mit Augmented Reality? Dem Senat liegt hierzu kein valider Marktüberblick vor. Drucksache 21/5572 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welchen Umsatz erwirtschafteten die unter 1. und 2. genannten Unternehmen in den Jahren 2010 – 2015 insgesamt jährlich? Siehe Drs. 21/3724 und Drs. 21/4046. 4. Gibt es in Hamburg vergleichbare Maßnahmen der Verwaltung zu denen in Düsseldorf? Der Polizei Hamburg sind die in Düsseldorf getroffenen Maßnahmen nicht im Einzelnen bekannt. Straßensperrungen im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Computerspiel sind durch die Polizei Hamburg bisher nicht vorgenommen worden. 5. Gibt es bereits Anfragen an die Verwaltung für Versammlungen zum Spielen des vorgenannten Spiels? Im Bezirksamt Hamburg-Mitte ging ein fernmündliches Auskunftsersuchen für den Bereich Planten und Blomen ein. 6. Hat es im Zusammenhang mit dem Spiel „Pokémon Go“ in der Stadt Hamburg Verkehrsunfälle gegeben? Wenn ja, a. wie viele? b. wo? c. wie viele Verletzte hat es gegeben? d. wie hoch war dabei der Sachschaden für die jeweils beteiligten Personen ? e. welche dieser Unfälle sind ganz oder zum Teil auf die Unachtsamkeit von Spielern des Spiels zurückzuführen? Unfälle im Sinne der Fragestellung sind nicht bekannt. Im Übrigen führt die Polizei keine Statistik im Sinne der Fragestellung. Zur Beantwortung der Frage wäre eine händische Auswertung mehrerer Tausend Verkehrsunfälle notwendig. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 7. Gibt es laut der Polizei Hamburg besonders „sichere“ und „unsichere“ „Pokéstops“ in Hamburg? 8. Wie reagieren der Senat beziehungsweise die Verwaltung auf die vorgenannten Erkenntnisse? Wo wurden bisher welche Maßnahmen ergriffen, um Unfälle oder Verkehrsbehinderungen zu vermeiden? Der zuständigen Behörde sind derzeit keine Einsatzanlässe aufgrund des in Rede stehenden Computerspiels bekannt, die Maßnahmen erforderlich machten, um Verkehrsbehinderungen oder Unfälle zu vermeiden. Darüber hinaus liegen der Polizei keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 9. Wie geht die Polizei bei spontanen Versammlungen im Rahmen des Spiels vor? Sind diese aus Sicht der Polizei genehmigungspflichtig? Regelhaft wird es sich bei Aktionen im Zusammenhang mit dem „Pokémon-Geschehen “ nicht um Versammlungen im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes handeln. Grundsätzlich sind diese Aktionen unter dem Begriff Ansammlung zu subsumieren. Im Übrigen bedürfen Versammlungen keiner Genehmigung. Des Weiteren trifft die Polizei die auf den Einzelfall bezogenen erforderlichen Maßnahmen, um Gefahren für einzelne Personen oder den Straßenverkehr abzuwehren. 10. Welcher Bereich des Senats kümmert sich inhaltlich um die Fragen rund um den eSport in Hamburg? Ist „Pokémon Go“ aus Sicht des Senats Sport? Wenn ja, warum? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5572 3 Wenn nein, warum nicht? Mit der konkreten Fragestellung zu „Pokémon Go“ hat sich die für Sport zuständige Behörde nicht befasst.