BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5573 21. Wahlperiode 23.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 15.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Metropolregion Hamburg – Wie läuft die Zusammenarbeit mit den neuen Mitgliedern in Mecklenburg-Vorpommern? Jüngst ist die Metropolregion Hamburg um Schwerin und den Altkreis Parchim erweitert worden und damit um eine Region, die im Hamburger Einzugsgebiet liegt und mit der es bereits vielfältigen wirtschaftlichen und kulturellen Austausch gibt. Allerdings stehen die Kooperationen etwa im Bereich von Verkehrsprojekten, Gewerbeflächenentwicklung oder Tourismusförderung erst am Anfang. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Schwerin und der Altkreis Parchim sollen im Jahr 2017 Mitglied der Metropolregion Hamburg (MRH) werden. Der formale Beitrittsprozess läuft derzeit (siehe Drs. 21/5145). Im Übrigen stehen beiden Mitgliedern alle Projekte zur Zusammenarbeit offen. Dementsprechend nehmen beide an allen für sie interessanten Projekten der MRH teil. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Maßnahmen sind bisher ergriffen worden, um Schwerin und den Altkreis Parchim in die Metropolregion Hamburg zu integrieren? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche konkreten Maßnahmen wird der Senat für eine sinnvollere Gewerbeflächenentwicklung in der Metropolregion Hamburg jeweils wann umsetzen und wie werden Schwerin und der Altkreis Parchim in diese Überlegungen einbezogen? Das Projekt Gewerbeflächenentwicklung in der MRH ist ein Gemeinschaftsprojekt, welches in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Vertreterinnen und Vertretern der Länder oder anderen Vertreterinnen und Vertretern der Antragsteller entsprechend den Planungen umgesetzt wird. Projektpartner sind hier die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), alle (Land-)Kreise der MRH sowie die kreisfreien Städte Lübeck und Neumünster. Die Landeshauptstadt Schwerin sowie der Altkreis Parchim werden derzeit auf Basis entsprechender Beschlüsse des Lenkungsausschusses der MRH als künftige MRH-Mitglieder in das Projekt integriert. Ihre Integration in das Gewerbeflächeninformationssystems GEFIS wurde im Februar 2015 abgeschlossen. Derzeit wird ein neues Gewerbeflächenkonzept für die MRH (GEFEK II) erstellt. Gleichzeitig werden die weiteren Projektbausteine Relaunch des Gewerbeflächeninformationssystems GEFIS, Erstellung eines Gewerbeflächenmonitorings und Vermarktung der Gewerbeflächen konzeptionell vorbereitet. Im Übrigen siehe Drs. 21/5145 und 21/5376. Drucksache 21/5573 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Was plant der Senat konkret, um die für die Metropolregion notwendigen Verkehrsprojekt voranzubringen? Wie werden Schwerin und der Altkreis Parchim in diese Überlegungen einbezogen? Die Zusammenarbeit zu Verkehrsprojekten erfolgt auf Ebene der norddeutschen Länder . Die priorisierten Projekte finden sich im aktuellen Bundesverkehrswegeplan. 4. Was plant der Senat konkret, um für die Metropolregion Tourismusprojekte voranzubringen? Wie werden Schwerin und der Altkreis Parchim in diese Überlegungen einbezogen? Zu den Projekten im Bereich Tourismus siehe Drs. 21/5145. Schwerin und Parchim stehen alle Projekte der MRH offen. 5. Was unternimmt der Senat, um im Rahmen der Fachkräftestrategie den Anteil an Fachkräften in der Metropolregion Hamburg zu erhöhen? Welcher Anteil an Mitteln wird dazu eingesetzt? Gibt es Ergänzungen oder Abweichungen zur Anlage 4 der Drs. 21/1333? Wenn ja, welche? Wie werden Schwerin und der Altkreis Parchim in diese Überlegungen einbezogen? Die FHH hat den Nachbarländern eine Zusammenarbeit im Bereich Fachkräfte angeboten . Zunächst entwickeln die Träger der MRH unter Vorsitz der Bundesagentur für Arbeit und mit Unterstützung der Wirtschaft und der Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner ein gemeinsames Fachkräftemonitoring. Es gibt keine Ergänzungen oder Abweichungen zur Anlage 4 der Drs. 21/1333. 6. Zu wie vielen Sitzungen kam der Regionsrat der Metropolregion seit 2015 bis zum 25. Mai 2016 zusammen? Wie viele Teilnehmer nahmen an den Sitzungen teil? Welche Beschlüsse wurden auf den Sitzungen getroffen? Der Regionsrat besteht aus 51 Mitgliedern und tagte bisher einmal. An der letzten Sitzung am 3. Februar 2015 nahmen 47 Teilnehmerinnen und Teilnehmer teil. Im Übrigen siehe Drs. 21/5145. 7. Zu wie vielen Sitzungen kam der Lenkungsausschuss der Metropolregion vom 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2016 zusammen? Wie viele Teilnehmer nahmen an den Sitzungen teil? Welche Beschlüsse wurden auf den vorgenannten Sitzungen und auf denen der Facharbeitsgruppen getroffen? Der Lenkungsausschuss (LA) hat 15 Sitze, die durch Träger der MRH besetzt sind. Regelhaft werden alle Sitze zu jeder Sitzung wahrgenommen. Facharbeitsgruppen treffen nur interne Entscheidungen für den eigenen Arbeitsablauf. Der LA fasst die für die MRH insgesamt relevanten Beschlüsse. Im Übrigen siehe Drs. 21/5145. 8. Wie viele Regionalkonferenzen wurden im Rahmen der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg vom 1. Januar 2015 bis 31. Juli 2016 durchgeführt? Wer nahm daran teil? Welche Themenschwerpunkte hatten die Konferenzen? Welche Beschlüsse wurden getroffen? Die einmal jährlich stattfindende Regionalkonferenz fand zuletzt am 2. Dezember 2015 zum Thema „Wohnen mit Zukunft – Wohnungsmärkte und Siedlungsentwicklung in der Metropolregion Hamburg“ in Hamburg statt. Die 364 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen aus der Landes- und Kommunalpolitik, aus Fachinstitutionen, der Wohnungswirtschaft und aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis. Die Regionalkonferenz widmet sich regionsrelevanten Schwerpunktthemen und gibt Impulse für die regionale Zusammenarbeit. Es werden keine Beschlüsse gefasst. 9. Wie viele Mitarbeiter sind derzeit in der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg tätig? Welche Personalkosten waren damit seit 2015 verbunden ? Siehe Drs. 21/5145. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5573 3 10. Welche weiteren Vorteile kann der Beitritt von Schwerin und dem Altkreis Parchim zur Metropolregion für Hamburg über die vorgenannten Vorteile hinaus haben? Zum Wesen einer Metropolregion gehört die Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil. Die Träger der Metropolregion werden sich insofern bemühen, im Rahmen des Beitrittsprozesses weiteren gemeinschaftlichen Nutzen zu generieren. Mit Schwerin kann die MRH besonders ihr touristisches Angebot erhöhen. Allein mit dem Schweriner Schloss, das sich gerade um den Status UNESCO-Welterbe bewirbt, gibt es ein weiteres Highlight in der Region. Durch den Beitritt ihrer Landeshauptstadt zeigt das Land Mecklenburg-Vorpommern zudem, welch hohe strategische Relevanz der norddeutschen Zusammenarbeit beigemessen wird.