BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5575 21. Wahlperiode 23.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Jens Meyer (FDP) vom 15.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Bunker im Hamburger Hafen Vor mehr als zehn Jahren wurde der ehemalige U-Boot-Bunker Fink II unter Auslobung eines Architektenwettbewerbes als Mahnmal gestaltet. Dieses Denkmal wurde aufgrund hoher Kosten, die eine damalige Entsorgung der Bunkerreste mit sich geführt hätte, umgesetzt und nicht aufgrund einer eigenständigen Initiative. Das Mahnmal liegt direkt neben der Start- und Landebahn des Airbusgeländes und an der Mündung des Rüschenkanals. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) und der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH wie folgt: 1. Wie viele Bunker oder Fragmente davon gibt es aktuell an welchen Orten im Hamburger Hafen und wie wird das Gelände jeweils genutzt? Gewerblich genutzt werden im Hafengebiet folgende Bunker durch die jeweiligen Mieter auf den Grundstücken Am Elbtunnel 60, Ellerholzdamm 8, Prielstraße 9, Reiherdamm 10, Rethedamm 8, Schluisgrove 5, Veddeler Damm 14, Arningstraße (2 Bunker ), Roßweg, zwischen Australiastraße und Schuppen 50 sowie im Bereich Peutestraße /Veddeler Marktplatz. Auf Grundstücken der HPA befinden sich folgende Bunker mit Zivilschutzbindung (siehe Drs. 21/1311): Altenwerder Damm 10/12, Argentinienbrücke, Worthdamm, Klütjenfelder Straße. 2. Wer ist Eigentümer von Fink II und des Geländes auf dem sich der ehemalige U-Boot-Bunker befindet? Das Gelände einschließlich des nahe an einer Start- und Landebahn gelegenen Bunkers ist von der Projektierungsgesellschaft Finkenwerder GmbH & Co. KG als Eigentümer an Airbus Hamburg vermietet. 3. Wie groß ist die Fläche, die Fink II im Hamburger Hafen einnimmt? Die Grundfläche des Bunkers beträgt 100 x 200 m. Die Fläche liegt nicht im Geltungsbereich des Hafenentwicklungsgesetzes (HafenEG). Im Übrigen siehe Drs. 16/2646. 4. Welche Nutzungseinschränkungen entstehen durch die nahe gelegene Start- und Landebahn? 5. Kann Fink II betreten werden? Der Bunker darf aus flugsicherungstechnischen Gründen nicht betreten werden, sein Zugang ist verschlossen und versiegelt. Drucksache 21/5575 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Welche Möglichkeiten werden geboten, das Gelände zu besichtigen und sich über die Vergangenheit zu informieren? 7. Wie viele Besucher hat das Denkmal jährlich? (Bitte für die Jahre 2011 – 2015 angeben.) Das Gelände kann jederzeit vom Rüschweg aus besichtigt werden. Darüber hinaus informiert eine Tafel an der westlichen Slipanlage über die Geschichte des Bunkers. Zudem bietet die Finkenwerder Geschichtswerkstatt Informationsveranstaltungen zur Geschichte des Bunkers an. Diese Veranstaltungen werden von Schulklassen vor Ort und von außerhalb angefragt, in den Jahren 2011 bis 2015 vier bis fünf Mal im Jahr. Zum „Tag des offenen Denkmals“ 2013 wurden insgesamt circa 500 Besucherinnen und Besucher gezählt. 8. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Instandhaltung des Denkmals ? (Bitte für die Jahre 2011 – 2015 angeben.) Bei der Projektierungsgesellschaft Finkenwerder GmbH & Co. KG sowie der Freien und Hansestadt Hamburg sind in den Jahren 2011 bis 2015 keine Kosten für die Instandhaltung angefallen. 9. Wird angesichts knapper Hafenflächen auch über eine Umnutzung des Geländes nachgedacht? Nein. Die Fläche liegt außerhalb des Geltungsbereichs des HafenEG und befindet sich nicht im Eigentum der HPA.