BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5576 21. Wahlperiode 23.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 15.08.16 und Antwort des Senats Betr.: hsh portfoliomanagement AöR (VI) – Abwicklung mit oder ohne genehmigtem Plan? Mit Drs. 21/5409 hatte der Senat erste Angaben zum Abwicklungsplan für das durch die hsh portfoliomanagement AöR übernommene Portfolio an notleidenden Schiffskrediten, sogenannten non-performing loans (NPL), gemacht. Der erste Abwicklungsplan wurde dem Verwaltungsrat den Angaben zufolge am 27.06.2016 „vorgestellt“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) wie folgt: 1. Hat der Verwaltungsrat der hsh portfoliomanagement AöR dem ihm am 27.06.2016 vorgestellten Abwicklungsplan noch am selben Tag oder später zugestimmt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Der Verwaltungsrat hat am 27. Juni 2016 den aktuellen Stand der Abwicklungsplanung zur Kenntnis genommen und die weitere Detaillierung des Abwicklungsplans durch den Vorstand beschlossen. 2. Inwieweit hat der Verwaltungsrat zwischenzeitlich und wann genau einer anderen Fassung des Abwicklungsplans als der ihm am 27.06.2016 vorgelegten zugestimmt? Etwa welches Volumen beziehungsweise welchen Anteil am Gesamtportfolio hatten die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung? Siehe Drs. 21/5409. 3. Bis wann soll die „Fortschreibung und Konkretisierung der Abwicklungsplanung “, die sich „aufgrund von Anpassungen am Übertragungsportfolio und zwischenzeitlich zusätzlich verfügbarer Kreditinformationen“ ergeben hat, abgeschlossen sein1? Konkrete Terminvorgaben hierzu bestehen nicht. a. Wann genau haben sich die besagten Anpassungen und zusätzlichen verfügbaren Kreditinformationen ergeben? 1 Vergleiche Senatsantwort zu Fragenblöcken 6. und 7. in Drs. 21/5409. Drucksache 21/5576 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Seit Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit der hsh pm zum 1. Juli 2016 fließen die aus den Kreditengagements gewonnenen Erkenntnisse fortlaufend in die Abwicklungsplanung ein. b. Inwieweit haben diese zu welcher Änderung der Daten geführt, die den Abgeordneten der Bürgerschaft und in Teilen auch der Öffentlichkeit in Form von Eckdaten über das Portfolio auf Grundlage der entsprechenden PwC-Studien jüngst zur Verfügung gestellt wurden ? Bisher haben sich keine Änderungen in dieser Hinsicht ergeben. 4. Wann genau fanden im bisherigen Jahresverlauf 2016 Sitzungen der Trägerversammlung der hsh portfoliomanagement AöR statt? Für jeweils wann sind weitere Sitzungen terminiert? Die Trägerversammlung hat am 19. Januar 2016 getagt und am 23. März 2016, 13. Mai 2016 und 29. Juni 2016 Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. a. Jeweils wann stand sowie steht die Genehmigung des Abwicklungsplans auf dem Tagesordnungsentwurf? b. Wie oft und jeweils wann wurde dieser Tagesordnungspunkt gegebenenfalls wieder von der Tagesordnung heruntergenommen oder vertagt? c. Stand die Genehmigung des Abwicklungsplans bereits einmal zur Abstimmung in der Trägerversammlung, wurde dabei jedoch nicht erteilt? Wenn ja, jeweils wann war dies aus jeweils welchen Gründen der Fall? Die Genehmigung des Abwicklungsplans war bisher kein Tagesordnungspunkt einer Sitzung der Trägerversammlung, weil diese erst erfolgt, nachdem der Verwaltungsrat dem Abwicklungsplan zugestimmt hat. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. bis 3. 5. Ist es möglich oder bereits geplant, den Abgeordneten der Bürgerschaft den Abwicklungsplan zur vertraulichen Einsichtnahme vorzulegen? Wenn nein, warum nicht? Der Senat wird die Bürgerschaft beziehungsweise den Ausschuss Öffentliche Unternehmen im Zusammenhang mit der Restrukturierung der HSH Nordbank beziehungsweise der Berichterstattung zu Drs. 19/2617, 19/2693 und 21/2177 weiterhin fortlaufend und umfassend unterrichten und dabei insbesondere auch die Abbauplanung der hsh pm einbeziehen. Über die Veröffentlichung einzelner Dokumente beziehungsweise die Art und Weise deren Vorlage in Ausschüssen der Bürgerschaft unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie rechtlicher Vorgaben insbesondere im Hinblick auf das Bankgeheimnis und den Datenschutz kann abschließend erst entschieden werden, wenn die jeweiligen Dokumente konkret vorliegen. 6. Wurde bereits das gesamte geplante NPL-Volumen von rund 5 Milliarden Euro exposure at default (EAD) zum vereinbarten Kaufpreis von circa 2,4 Milliarden Euro zum 30.06.2016 übertragen? Wenn nein, jeweils welches Volumen wurde bislang jeweils wann genau auf die hsh portfoliomanagement AöR übertragen? Jeweils wann sollen jeweils welche weiteren Volumina übertragen werden? Die wirtschaftliche Übertragung des Portfolios auf die hsh pm ist zum 30. Juni 2016 vollständig erfolgt (siehe Drs. 21/5133). Weitere Portfolioübertragungen sind derzeit nicht geplant.