BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5578 21. Wahlperiode 23.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 15.08.16 und Antwort des Senats Betr.: UKE-Kinderklinik Der Senat hat zwei Fragen aus meiner Anfrage Drs. 21/5319 nicht beantwortet : Betreffend Frage 7. verweist der Senat auf Drs. 21/5142, die dazu keine Informationen enthält, und betreffend Frage 8. gibt er nur einer Hoffnung Ausdruck. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf Grundlage von Auskünften des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), wie folgt: 1. In welcher Höhe liegen derzeit feste Zahlungszusagen betreffend die UKE-Kinderklinik vor? Die fest zugesagten Spenden betragen rund 18,7 Millionen Euro. Hinzu kommen Fördermittel der Freien und Hansestadt Hamburg in Höhe von 20 Millionen Euro. 2. Wie weit kann der Bau der UKE-Kinderklinik damit vorangetrieben werden ? Der Bau der UKE-Kinderklinik wird wie geplant finanziert. Neben dem Zugriff auf die unter Ziffer 1. erwähnten Spenden und auf weitere Spenden sind in dem Finanzierungskonzept Darlehensaufnahmen in Höhe von 21,8 Millionen Euro und Eigenmittel des UKE in Höhe von 5 Millionen Euro vorgesehen. Sollten weitere Sach- oder Geldspenden wider Erwarten nicht in der in Drs. 20/10334 kalkulierten Höhe erzielt werden können, wird der Bau der Kinderklinik unter Anwendung der dort aufgeführten Finanzierungsszenarien vollendet. 3. Wieso wurde mit dem Bau begonnen, obwohl noch keine Zahlungszusagen in ausreichender Höhe vorlagen? Das Risiko des Ausbleibens von Zahlungszusagen ist in Drs. 20/10334 beschrieben, und für diesen Fall sind dort alternative Finanzierungsmodalitäten festgelegt worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Werden der Bau beziehungsweise die Einrichtung der UKE-Kinderklinik gestoppt, wenn das zugesagte Geld verbraucht ist? Wenn ja: Droht dann ein längerer Stillstand? Wenn nein: Wer übernimmt die weiteren Kosten? 5. Wird der Senat die Bürgerschaft um eine höhere Kostenbeteiligung der Stadt Hamburg bitten? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 20/10334.