BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5579 21. Wahlperiode 23.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 15.08.16 und Antwort des Senats Betr.: 40 Prozent Kostensteigerung beim U-Bahn-Ausbau – Sieht so das „Kostenstabile Bauen“ von Rot-Grün aus? Obwohl der zuständigen Behörde bereits seit Juni eine detaillierte Kostenunterlage zum Neubau der U-Bahn-Haltestelle Oldenfelde vorliegt, hat der Senat in der Beantwortung meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage am 15.07.2016 (Drs. 21/5205) keine Angaben zu den geschätzten Kosten gemacht. Kurz danach hat die HOCHBAHN dann am 22.07.2016 eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es heißt: „Die Kosten für die Haltestelle liegen bei knapp 20 Millionen Euro.“ Der von der HOCHBAHN genannte Betrag liegt damit rund 40 Prozent oberhalb der Angaben des Senats in der Drs. 21/1736. In dieser Drucksache hatte der Senat erst vor zehn Monaten über den aktuellen Planungsstand berichtet und für den Bau der Haltestelle im Sinne des „Kostenstabilen Bauens “ Kosten von 14,1 Millionen Euro ermittelt. Darin enthalten war bereits ein Aufschlag auf die Basiskosten von 26 Prozent für Kostenvarianz. Besondere Kostenrisiken gab es laut Drs. 21/1736 nicht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Warum genau gibt es für den geplanten Neubau der U-Bahn-Haltestelle Oldenfelde einen deutlichen Kostenanstieg gegenüber den bisherigen Senatsangaben? Woraus resultieren jeweils die Mehrkosten im Einzelnen ? Der in der Drs. 21/1736 genannte Kostenrahmen basiert auf der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Kostenermittlung der HOCHBAHN aus einem frühen Planungsstadium . In dieser Planungsphase werden Kosten ohne planerische Grundlagen aufgrund von Erfahrungswerten, Pauschalwerten, Raumprogramm, qualitativen Bedarfsangaben , Funktionsanforderungen und Ausstattungsstandards und Angaben zum Standort ermittelt. Die sich aus der – wie in Drs. 21/5205 dargestellt – seit Juni 2016 in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vorliegenden Kostenunterlage ergebende Berechnung ist vertiefter und detaillierter und bietet somit eine höhere Planungssicherheit. Da die Kostenunterlage noch nicht abschließend geprüft wurde, können im Einzelnen zu Gründen von Mehrkosten keine Angaben gemacht werden. Allerdings ist absehbar, dass Mehrkosten gegenüber dem Kostenrahmen durch die Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in der Planung, durch erforderliche zusätzliche Maßnahmen aufgrund von Erkenntnissen des Baugrundgutachtens sowie durch erfor- Drucksache 21/5579 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 derliche Aufwendungen für die Bauausführung während des laufenden Betriebes mit dem Ziel geringer Betriebsunterbrechungen entstehen werden. 2. Seit wann ist den für Verkehr und Finanzen zuständigen Senatoren und Staatsräten sowie den entsprechenden Dienststellen jeweils bekannt, dass die in Drs. 21/1736 angegebenen Kosten für den Neubau der Haltestelle nicht ausreichend sind? Die Prüfung der in der Antwort zu 1. genannten Kostenunterlage ist noch nicht abgeschlossen . Nach Abschluss der Prüfungen werden die zuständigen Senatoren und Staatsräte über das Ergebnis informiert. 3. Wie bewerten der Senat oder die zuständigen Fachbehörden den Kostenanstieg angesichts der Zielsetzung des „Kostenstabilen Bauens“? Es entspricht der Zielsetzung des „Kostenstabilen Bauens“, die Bürgerschaft in die Lage zu versetzen, eine Realisierungsentscheidung auf der Grundlage eines fortgeschrittenen und geprüften Planungsstandes treffen zu können. Das bisherige Vorgehen beim geplanten Neubau der U-Bahn Oldenfelde erfolgt nach den Grundsätzen und der Zielsetzung des „Kostenstabilen Bauens“. 4. Welche Auswirkungen ergeben sich durch den Kostenanstieg im Einzelnen auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme? Welche verkehrlichen und wirtschaftlichen Parameter wurden im Einzelnen zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der neuen Haltestelle herangezogen? Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde als vereinfachtes Projektdossierverfahren gemäß Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch die HOCHBAHN durchgeführt . Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung berücksichtigt die ermittelten Kosten der im Juni des Jahres 2016 der zuständigen Behörde übergebenen Kostenberechnung. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat ergeben, dass die Baumaßnahme im Rahmen des ermittelten Gesamtbudgets wirtschaftlich darstellbar ist. Im Einzelnen wurden für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung folgende verkehrliche und wirtschaftliche Kenndaten herangezogen: - der Investitionsbedarf für die neue U-Bahn-Haltestelle, - die Strukturdaten im Einzugsbereich der neuen Haltestelle (Einwohner, Beschäftigte , Schulplätze), - die Verkehrsnachfrage, - die Salden der Betriebsleistung des öffentlichen Verkehrs (Anzahl zusätzlicher Zughalte, spezifische Energiekosten je Stationshalt, Energiekosten, Unterhaltungskosten der Bahnhofsinfrastruktur). 5. Bis wann soll die Prüfung der Kostenunterlage für das Projekt abgeschlossen sein? Wann soll die entsprechende Drucksache der Bürgerschaft zugeleitet werden? Die zuständige Behörde strebt den Abschluss der Prüfung der Kostenunterlage spätestens im 4. Quartal des Jahres 2016 an. Die Drucksache zur Finanzierung der Haltestelle wird derzeit in der zuständigen Behörde vorbereitet. Nach aktueller Planung soll der Bürgerschaft die Drucksache zum Jahreswechsel 2016/2017 zugeleitet werden. 6. Wann genau wurden die in der Drs. 21/1736 gemachten Angaben zum Kostenrahmen für den Bau der Haltestelle von der zuständigen Behörde in welcher Form geprüft? Wie und durch wen wurde der Ansatz für die Kostenvarianz aufgrund der frühen Planungsphase festgelegt? Im Rahmen der Erstellung der Drs. 21/1736 wurde der Kostenrahmen von der zuständigen Behörde dahin gehend überprüft, ob dessen Ermittlung den Vorgaben des Kostenstabilen Bauens folgt. Der Ansatz für die Kostenvarianz ist durch die HOCHBAHN auf Basis der Vorgaben des Kostenstabilen Bauens ausgewählt worden. In der Ver- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5579 3 waltungsvorschrift-Bau sind Anhaltswerte zur Ermittlung der Kostenvarianz definiert, die als Richtgrößen gelten, eine die projektspezifischen Randbedingungen berücksichtigende Einschätzung der Projektverantwortlichen jedoch nicht ersetzen können. 7. Für den Neubau der Haltestelle Oldenfelde hatte die HOCHBAHN explizit eine „einfache günstige Realisierung“ angekündigt. Gilt diese Aussage auf Basis des jetzigen Planungs- und Kostenstandes unverändert? Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus Sicht des Senats für die weiteren Investitionsplanungen für den U-Bahn-Ausbau, wenn es bei einer – nach HOCHBAHN-Angaben – einfachen Maßnahme bereits in kurzer Zeit zu so deutlichen Kostensteigerungen kommt? Mit der geplanten U-Bahn-Haltestelle Oldenfelde ist weiterhin ein schlichter Entwurf zur Realisierung vorgesehen. Die in der Antwort zu Frage eins skizzierten absehbaren Mehrkosten sind entweder zwingend zum Bau der Haltestelle erforderlich oder auf die Berücksichtigung von Ergebnissen der Bürgerbeteiligung zurückzuführen. Der Senat sieht keine Veranlassung, die bisher verfolgten Ziele beim U-Bahn-Ausbau infrage zu stellen. 8. Wurde der geplante Bau der Haltestelle Oldenfelde in das Bau-Monitoring der Senatskanzlei aufgenommen? Wenn ja, wann wurden der Senatskanzlei jeweils welche Angaben zum Projekt übermittelt? Wenn nein, warum nicht? Dem Bau-Monitoring unterliegen alle Bauvorhaben ab 10.000.000 Euro Baukosten, die vollständig oder anteilig aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert werden, unter anderem auch die der HOCHBAHN. Nachdem die HOCHBAHN die vorbereitenden Untersuchungen selbst finanziert hatte, war mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren, ob die geplante Finanzierung von Planung und Bauausführung aus Regionalisierungsmitteln als Haushaltsfinanzierung im obigen Sinne einzuordnen ist. Mit der aktuellen Aufnahme ins Monitoring folgt der „Bau der U- Bahn-Haltestelle Oldenfelde“ nun dem Beispiel der Maßnahme „Verlängerung der U- Bahn-Linie U4 bis zu den Elbbrücken“ und kann planmäßig ab Vorlage der Kostenberechnung in der Berichtsdrucksache 2016 veröffentlicht werden.