BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5582 21. Wahlperiode 23.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Prof. Dr. Jörn Kruse, Dirk Nockemann und Dr. Joachim Körner (AfD) vom 15.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Werbung für die Aufnahme von Pflegekindern in Regenbogenfamilien Der Pressemitteilung des Senats vom 3. August 2016 ist zu entnehmen, dass derzeit circa 3.000 Kinder und Jugendliche nicht bei ihren leiblichen Eltern leben. Aus der Mitteilung selbst, aber insbesondere auch aus der Drs. 21/1715 ergibt sich, dass es nicht einfach ist, passende Pflegefamilien zu finden, ihre Anzahl in den letzten Jahren kontinuierlich leicht rückläufig ist und so inständig nach neuen Pflegefamilien gesucht wird, da noch immer viele hilfsbedürftige Kinder nicht bei Pflegeeltern untergebracht werden können . In der Drs. 21/1715 gibt der Senat an, dass die zuständige Behörde fortwährend um weitere Pflegefamilien wirbt und diesbezüglich öffentlich wirksame Kampagnen plant. Eine solche stellt nunmehr die am 3. August 2016 per Pressemitteilung bekannt gegebene Aktion unter dem Titel „Pflegekinder in Regenbogenfamilien “ dar. Diese beinhaltete das Werben für ein Engagement als Pflegefamilie im Rahmen einer Informations- und Diskussionsveranstaltung in der schwullesbischen Community. Ziel dieser Kampagne ist es, homosexuelle Paare als Pflegeeltern zu gewinnen. Heterosexuelle Paare sind eindeutig nicht Adressat . Diese Abgrenzung verwundert, sollte es doch schließlich zum Wohle der Kinder um ein Mehr an geeigneten Pflegefamilien gehen, ohne dass die sexuelle Ausrichtung der Pflegeeltern eine Rolle spielt. Genau diese wird durch solche Aktionen jedoch eindeutig in den Vordergrund gerückt und der Eindruck der Instrumentalisierung des Kindeswohls für politische Anliegen entsteht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Mit welchen Kampagnen hat der Senat seit 2010 um ein Engagement als Pflegefamilie geworben? Bitte die einzelnen Kampagnen, deren Anlass sowie Kosten nach Datum geordnet anführen! Siehe Drs. 21/3352 und Drs. 21/4422. Es wird über Flyer, Informationsbroschüren, Informationsveranstaltungen und in sozialen Netzwerken (siehe http://www.pflegefamilie-werden.info; http://www.hamburg.de/pflegekinder) fortlaufend informiert und geworben. 2015 stand dabei die Werbung von Migrations- und Bereitschaftspflegfamilien im Fokus. 2016 wurden im Rahmen der Hamburg Pride zusätzlich gleichgeschlechtliche Paare und/oder Einzelpersonen als potenzielle Pflegefamilien angesprochen. Drucksache 21/5582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die PFIFF gGmbH erhält für den Gesamtbereich „Overhead und Öffentlichkeitsarbeit“ eine jährliche Zuwendung, aus der auch die vereinbarten Kampagnen finanziert werden . Die Kosten der einzelnen Kampagnen sind in den Verwendungsnachweisen nicht ausgewiesen. Maßnahme Zeitraum Plakatierung auf Hamburger S- und U- Bahnhöfen April, Juni und November 2010 Plakatierung auf Hamburger S- und U- Bahnhöfen Mai, September und Dezember 2011 Plakatierung in Hamburger U-Bahnen und auf Hamburger S- und U-Bahnhöfen August und Dezember 2012 TV-Kampagne Hamburg 1, Plakatierung in Hamburger U-Bahnen und auf Hamburger Sund U-Bahnhöfen Januar, April, Mai sowie August /September 2013 Plakatierung an über 400 Kultursäulen in Hamburg Oktober/November 2015 Aus Mitteln der zuständigen Behörde wurden unabhängig von den Zuwendungen an PFIFF gGmbH für die Öffentlichkeitsarbeit in Sachen „Pflegekinder/Pflegefamilien“ ab 2013 folgende Ausgaben getätigt: 2013 = 6.624,09 Euro 2014 = 3.977,40 Euro 2015 = 959,14 Euro 2016 (erstes Halbjahr) = 315,00 Euro 2. Hat der Senat auch bei den vorangegangenen Kampagnen darauf geachtet, dass sich ebenfalls homosexuelle Paare als Wunschpflegeeltern angesprochen fühlen? Auch die bisherigen Werbekampagnen schlossen die Werbung homosexueller Paare und Einzelpersonen ein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Welche weiteren Kampagnen sind derzeit in der Planung und welchen Adressatenkreis werden sie haben? Für 2016 liegt der Schwerpunkt weiterhin auf Familien mit Migrationshintergrund und Bereitschaftspflegefamilien, im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Verfügt der Senat über empirische Erhebungen, aus denen hervorgeht, ob sich Regenbogenpflegefamilien als nicht so stabil erweisen wie Pflegefamilien im Rahmen heterosexueller Partnerschaften, beziehungsweise die bei Problemen mit Pflegeeltern zwischen solchen mit homo- und denjenigen mit heterosexueller Ausrichtung unterscheiden? Wenn ja, welche sind dies? Nein.