BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5595 21. Wahlperiode 23.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse und Dr. Joachim Körner (AfD) vom 16.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Kriminelle Aktivitäten im „Darknet“. Probleme für Hamburg Schon länger ist in den Medien vom sogenannten Darknet die Rede, einer Art „Untergrund-Internet“. Mittels der Open-Source-Software des „Tor“- Browsers wird eine verschlüsselte Verbindung ins Internet hergestellt, sodass man anonym surfen kann. Man kann damit alle normalen Seiten des Internets aufsuchen, aber eben auch solche, die „versteckt“ sind, die also nicht wie normale Webangebote auf zentralen Servern liegen, die man direkt aufruft , sondern auf einzelnen PCs verstreut sind. Das Darknet kann durchaus positive Aspekte haben, etwa wenn staatliche Zensoren wie in China eigentlich frei zugängliche und hierzulande legale Angebote wie Facebook blocken und man nur mit der „digitalen Tarnkappe“ des Tor-Browsers etwa mit anderen Dissidenten kommunizieren kann. Doch sehr oft tummeln sich aufgrund der schweren Erreichbarkeit im Darknet Kriminelle, die dort illegale Aktivitäten abwickeln: Von Waffenshops, Drogendealerei und Kinderpornographie sind dort nicht wenige strafbare Inhalte vorhanden. Es ist bekannt, dass sich der Amokläufer David Ali S. von München seine Pistole im Darknet besorgte. Das Darknet stellt die Behörden vor große Herausforderungen. So sagte etwa der Chef des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, dass durch die fortschreitende Digitalisierung die mit dem Darknet verbundenen Probleme nicht geringer würden, wie auf n-tv.de am 27.07.2016 zitiert wird: „Wenn wir nach vorn schauen, sehen wir keine Entspannung“, sagte Münch. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele illegale Angebote, die von Hamburg aus im Darknet angeboten werden, sind dem Senat bekannt? Wie ist hier die Entwicklung der letzten drei Jahre (bitte Details angeben)? 2. Kann der Senat sagen, ob es in Bezug auf Waffen ähnliche Käufe oder Kaufversuche von Hamburgern gegeben hat, wie es bei dem Münchner Amokläufer der Fall war? Im Jahr 2013 ermittelte die Polizei in einem Verfahren, in dem ein Tatverdächtiger über das Darknet Betäubungsmittel vertrieben hat. Die Bezahlung der Betäubungsmittel erfolgte dabei über die Internetwährung Bitcoin. Darüber hinaus liegen der Polizei keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 3. Inwiefern nutzen Hamburger Islamisten das Darknet? Wenn ja, bitte Details angeben. Drucksache 21/5595 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der zuständigen Behörde liegen keine belastbaren Erkenntnisse über eine Nutzung des sogenannten Darknet durch Islamisten vor. Vielmehr nutzen die Islamisten für ihre Kommunikation nach wie vor die verschiedenen sozialen Netzwerke und Kommunikationskanäle des Internets. 4. Inwiefern nutzt die Hamburger Drogenszene das Darknet? Wenn ja, bitte Details angeben. Siehe Antwort zu 1. und 2. 5. Wie versucht die Polizei, diese Angebote zu stoppen beziehungsweise der verantwortlichen Hintermänner habhaft zu werden? Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren trifft die Polizei die erforderlichen und rechtlich zulässigen Maßnahmen zur Aufklärung der jeweiligen Sachverhalte und Identifizierung der Tatverdächtigen. 6. Welche Polizeieinheiten sind für Kriminalitätsbekämpfung im Internet in Hamburg vorgesehen? Wie sind diese finanziell und personell bestückt (bitte Details angeben)? Strafverfolgung ist eine Gesamtaufgabe der Polizei. Für die zentrale Bearbeitung qualifizierter Fälle von Cybercrime ist das Landeskriminalamt (LKA) 54 zuständig. Im Bereich des LKA 54 sind 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die der Polizei zugewiesenen Finanzmittel sind nicht dienststellenbezogen zugeteilt, sodass keine gesonderten Angaben zu den finanziellen Ressourcen des LKA 54 gemacht werden können.