BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5596 21. Wahlperiode 23.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 16.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Baut der Senat wieder an der „Abschlepphochburg“ Hamburg? Ein nach den geltenden Verkehrsregeln organisierter ruhender Verkehr ist eine Grundvoraussetzung, damit der fließende Verkehr weitestgehend störungsfrei abläuft. Das Sicherstellen beziehungsweise Abschleppen von Fahrzeugen ist in diesem Kontext von besonderer Bedeutung. Die Anordnung der Sicherstellung beziehungsweise des Abschleppens obliegt hierbei ausschließlich der Polizei. Die Zahl der in Hamburg abgeschleppten Fahrzeuge war 2015 im Vergleich zum Vorjahr um fast 11 Prozent beziehungsweise 1.600 Fahrzeuge gestiegen . Wurden 2014 insgesamt 15.300 Fahrzeuge in die Verwahrstelle gebracht, waren es 2015 schon 16.941. Der Fünf-Jahreshöchsstand von 20.222 Fahrzeugen aus dem Jahr 2012 wurde damit aber noch nicht wieder erreicht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und das Abschleppen von Fahrzeugen dienen der Verkehrssicherheit und der gerechten Nutzbarkeit des verfügbaren Parkraumes im Rahmen gesetzlicher Regelungen. Diese Maßnahmen werden damit im Interesse aller Verkehrsteilnehmer sowie anderer Betroffener zur Durchsetzung dieser gesetzlichen Regelungen getroffen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Fahrzeuge wurden im ersten Halbjahr 2016 in die Verwahrstelle in der Ausschläger Allee abgeschleppt? 9.168. 2. Zu den im ersten Halbjahr 2016 in die Verwahrstelle abgeschleppten Fahrzeugen: a) Wie viele dieser Fahrzeuge wurden in welchen Bezirken abgeschleppt ? b) Wie viele dieser Fahrzeuge wurden in welchen Stadtteilen abgeschleppt ? c) Wie viele dieser Fahrzeuge wurden in den Zuständigkeitsgebieten der verschiedenen Polizeikommissariate jeweils abgeschleppt? d) Wie viele dieser Fahrzeuge wurden in welchen Straßen abgeschleppt ? e) Welche waren im ersten Halbjahr 2016 die zehn Straßen in Hamburg , in denen die meisten Fahrzeuge abgeschleppt wurden? Drucksache 21/5596 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht gesondert erfasst. Eine Beantwortung würde die Auswertung von mehreren Tausend Abschleppvorgängen erfordern. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Welche Einnahmen aus Amtshandlungsgebühr, Auftragsgemeinkostenzuschlag und Verwahrgebühr sind im ersten Halbjahr 2016 jeweils entstanden ? Im ersten Halbjahr sind Einzahlungen in Höhe von 1.264.281,37 Euro für Sicherstellungen und 1.302.968,11 Euro für Umsetzungen erfolgt. Bei den Einzahlungen für Umsetzungen sind auch die Abschleppkosten enthalten, die den Abschleppunternehmen zu vergüten sind. Darüber hinaus ist eine Differenzierung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. 4. Wie stellt sich die Kostenpauschale des Verwahrplatzbetreibers im ersten Halbjahr 2016 dar? Aktuell wird dem Verwahrplatzbetreiber für die von ihm im Zusammenhang mit dem Verwahren von Fahrzeugen ausgeführten Leistungen eine pauschale Vergütung von jährlich 1.107.174,81 Euro gewährt. Im ersten Halbjahr 2016 wurde ein Teilbetrag in Höhe von 517.462,50 Euro ausgezahlt. 5. Auf welche Summe belaufen sich die Verwarn- und Bußgelder aus Anzeigen des ruhenden Verkehrs im ersten Halbjahr 2016? Die Summe aus Verwarnungsgeldern/Bußgeldern und Gebühren (§ 107 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OWiG –) betrug im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 10.273.502,49 Euro. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. In der Senatsantwort auf die Fragen 6. – 8. der Drs. 21/3435 wird für die Jahre 2011 bis 2015 die jeweilige Zahl der in die Verwahrstelle abgeschleppten Fahrzeuge angeführt. a) Wie viele dieser Fahrzeuge wurden in welchen Bezirken abgeschleppt ? b) Wie viele dieser Fahrzeuge wurden in welchen Stadtteilen abgeschleppt ? c) Wie viele dieser Fahrzeuge wurden in den Zuständigkeitsgebieten der verschiedenen Polizeikommissariate jeweils abgeschleppt? d) Wie viele dieser Fahrzeuge wurden in welchen Straßen abgeschleppt ? e) Welche waren in den Jahren 2011 bis 2015 die zehn Straßen in Hamburg, in denen die meisten Fahrzeuge abgeschleppt wurden? Bitte jeweils jahresweise aufschlüsseln. Siehe Antwort zu 2. a) bis 2. e). 7. Eine besondere Situation ergibt sich regelmäßig in der Glacischaussee, wenn auf dem angrenzenden Heiligengeistfeld der Hamburger Dom stattfindet. Jeweils von Freitag bis Sonntag ist die Glacischaussee dann als kostenpflichtiger Sonderparkplatz eingerichtet. a) Wie viele Fahrzeuge wurden in den Jahren 2011 bis 2015 in der Glacischaussee abgeschleppt und welche Einnahmen wurden damit erzielt beziehungsweise welche Kosten sind dadurch entstanden? Bitte monatsweise aufschlüsseln und kenntlich machen, wann die Glacischaussee in diesem Zeitraum als Sonderparkplatz eingerichtet war. b) Wie viele Fahrzeuge wurden im ersten Halbjahr 2016 in der Glacischaussee abgeschleppt und welche Einnahmen wurden damit erzielt beziehungsweise welche Kosten sind dadurch entstanden? Bitte monatsweise aufschlüsseln und kenntlich machen, wann die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5596 3 Glacischaussee in diesem Zeitraum für den Frühjahrsdom als Sonderparkplatz eingerichtet war. In dem Zeitraum, in dem die Glacischaussee als Sonderparkplatz eingerichtet ist, gilt die Verkehrsfläche als verpachtet. Unterlagen über privat in Auftrag gegebene Abschleppvorgänge des Pächters liegen der Polizei nicht vor. Zu übrigen Zeiten siehe Antwort zu 2. a) bis 2. e). 8. Wie hat sich seit 2011 in Hamburg die Höhe a) der Kosten für Bußgeld/Verwarngeld wegen Parkverstößen, Die Entwicklung der Gebührenhöhe bei Bußgeldern im ruhenden Verkehr Mai 2011 bis Juni 2016 ist nachstehender Tabelle zu entnehmen: Jahr Zeitraum Gebührenhöhe 2011 Mai – Dezember 20,-- € 2012 20,-- € 2013 Januar - Juli 20,-- € 2013 August - Dezember 25,-- € 2014 25,-- € 2015 25,-- € 2016 Januar - Juni 25,-- € (Bei Verwarnungsgeldverfahren entstehen keine Gebühren.) b) der Kosten der Abschleppunternehmen für Sicherstellungen, c) der Kosten der Abschleppunternehmen für Umsetzungen, Die Preise werden beeinflusst von den in den Ausschreibungen genannten Anforderungen , der Fahrzeugart, der Art des Abschleppvorgangs und von dem ausgeschriebenen regionalen Gebiet, sodass eine Vergleichbarkeit nicht gegeben ist. Die Kosten stellen sich wie folgt dar: Jahr Sicherstellung Umsetzung 2011 69,02 bis 95,20 € 97,58 bis 136,85 € 2012 69,02 bis 95,20 € 97,58 bis 136,85 € 2013 67,83 bis 95,20 € 100,61 bis 136,85 € 2014 bis 30.Juni 67,83 bis 89,25 € 97,58 bis 136,85 € 2014 ab 1.Juli 69,02 bis 113,05 € 95,20 bis 154,70 € 2015 71,40 bis 120,96 € 95,20 bis 164,16 € 2016 71,40 bis 120,96 € 95,20 bis 164,16 € d) der Amtshandlungsgebühr, e) der Verwahrgebühr (bei Sicherstellungen zur zentralen Verwahrstelle ) entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Jahr Amtshandlungsgebühr Amtshandlungsgebühr Umsetzung Verwahrgebühr1) 2011 47,10 € entfällt 72,40 € 2012 46,30 € entfällt 65,60 € 2013 46,30 € entfällt 65,90 € 2014 53,00 € entfällt 73,40 € 2015 52,10 € entfällt 77,20 € 2016 52,90 € 2) 79,40 € 83,70 € 1) Bezogen auf die Sicherstellung eines Pkws für einen Tag 2) Ab 2016 zwei unterschiedliche Amtshandlungsgebühren für Sicherstellung und Umsetzung 9. In welchen Produktgruppen welcher Aufgabenbereiche welcher Einzelpläne werden die Kosten und Einnahmen im Zusammenhang mit dem Abschleppen von Fahrzeugen veranschlagt? Drucksache 21/5596 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Kosten und Erlöse im Zusammenhang mit dem Abschleppen werden mit Ausnahme von Buß- und Verwarngeldern in der Produktgruppe 275.13 (Vollzugsunterstützung und Ausbildung) des Aufgabenbereichs des Einzelplans 8.1 veranschlagt. 10. Wer setzt die durch das Abschleppen in Hamburg anfallenden Kosten und die dafür erhobenen Gebühren jeweils fest? Die Polizei hat die Abschleppleistungen öffentlich ausgeschrieben und mit mehreren geeigneten Firmen Rahmenverträge geschlossen. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch die Polizei. 11. Welche Unternehmen sind aktuell in Hamburg mit dem Abschleppen von Fahrzeugen beauftragt und für welche Regionen sind diese Unternehmen jeweils zuständig? Es sind folgende Unternehmen beauftragt: - Abschleppdienst Stephan GmbH - Hans-Jürgen Clasen KFZ-Abschlepp- und Transportdienst GmbH - Reinsch GmbH - Abschlepp- Bergungs- Pannenservice Schröder Hamburg GmbH - Peter Henseleit GmbH Zum jeweiligen Zuständigkeitsbereich siehe nachfolgende Tabelle. Polizei-/ Wasserschutzpolizeikommissariat Ortsteil Bezirk Stephan Clasen Reinsch Schröder Henseleit PK 11 St. Georg Hamburg-Mitte x x x PK 14 Neustadt Hamburg- Mitte, Eimsbüttel x x PK 15 St. Pauli Altona, Hamburg- Mitte x x PK 16 St. Pauli Altona, Eimsbüttel, Hamburg- Mitte x x PK 17 Rotherbaum Eimsbüttel x PK 21 Altona Altona, Eimsbüttel x x PK 23 Hoheluft-West Altona, Eimsbüttel, Hamburg- Nord x x PK 24 Niendorf Eimsbüttel x PK 25 Altona Altona, Eimsbüttel x PK 26 Osdorf Altona x PK 27 Stellingen Eimsbüttel x PK 31 Uhlenhorst Hamburg- Mitte, Hamburg- Nord, Wandsbek x PK 33 Winterhude Hamburg-Nord x Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5596 5 Polizei-/ Wasserschutzpolizeikommissariat Ortsteil Bezirk Stephan Clasen Reinsch Schröder Henseleit PK 34 Langenhorn Hamburg- Nord, Wandsbek x PK 35 Poppenbüttel Hamburg- Nord, Wandsbek x PK 36 Bramfeld Hamburg- Nord, Wandsbek x PK 37 Wandsbek Hamburg- Nord, Wandsbek x PK 38 Rahlstedt Wandsbek x PK 41 Hamm-Nord Hamburg-Mitte x x x PK 42 Billstedt Bergedorf, Hamburg- Mitte x x x PK 43 Lohbrügge Bergedorf, Hamburg- Mitte x PK 44 Wilhelmsburg Hamburg-Mitte x PK 46 Harburg Hamburg- Mitte, Harburg x PK 47 Neugraben Hamburg- Mitte, Harburg x WSPK 1 Waltershof Hamburg-Mitte x WSPK 2 Steinwerder Hamburg-Mitte x WSPK 3 Harburg Harburg x 12. Auf Seite 338 der Drs. 21/2292 werden beim Aufgabenbereich 275 „Polizei “ im Einzelplan 8.1 als wichtiger Einflussfaktor für gestiegene Erlöse unter anderem „Ersatzvornahmen für Abschleppunternehmen in Höhe von 455 Tsd. Euro“ angeführt. Was genau sind Ersatzvornahmen und in welchem Zusammenhang fallen diese an? Der Begriff „Ersatzvornahmen für Abschleppunternehmen“ in der Drs. 21/2292 ist ein haushaltstechnischer Begriff. Die 455.000 Euro beinhalten die Kosten der Abschleppmaßnahme , die Amtshandlungsgebühr und den Auftragsgemeinkostenzuschlag bei Umsetzungen. Die Ersatzvornahme, geregelt in § 13 Hamburgisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HmbVwVG), ist die ersatzweise Vornahme einer vertretbaren Handlung durch eigene Mittel der Ordnungs- beziehungsweise der Polizeibehörde (Selbstvornahme) oder eine beauftragte dritte Person (Fremdvornahme). Der wichtigste Anwendungsfall der Ersatzvornahme ist das Abschleppen rechtswidrig abgestellter Fahrzeuge.