BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/56 21. Wahlperiode 17.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 09.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Auslaufen des Bundesprogramms 50plus Ende 2015 und das Projekt „mitnmang“ team.arbeit.hamburg Seit dem 1. Oktober 2005 besteht das Projekt „mitnmang“ und gehört zu den drei größten Pakten der Perspektive 50plus für Menschen zwischen 50 Jahren und älter. Neben Jobcenter team.arbeit.hamburg besteht dieser Beschäftigungspakt auch aus den weiteren Paktpartnern: Jobcenter Herzogtum Lauenburg, Jobcenter Segeberg, Jobcenter Lübeck, Jobcenter Kreis Stormarn und seit Januar 2012 Jobcenter Kreis Plön. Unterstützt wird das Projekt durch Partner aus Kammern, Verbänden und Weiterbildungsträgern. Als Kernziel des Projektes wird die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt benannt. Intensive Betreuung, Findung der Stärken und Perspektiven der Kunden finden direkt vor Ort an den Standorten statt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Antworten beziehen sich auf das Projekt „mitnmang“ bei Jobcenter team.arbeit .hamburg (Jobcenter). Hierbei handelt es sich sowohl hinsichtlich der Verwaltungskosten als auch der Eingliederungsleistungen um ein rein bundesfinanziertes Programm. Für dieses ist auch eine separate Datenbank eingerichtet. Der zuständigen Behörde liegen über das Programm keine eigenen Informationen vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften von Jobcenter wie folgt: Der Pakt „mitnmang“ hat sich zum Ziel gesetzt bis 2013 7.700 Teilnehmer der Zielgruppe 50plus zu aktivieren und über 3.200 Personen in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln. 1. Wie viele Teilnehmer des Projekts „mitnmang“ wurden im Zeitraum bis Februar 2015 in sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vermittelt? Bitte aufteilen in Jahreszeiträumen. 2. Wie viele Teilnehmer waren davon länger als a. sechs Monate b. zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Eine Erhebung und Auswertung im Sinne der Fragestellung erfolgt durch den Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit nicht. Die Daten (Integrationen) werden in einer separaten Datenbank erfasst und durch die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ausgewertet . Die daraus gewonnenen Daten werden auf Bundesebene evaluiert. Der Drucksache 21/56 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bericht ist unter http://www.perspektive50plus.de/bundesprogramm/evaluation/ abrufbar . Ob das Bundesministerium auch für die laufende Projektphase bis Februar 2015 eine Evaluation plant, ist nicht bekannt. Eine Auswertung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sechs Monate und zwölf Monate nach Abschluss der Aktivierung könnte frühestens im Sommer 2016 erstellt werden. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit stellt allerdings eine Auswertung der Integrationen von über 50-jährigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und dem nachfolgenden Verbleib (inklusive Beschäftigung nach Dauer) ab Mai 2013 zur Verfügung. In dieser Auswertung sind die Teilnehmer des Projektes „mitnmang“ enthalten. Juli 2013 – Oktober 2014: http://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/201410/iiia7/elbintegrationen /integrationen-dwoljc-0-201410-xls.xls Mai 2013 – August 2014: http://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/201408/iiia7/elbintegrationen /integrationen-dwoljc-0-201408-xls.xls. 3. Wie viele Teilnehmer erhielten bei Teilnahme am Projekt „mitnmang“ den Status „arbeitssuchend“ und gelten nicht mehr als „arbeitslos“? Teilnehmende an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nach § 16 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch nicht als arbeitslos. Bei dem Projekt „mitnmang“ im Rahmen des Bundesprogramms „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ handelt es sich jedoch nicht um eine Maßnahme. Die Betreuung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch „mitnmang“ hat daher auch keinen unmittelbaren Einfluss auf den Status „arbeitslos/arbeitssuchend“. Das Projekt "mitnmang“ zielt vielmehr auf eine verbesserte Betreuung der älteren Projektteilnehmerinnen und Teilnehmer durch Integrationsfachkräfte des Projekts „mitnmang“ ab. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 4. An welchen Standorten wird das Projekt „mitnmang“ durchgeführt? Bitte aufteilen in Standorten. Bezirksübergreifend erfolgt die Betreuung der Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer von „mitnmang“ in der Hammerbrookstraße 73. Zudem werden in allen anderen Standorten von Jobcenter (ausgenommen am Standort für schwerbehinderte Menschen ) Kunden vor Ort durch Integrationsfachkräfte des Projekts „mitnmang“ betreut. 5. Welche Angebote wird es 2016 für Arbeitslose 50plus durch die Jobcenter team.arbeit.hamburg geben? Eine Abstimmung zur arbeitsmarktpolitischen Ausrichtung im Jahr 2016 ist mit den Trägern der gemeinsamen Einrichtung von Jobcenter noch nicht erfolgt. 6. Wie viele Mitarbeiter vor Ort sind vom Ende des Auslaufens des Bundesprogramms 50plus in Hamburg von Entlassung bedroht? Bitte aufteilen in: a. Standorten, b. Anzahl der Mitarbeiter: i. befristet, ii. unbefristet. Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter ist von einer Entlassung bedroht. Im Projekt „mitnmang“ arbeiten 41 befristete und 52 unbefristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die unbefristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach Projektende entsprechend ihrer Eignung und Neigung an einem Standort eingesetzt. Für die befristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Anschlussperspektiven geprüft. Konkrete Aussagen können derzeit noch nicht getroffen werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/56 3 7. Wie viele Mitarbeiter sind davon Beschäftigte der: a. Bundesagentur für Arbeit – hier: team.arbeit.hamburg? b. Freien Hansestadt Hamburg – hier Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI)? 85 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören der Bundesagentur für Arbeit und sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg (Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration) an. 8. Welche Alternativen werden den Mitarbeitern bei Beendigung ihres derzeitigen Arbeitsplatzes „mitnmang“ in Aussicht gestellt? Bitte aufteilen in: a. Versetzung zur Freien und Hansestadt Hamburg, b. Arbeitsplatzalternative bei team.arbeit.hamburg. Siehe Antwort zu 6.