BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/560 21. Wahlperiode 29.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 22.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Vollsperrung Geibelstraße Ecke Gertigstraße Seit Anfang Mai ist die Geibelstraße in Höhe Einfahrt Gertigstraße voll gesperrt. Nur auf der südlichen Seite ist den Fußgängern ein kleiner Streifen verblieben. Dieses führt nicht nur zu zusätzlichen Verkehrsbelastungen in der Geibelstraße, sondern auch und insbesondere in der Forsmannstraße (Grundschule und Kita) und der Schinkelstraße (Kinderspielplatz). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer hat wann, auf wessen Antrag und mit welcher Begründung die Vollsperrung der Geibelstraße genehmigt? Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 33 hat am 31. März 2015 die Sperrung der Durchfahrt durch die Geibelstraße für den Fahrzeugverkehr angeordnet. Die Grundlage hierfür bildeten der Antrag eines Bauherrn zum Bau eines Mehrfamilienhauses und zum Abriss vorhandener Altbebauung auf dem Eckgrundstück Geibelstraße/Gertigstraße sowie eine Erlaubnis des zuständigen Bezirksamtes zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen in der Geibelstraße, da für die Aufstellung eines Baukrans, die notwendige Baustelleneinrichtungsfläche und erforderliche Sicherungsmaßnahmen kein Raum auf privatem Grund zur Verfügung stand. 2. Welche verschiedenen Alternativlösungen standen zur Diskussion und aus welchen Gründen wurden diese jeweils verworfen? Alternativ wäre nur eine entsprechende Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen in der Gertigstraße in Betracht gekommen. Dies hätte aber wegen des hier höheren Verkehrsaufkommens und der zentralen Erschließungsfunktion der Gertigstraße erheblich größere Auswirkungen auf die Erreichbarkeit des angrenzenden Quartiers zur Folge gehabt. 3. Wann wurden die politischen Gremien der für die Geibelstraße zuständigen Bezirksversammlung Hamburg-Nord über die geplante Vollsperrung informiert und wann wurde die Maßnahme von diesen genehmigt? Sofern dieses wider Erwarten nicht geschehen sein sollte: Warum nicht und wer hat diese Entscheidung wann mit welcher Begründung getroffen ? Eine Mitwirkung bezirklicher Gremien an einer an Bauherren gerichteten straßenverkehrsbehördlichen Anordnung zur Absicherung einer Arbeitsstelle ist bei der Erfüllung der Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde nicht vorgesehen. Die Polizei hat eine Verkehrsmeldung über die Absicherungs- und Verkehrsmaßnahmen in der Geibelstraße unter anderem an die Feuerwehr, Rettungsdienste und Medien herausgegeben . Drucksache 21/560 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Aus welchem Grunde war es nicht möglich, entsprechend den Beschlüssen der politischen Gremien der Bezirksversammlung Hamburg-Nord zumindest für Radfahrer eine Durchfahrt zu ermöglichen? Aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse im Straßenraum konnte nur der Gehweg auf der Südwestseite für den Fußgängerverkehr freigehalten werden. Die Breite des Gehwegs ist für die Anordnung einer sogenannten Servicelösung zur Mitbenutzung durch den Radverkehr zu gering. 5. Aus welchen Gründen war es auch nötig, im Kreuzungsbereich Geibelstraße /Semperstraße zahlreiche Parkplätze zu sperren? Im Kreuzungsbereich wurden Haltverbote angeordnet, um ausreichend große Sichtdreiecke für den ein- und ausfahrenden Verkehr in der Geibelstraße zu gewährleisten. 6. Aus welchen Gründen ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, die Sperrung bis zum 30.07.2016, also für rund 15 Monate, durchzuführen? Welche Alternativlösungen standen zur Diskussion und aus welchen Gründen wurden diese jeweils verworfen? Die Baumaßnahmen dauern nach Angaben des Bauherrn bis zu diesem Zeitpunkt an. Alternative Lösungen zur Durchführung der Baumaßnahmen gab es nicht. 7. War das Bezirksamt Hamburg-Nord im Vorfeld der Entscheidung bezüglich der Vollsperrung der Geibelstraße in irgendeiner Form einbezogen? Wenn ja, wann und in welcher Form (bitte detaillierte Beschreibung der verschiedenen Abstimmungsmaßnahmen)? Wenn nein, warum nicht? Ja. Am 21. August 2014 hat es einen Ortstermin zur Durchführung des Bauvorhabens unter Beteiligung von Vertretern des Bezirksamt Hamburg-Nord, des Bauherrn sowie der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gegeben. Bei diesem Ortstermin wurden alle relevanten Fragestellungen erörtert und alle daraus abzuleitenden Maßnahmen einvernehmlich abgestimmt. Die Ergebnisse dieser Abstimmung vor Ort bildeten die Grundlage für die Anträge des Bauherrn und die erteilten Erlaubnisse und Anordnungen der zuständigen Behörden.