BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5601 21. Wahlperiode 23.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 16.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Freiwilligenagenturen in Hamburg Die Freiwilligenagenturen sollen Interessierte zu bürgerschaftlichem Engagement informieren und beraten und ihnen passgenaue Tätigkeiten vermitteln sowie gemeinnützige Organisationen in der Zusammenarbeit mit Freiwilligen unterstützen. Im Jahr 2015 gab es 232 Beratungen durch die Freiwilligenagenturen in Hamburg. Im Jahr 2014 waren es noch 296 Beratungen. Im aktuell fortgeschriebenen Plan gehen der Senat und die zuständigen Behörden von 230 erfolgten Beratungen aus. Im Aktuellen Haushaltsplanentwurf planen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, die Zahl der Beratungsgespräche auf 450 Beratungen p.a. anzuheben. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat hat 2014 seine Ankündigung in der Hamburger Strategie für freiwilliges Engagement 2020 (Engagementstrategie 2020; Drs. 20/12430), die Förderung der Freiwilligenagenturen in Altona, Hamburg-Nord und Harburg fortzusetzen und zusätzlich zwei weitere Freiwilligenagenturen in Bergedorf und Wandsbek zu fördern, umgesetzt . Damit einher geht eine schrittweise Steigerung der Anzahl der Beratungen durch die geförderten Freiwilligenagenturen. Der scheinbare Rückgang dieser Anzahl 2015 gegenüber 2014 hat allein datentechnische Gründe. Nach Veröffentlichung des Ist- Wertes für 2014 hat die zuständige Fachbehörde Ungenauigkeiten bei der Datenerhebung festgestellt, die zu einer Korrektur des Ist-Wertes 2015 und des Planwertes für 2016 führten. Inzwischen wurde die Richtigkeit und Vergleichbarkeit der Kennzahlenwerte sichergestellt. Auf dieser Grundlage validierter Daten und wegen der Förderung zweier weiterer Freiwilligenagenturen seit Ende 2015 beziehungsweise Mitte 2016 kann die Anzahl der Beratungen sukzessive bereits 2016 und noch deutlicher in den Folgejahren angehoben werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Aus welchem Grund ist die Zahl der Beratungen durch die Freiwilligenagenturen in Hamburg seit dem Jahr 2014 massiv zurückgegangen? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie entwickelten sich die Zuweisungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg an die Freiwilligenagenturen in den Jahren 2014, 2015 und 2016? (Bitte aufschlüsseln nach Freiwilligenagentur, Art der Förderung und Höhe der jeweiligen Förderung.) Drucksache 21/5601 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie entwickelte sich der Personalstamm der Freiwilligenagenturen in den Jahren 2014, 2015 und 2016? Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) fördert fünf Freiwilligenagenturen mit Zuwendungen (Festbetrags- beziehungsweise Fehlbedarfsfinanzierung ): Freiwilligenagentur Höhe der Förderung (€) Geförderte Stellen * 2014 2015 2016**** 2014 2015 2016**** Altona 19.848,51 24.317,60 21.973,81 0,52 0,52 0,52 Hamburg- Nord 25.000,17 25.000,00 25.000,00 1,09 1,09 1,09 Harburg 24.583,08 25.000,00 25.000,00 1,50 1,26 1,26 Wandsbek** - 5.000,00 20.473,11 - 0,50 0,50 Bergedorf*** - - 22.156,60 - - 0,50 * Die Freiwilligenagenturen setzen zusätzlich weiteres Personal ein. ** Beginn der Förderung: 01.11.2015 *** Beginn der Förderung: 15.06.2016 **** Für 2016 bewilligte Mittel Darüber hinaus können die Freiwilligenagenturen auch anlassbezogen Projektförderungen erhalten, siehe Drs. 20/12430. 4. Wie viele VZÄ sind seitens der Freien und Hansestadt Hamburg mit Belangen rund um die Freiwilligenagenturen befasst? (Bitte die Entwicklung der VZÄ seit 2014 jahresweise aufschlüsseln.) In der BASFI sind seit 2014 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ministeriellen Aufgaben im Umfang von 0,4 Stellen (darunter 0,1 Stelle Leitung) und in der Projekt- und Zuwendungssteuerung im Umfang von 0,2 (2014) beziehungsweise 0,3 Stellen (ab 2015) (darunter 0,1 Stelle Leitung) betraut. 5. Warum wurde die Zielkennzahl auf 450 Beratungen nahezu verdoppelt? 6. Durch welche Maßnahmen wollen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden es schaffen, die Zahl der Beratungen nahezu zu verdoppeln? Siehe Vorbemerkung. 7. Nach welchen Kriterien bemessen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Effizienz eines Beratungsgespräches durch die Freiwilligenagenturen? Durch den Zuwendungsgeber wird der erforderliche und angemessene Bedarf bewilligt , welcher zur Aufgabenerfüllung notwendig ist.