BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5602 21. Wahlperiode 23.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 16.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Legato „Die Beratungsstelle Legato bietet systemische Ausstiegsberatung an und ist zugleich Fachstelle für religiös begründete Radikalisierung. (…) Die Trägerschaft des Projektes haben die »Vereinigung Pestalozzi gGmbH« und »Ambulante Maßnahmen Altona e.V.«. Finanziert wird die Beratungsstelle durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BAS- FI).“1 Die Beratungsstelle hat ihre Arbeit am 1. Juli 2015 aufgenommen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie viel Personal berät im Rahmen von Legato? (Bitte nach Träger und Vollzeit/Teilzeit aufschlüsseln.) Die Beratungsstelle Legato hat zurzeit 3,75 Stellen, verteilt auf sechs Beraterinnen und Berater, die alle in Teilzeit beschäftigt sind, zwei nehmen auch Leitungsfunktionen wahr. Ein Mitarbeiter ist bei Ambulante Maßnahmen Altona e.V. beschäftigt, die anderen bei der Vereinigung Pestalozzi gGmbH. Zu geplanten Aufstockungen siehe Drs. 21/5331. 2. Wie viele Beratungen sind seit dem 01.07.2015 erfolgt? (Bitte monatsweise aufschlüsseln.) Im Jahr 2015 wurden 125 Beratungsgespräche durchgeführt (seit Start der Beratungsstelle am 1. Juli 2015; gezählt werden Beratungsgespräche von zehn bis 180 Minuten Länge). 2016 waren es bisher 212 Beratungsgespräche (Stichtag 16. August 2016). Die Beratungsgespräche beziehen sich auf die seit dem 1. Juli 2015 bearbeiteten 150 Fälle. 3. Was war Ziel dieser Beratungsgespräche? 4. Konnte das selbst gesetzte Ziel erreicht werde? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? 5. Durch welche Kriterien/Kennzahlen messen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die effiziente Zielerfüllung durch Legato? 1 http://www.legato-hamburg.de/. Drucksache 21/5602 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/5039. Im Übrigen wird der erforderliche und angemessene Bedarf bewilligt, welcher zur effizenten Aufgabenerfüllung notwendig ist. 6. Gab es Fälle, in welchen die angebotenen Sprachen zur Beratung unzureichend waren? Wenn ja, wie viele und um welche Sprachen handelte es sich? Bisher wurden fünf Beratungsgespräche unter Hinzuziehung einer Dolmetscherin geführt. Es handelte sich um die Sprachen Französisch und Russisch. Niemand wurde aufgrund von Verständigungsproblemen abgewiesen. 7. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2015 und 2016 Haushaltsmittel für die Beratung im Rahmen von Legato durch die Freie und Hansestadt Hamburg aufgewandt? (Bitte nach Höhe und Einsatzzweck aufschlüsseln .) Für den Betrieb der Beratungsstelle Legato wurden im Jahr 2015 131.617,91 Euro und für 2016 302.199,42 Euro Personal- und Sachmittel bewilligt. Neben der Angehörigen - und Betroffenenberatung hat die Beratungsstelle noch weitere Aufgaben, unter anderem Fortbildung von Multiplikatoren, Leitung von Elterngruppen, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit (siehe Drs. 21/5039). 8. In welcher Höher werden seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde für die Haushaltsjahre 2017/2018 Bedarfe für das Projekt Legato? Siehe Drs. 21/5000 sowie Drs. 21/5039.